„Meilenstein der Mitbestimmung: Deutschland feiert 70 Jahre Sozialwahl“

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Ein Meilenstein der deutschen Sozialpolitik jährt sich: Vor 70 Jahren fanden die ersten Sozialwahlen statt, die durch das ‚Selbstverwaltungsgesetz‘ ermöglicht wurden. Dieses Gesetz legte den Grundstein für die eigenständige Verwaltung der Sozialversicherungszweige und prägt bis heute das deutsche Sozialsystem.

Wahlberechtigung in Deutschland: Ein Blick auf die zugelassenen Wähler und ihre Rechte

In der deutschen Sozialversicherung ist die Sozialwahl ein fundamentales Element, bei dem die ehrenamtlichen Vertreter der Selbstverwaltung von Rentnern, Versicherten und Arbeitgebern gewählt werden. Durch dieses demokratische Verfahren erhalten die Beteiligten die Möglichkeit, wichtige Entscheidungen über Haushalte und die Verwendung von Beiträgen eigenständig zu treffen. Die Selbstverwaltung stellt sicher, dass die Interessen der Beitragszahler sowie der Rentnerinnen und Rentner angemessen berücksichtigt werden.

Die bevorstehende Sozialwahl markiert einen Meilenstein in der demokratischen Mitbestimmung. Mit rund 52 Millionen Wahlberechtigten verzeichnet diese Wahl eine beispiellose Beteiligung im Vergleich zur vorangegangenen Sozialwahl vor 70 Jahren, bei der lediglich 5,2 Millionen Personen wahlberechtigt waren. Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der fünf Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk können nun ihre Stimme für ihre gewünschten Vertreterinnen und Vertreter in den Sozialparlamenten abgeben. Der Abstimmungszeitraum läuft noch bis zum 31. Mai 2023 und bietet den Wahlberechtigten somit ausreichend Zeit, ihre demokratische Stimme zu nutzen.

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