Auf deutsche Verbraucher kommen seit dem 1. Mai jede Menge Gesetzesänderungen zu. Betroffen sind vor allem Raucher und Arbeitnehmer aus der Handwerksbranche. Darüber hinaus hat es der Gesetzgeber auch endlich geschafft, Novellen für den Sportwettenmarkt auf den Weg zu bringen. Im folgenden Überblick gibt es alle wichtigen Gesetzesänderungen zu finden, von denen große Verbraucherkreise betroffen sein dürften.
Neue Regeln gegen Wettbetrüger
Der Sportwettenmarkt in Deutschland nimmt europaweit seit einigen Jahren eine Sonderstellung ein. Lange Zeit besaß hierzulande der Staat das Monopol und stellte Sport- bzw. Fußballwetten konkurrenzlos über den staatlichen Anbieter Oddset zur Verfügung.
Mittlerweile und auch im Zuge der Verbreitung von Sportwettenanbietern über das Internet strömen aber immer mehr private Wettanbieter auf den europäischen und somit auch deutschen Markt, die aufgrund der nationalen Regelung und starken staatlichen Regulierung aber mehr oder minder illegal agierten.
Seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) aber entschied, dass das deutsche Gesetz zur Glücksspielregulierung geltendes EU-Recht bricht, musste Deutschland seinen Glücksspielmarkt liberalisieren, kann dank attraktiver Steuereinnahmen aufgrund von Milliardenumsätzen aber trotzdem finanziell profitieren. Zum 01. Januar 2018 soll es dann endlich soweit sein und der deutsche Glücksspielmarkt soll endlich mit dem EU-Recht in Einklang gebracht werden. Dies zumindest wurde von den Vertretern der deutschen Bundesländer auf einer Konferenz vor einigen Wochen beschlossen.
Nichtsdestotrotz oder gerade auch wegen der Marktöffnung ist der Gesetzgeber nun bemüht, illegales Glücksspiel und Manipulationen im Sportwettensegment einen Riegel vorzuschieben. Bereits am 19. April hat der Bundesrat nun ein Gesetz gebilligt, dass es einfacher macht, Betrug bei Sportwetten strafrechtlich zu verfolgen. Aufgrund der Vorgeschichte in Sachen Spielmanipulationen, die in Deutschland vor allem durch den Fall Hoyzer bekannt wurden, ist ein Vorstoß in dieser Richtung durchaus nachvollziehbar.
Die Regelungen im Überblick:
- Wird einem Sportler eine Spielmanipulation nachgewiesen, für die er finanziell entlohnt wird, kann dies ab sofort strafrechtlich verfolgt werden.
- Diese Regelung ist nun nicht allein auf Spieler beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für Trainer, Schieds-, Wertungs- und Kampfrichter.
- Im Bereich Profisport gilt diese Regelung auch dann, wenn die Manipulation nicht mit einer Sportwette in Verbindung gesetzt werden kann, weil hier, vor allem im Fußball, für Vereine erhebliche finanzielle Schäden zu erwarten sind.
- Die Strafvorschriften gelten sowohl für inländische wie auch ausländische Sportwettbewerbe.
Neue Tabakproduktrichtlinie zielt auf E-Zigaretten ab
Schlechte Nachrichten für alle Raucher: Ab dem 20. Mai müssen Zigarettenliebhaber mit starken Einschränkungen rechnen. Grund hierfür ist der Ablauf eines alten Gesetzes zur Regulierung von Tabakerzeugnissen. Viele Nichtrauer, von denen es in Deutschland aktuellen Zahlen zufolge immerhin 58 Millionen geben soll, dürfte dies freuen.
Konkret hat die Gesetzesänderung zur Folge, dass schon bald Zigaretten und Tabakwaren aus dem Handel verschwinden werden, die mit Aromastoffen bestückt sind, die den Zigarettengeruch bzw. den Geschmack oder die Rauchintensität verändern können.
Video: E-Zigaretten könnten Millionen von Menschen das Leben retten. Dennoch ranken sich viele Mythen um die elektrische Zigarette.
Betroffen sind hiervon sowohl Zigarettenpapier als auch Filter und Kapseln, die derartige Stoffe enthalten. Aufgrund einer Sonderregelung sind Menthol-Zigaretten hiervon ausgenommen. In diesem Fall greift die Neuregelung erst ab Mai 2020. Inkludiert sind hingegen auch Produkte, auf denen keine Gesundheitswarnung abgedruckt ist.
Überraschenderweise kommt das Gesetz auch bei E-Zigaretten und Nachfüllbehältern zur Anwendung. Darüber hinaus wurde festgesetzt, dass Liquids in Zukunft nur noch maximal 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter vorweise dürfen. E-Zigaretten betreffend wurden aber noch weitere Regelungen statuiert:
- Insgesamt darf ein Liquid maximal einen Inhalt von 10 Millilitern vorweisen.
- Zusatzstoffe, bei denen ein gesundheitlicher Nutzen für den Käufer impliziert wird, beispielsweise bei Koffein oder Taurin, dürfen nicht mehr verwendet werden.
