Den Führerschein der Klasse A, B oder C bestanden und ein sofortiger Fahrerlaubnisentzug – ist das rechtens? Bei welchen Delikten ein sofortiger Fahrerlaubnisentzug droht und in welchen Fällen Sie den Führerschein neu beantragen können, erfahren Sie hier.
Unterschied: Fahrverbot und Führerscheinentzug
Zunächst einmal wird zwischen einem Fahrverbot und dem Fahrerlaubnisentzug unterschieden. Ein Fahrverbot wird für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten verhängt, wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen bleibt und der Führerschein nach Ablauf der Frist wieder ausgehändigt wird. Anders sieht es bei einem Fahrerlaubnisentzug aus: in solchen Fällen wird tatsächlich die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges entzogen.
Diese Sperre beträgt je nach Schwere des begangenen Deliktes zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Wer nach Ablauf der Frist dennoch ein Fahrzeug führen möchte, muss einen neuen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. In ganz besonderen Härtefällen ist es notwendig, sowohl die theoretische als auch die praktische Führerscheinprüfung nochmals abzulegen.
Führerschein bestanden und sofortiger Fahrerlaubnisentzug – ist das möglich?
Grundsätzlich gilt bei dem Erwerb der Führerscheinklassen A, B und C eine Probezeit von zwei Jahren – auch in dieser ist ein sofortiger Fahrerlaubnisentzug möglich, wenn sich der Fahrer besonders auffällig im Straßenverkehr verhält. So wird bei einem Tempoverstoß von 31 km/h innerorts der Führerschein für einen Monat entzogen, außerorts gilt das Fahrverbot ab 41 km/h zu schnell. Für Wiederholungstäter gilt: wer innerhalb eines Jahres zwei Mal mehr als 26 km/h zu schnell gefahren ist, muss ebenfalls für einen Monat seinen Führerschein abgeben. Auch bei Alkohol am Steuer droht schnell ein Fahrverbot: wer zwischen 0,5 und 1,09 Promille intus hat, muss beim ersten Verstoß seinen Führerschein für einen Monat abgeben.
Beim zweiten und dritten Verstoß sind es drei Monate Fahrverbot. Ab 1,1 Promille wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen. Auch ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich, meist in Zusammenhang mit einer Straftat. Gemäß Paragraph 111a der Strafprozessordnung (StPO) kann der Führerschein auch schon während eines Ermittlungsverfahrens entzogen werden. Doch nicht nur bei Straftaten, auch bei besonderen körperlichen Auffälligkeiten wie einer starken Sehschwäche oder Krankheiten wie Schizophrenie, Depression oder Alkoholsucht kann die Fahrerlaubnis lebenslang entzogen werden.
Fahrerlaubnisentzug bei Berufskraftfahrern
Gerade bei Berufskraftfahrern mit der Führerscheinklasse C ist die Wahrscheinlichkeit, gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen, besonders hoch, da sie wesentlich häufiger als Privatfahrer auf den Straßen unterwegs sind. Die Möglichkeit, ein sofortiger Fahrerlaubnisentzug der Klasse C ausgesetzt zu sein, ist also in diesem Beruf besonders gegeben. Derzeit existieren vier Klassen, die das Führen von Lastkraftfahrzeugen erlauben: C, CE, C1, C1E. Bei dem Führerschein CE handelt es sich um die sogenannte Königsklasse, da diese Fahrerlaubnis praktisch keine Begrenzung bezüglich der zulässigen Gesamtmasse vorschreibt.
Aufgrund der hohen Verantwortung beim Fahren solch großer Fahrzeuge ist die Gültigkeit des Führerscheins auf fünf Jahre beschränkt. Berufskraftfahrer mit der Klasse C müssen strengen Richtlinien folgen, um nicht mit einer sofortigen Fahrerlaubnisentzug konfrontiert zu werden – nach Ablauf der fünfjährigen Frist sind sie verpflichtet, eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung abzugeben und müssen zudem regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
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