Red Berry Blossom: Urteile pro Jugendschutz

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Wenn ich mit dem Fruchtweincocktail Red Berry Blossom an der Kasse bei Penny stehe, werde ich regelmäßig nach meinem Personalausweis oder Führerschein gefragt. Obwohl ich schon viel älter als 18 Jahre alt bin, darf ich beim Kauf von alkoholischen Getränken noch meinen Ausweis vorlegen. Zugegebenermaßen sehe ich das als Kompliment und bewerte diese Aufforderung als sehr sinnvoll, denn wer kann sich heute noch anmaßen das korrekte Alter zu schätzen?
Es ist zu vermuten, dass den Supermärkten, wie Penny, hohe Strafen drohen, wenn Alkohol an Minderjährige verkauft werden. Wir haben die aktuellen Regelungen im Folgenden genauer betrachtet.

Alkoholverkauf an Jugendliche: Unterschied bei Spirituose und Weincocktail?

Erinnern Sie sich noch an die Zeit, zu der Eltern Ihre Kinder zum Kiosk schicken konnten, um Alkohol zu kaufen? Diese Zeiten sind längst vorbei! Durch das Jugendschutzgesetz ist heute streng und klar geregelt, ab welcher Altersgrenze alkoholische Getränke an Jugendliche abgegeben werden dürfen. Zusätzlich existieren Regelungen, ab wann die abgegebenen Drinks überhaupt getrunken werden dürfen.

Diese unterteilen sich erneut, je nach Alkoholgehalt. Der Red Berry Blossom zählt als Fruchtweincocktail mit 5.9% vol. Alkoholgehalt zur Kategorie der Bier, Wein, Sekt und Mischgetränke, die Sie bereits ab einem Alter von 16 Jahren kaufen und trinken dürfen.

Der Verkauf von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist jedoch verboten. Gleiches gilt für den Verzehr und für Lebensmittel, die nicht nur kleinere Mengen Branntwein enthalten (z.B. „Mon Cherie“ – Pralinen)

Red Berry Blossom unter 16 Jahren kaufen: Welche Strafe droht?

„Wo kein Kläger, da kein Richter!“ Gewerbetreibenden ist es jedoch verboten Kindern und Jugendlichen die das Mindestalter nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu verkaufen. Sollte gegen diese Verbote verstoßen werden, sieht das Jugendschutzgesetz strenge Bußgeldvorschriften vor.

Im Ernstfall können Bußgelder bis zu 50.000 Euro, in schweren Fällen sogar Geldstrafen und Haftstrafen verhängt werden. Damit aber noch nicht genug. Bei Folgeschäden, wie beispielsweise einer Alkoholvergiftung und notwendiger Behandlung im Krankenhaus, könnte wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt werden.

Sollte ein Supermarkt oder eine Gaststätte mehrfach Bußgelder auferlegt bekommen haben und weiterhin gegen das Gesetz verstoßen, kann die Behörde sogar die Ausübung des Gewerbes untersagen.

Diese hohen Strafen verfolgen einen großen Sinn: Gerade für Kinder und Jugendliche ist Alkohol besonders gefährlich, auch wenn es „nur“ das Lieblingsgetränk Red Berry Blossom zum kleinen Preis ist.

Red Berry Blossom beim Teenie-Geburtstag?

Machen sich Eltern strafbar, wenn sich ihre Kinder Fruchtweincocktails oder Bier zur Party zum 16. Geburtstag wünschen? Nein.

Immer früher gehört es quasi zum „guten Ton“ auf Partys auch Alkohol anzubieten.
Ab 16 sind dann Bier, ebenso Wein, Sekt und entsprechende Mischgetränke auch ohne Aufsicht der Eltern erlaubt.

Vorsicht: Alkopops dürfen genau wie Spirituosen erst ab 18 Jahren getrunken werden!

Achten Sie allerdings darauf, dass alle Gäste bereits mindestens 16 Jahre alt sind oder fragen Sie zur Sicherheit die Eltern. Anderenfalls könnten Sie sich strafbar machen und der Red Berry Blossom bekäme einen negativen Beigeschmack.

Das wollen wir doch nicht!


Bildnachweis: © schwarzer.de

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