- Stoffe, die zur Färbung des Dampfes bzw. bei Zigaretten des Rauches führen, sind fortan verboten.
- Weiterhin wurden diverse Anmeldevorschriften für den Handel mit Liquids erhoben.
Neuer und leichterer Sportbootführerschein
Circa 350.000 Menschen in Deutschland besitzen ein Boot. Wer ein Sportboot auf Binnen- oder Seegewässern führen wollte, musste für jedes Gewässer einen Sportbootführerschein erwerben. Dies soll sich nun ändern.Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle soll es in Zukunft lediglich noch einen Sportbootführerschein geben, der übrigens wie der herkömmliche Pkw-Führerschein im Scheckkartenformat gestaltet ist. Wer bereits einen alten Sportbootführerschein besitzt, hat die Möglichkeit, seinen aktuellen Führerschein umschreiben zu lassen.
Die weiteren Änderungen im Detail zusammengefasst:
- Theoretische und praktische Prüfung dürfen fortan auch an verschiedenen Orten abgelegt werden und sind nicht mehr – wie bisher – an einen einzigen Ort gekoppelt. Hiermit sollen vor allem diejenigen Personen gestärkt werden, die beispielsweise im Urlaub ihre praktische Prüfung absolvieren wollen.
- Damit geht einher, dass von nun an auch im Ausland Prüfungen abgehalten werden dürfen. Bestandene Prüfungen auf nichtdeutschem Terrain berechtigen nun auch zum Erwerb des Sportbootführerscheins in Deutschland.
- Zwischen der theoretischen und praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als zwölf Monate liegen.
- Wer sich zu einer Prüfung anmeldet, muss eine Frist von nur noch sieben Tagen einhalten. Vor der Novelle der Sportbootführerscheinverordnung gab es eine Anmeldefrist von zwei Wochen.
Neue Mindestlohnregelungen für Handwerksberufe
Seit Januar dieses Jahres gilt in Deutschland ein branchenunabhängiger, allgemein gesetzlicher Mindeststundenlohn von 8,84 Euro. Der Mindestlohn wurde in Deutschland – etwas lapidar gesagt – eingeführt, damit ein Arbeitnehmer in Vollbeschäftigung von seinem Gehalt auch überleben kann. Gute Nachrichten gibt es nun für einige Berufe aus dem Handwerk. Ab Mai ist nämlich der Mindestlohn für einige Berufe noch einmal um einige Euro nach oben geklettert.
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
- Gerüstbauer erhalten bundesweit fortan 11 Euro pro Stunde.
- Steinmetze und Bildhauer dürfen einen Mindestlohn von 11,40 Euro im Westen und 11,20 in den Neuen Bundesländern beanspruchen.
- Sind Arbeitstätige aus den Maler- und Lackierhandwerk ungelernt, haben sie ab sofort Anspruch auf einen Mindestlohn von 10,35 Euro pro Stunde.
Im Osten fällt der Stundensatz um fünf Cent geringer aus. Gesellen aus dem Maler- und Lackierhandwerk dürfen sich in den alten Bundesländern und übrigens auch in Berlin über einen Mindestlohn von 13,10 Euro freuen.
Nicht abschließend geklärt wurde bislang, ob es auch eine Erhöhung des Mindestlohns für in stationären Werkstätten tätige Lackierer geben wird. Klar ist aber, dass in Zukunft auch Leiharbeiter in Deutschland mehr Geld erhalten sollen.
Zwar wurde bereits am 01. März 2017 vom deutschen Mindestlohnausschuss beschlossen, dass Zeitarbeitsfirmen ihren Arbeitern einen Mindestlohn zu zahlen haben, allerdings galt dies nur unter der Bedingung der Tarifgebundenheit.
Ab dem 01. Juni wird nun die allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt. Sie ist auch für ausländische und tarifunabhängige Zeitarbeitsfirmen gültig, die ihre Dienste auf deutschem Boden offerieren. Zukünftig liegt der Mindestlohn hier bei 8,91 Euro in den Neuen und 9,23 Euro in den alten Bundesländern.
Weitere Gesetzesänderungen für Juni geplant
Natürlich hat der Gesetzgeber auch weitere Änderungen vorgenommen. Neue Richtlinien zur Überwachung von Bio-Produkten in den europäischen Binnenraum sind bereits seit dem 19. April gültig, das weiträumig diskutierte neue Drohnengesetz ist am 07. April in Kraftgetreten. Und auch im aktuellen Monat müssen sich Verbraucher auf neue Regelungen einstellen. Neben den bereits erwähnten Lohnanpassungen für Leiharbeiter gilt bereits seit dem 01. Juni die neue Regelung für Elektroschrott. Händler, die sich trotz des seit Oktober 2015 bestehenden Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) noch immer weigern, Elektroschrott anzunehmen, können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro belegt werden.
Zudem werden Verbraucher ab Mitte Juni imstande sein, kostenlos im EU-Ausland zu surfen und zu telefonieren. Ab dem 15. Juni müssen Telekommunikationsanbieter ein Freikontingent an Sprachminuten, SMS und sogar Datenvolumen ohne Zusatzkosten zur Verfügung stellen.
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