Gibt es eine Sozialhilfe für Rentner? Oder was kann ich tun, wenn das Arbeitsleben zu Ende geht, das Geld aber trotzdem nicht reicht, um sich einen schönen Ruhestand zu machen?
Sozialhilfe für Rentner: Die aktuelle Lage
Zwischen „die Rente ist sicher!“ und einer Sozialhilfe für Rentner ist es meist nur ein schmaler Grad. Das merken Rentner häufig erst dann, wenn es fast schon zu spät ist, nämlich kurz vor dem Eintritt in das Rentenalter. Statt den Ruhestand mit den Enkeln zu genießen, muss man sich nun Gedanken darüber machen, wie man seinen Lebensstandard auch im Alter halten kann, denn Fakt ist: Wer sich im Alter die gleichen Dinge gönnen möchte, wie im Berufsleben, der braucht dazu durchschnittlich 80 Prozent seines letzten Nettoeinkommens. Eine Zahl, die nur die wenigsten Rentner tatsächlich erreichen. Wer das nicht schafft, der muss im Alter den Gürtel enger schnallen. Gibt es für solche Fälle auch so etwas wie eine Sozialhilfe für Rentner?
Sozialhilfe für Rentner oder die Grundsicherung
Die Grundsicherung kommt einer Sozialhilfe für Rentner gleich, denn sie ist keine Rente, die man aus einer Erwerbstätigkeit erzielt, sondern eine Sozialleistung, die von der Öffentlichen Hand, also aus Steuergeldern finanziert wird. Diese Sozialhilfe für Rentner können all diejenigen beantragen, deren Einkünfte im Alter nicht ausreichen, oder die aufgrund einer Erwerbsminderung staatliche Zuschüsse benötigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Rente zusammen mit jeglichen anderen Einkünften nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Durch die Grundsicherung soll es vermieden werden, dass Rentner Sozialhilfe beantragen müssen. Denn die Sozialhilfe, nicht nur für Rentner, hat einen Haken: Bei der Berechnung der Einkünfte, die zur Verfügung stehen, wird bei der Sozialhilfe auch das Einkommen der Kinder mit berücksichtigt. Bei der Grundsicherung ist allerdings nur das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen des Rentners ausschlaggebend.
Diese Voraussetzungen müssen für die Grundsicherung erfüllt sein
Um die Grundsicherung im Alter, statt einer Sozialhilfe für Rentner zu bekommen, muss man zunächst die Altersgrenze erreicht haben. Diese ist gestaffelt, da es in den letzten Jahren eine Änderung gab.
Aktuell sieht die Gesetzeslage folgende Altersgrenzen vor:
- Bei Rentnern, die bis 31.12. 1946 geboren sind, liegt das Alter bei 65 Jahren
- bei Rentnern, die im Laufe des Jahres 1947 geboren sind, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren und einem Monat, wobei die Grenze in den nächsten Jahren Schritt für Schritt auf 67 Jahre angehoben wird.
- für Rentner, die ab dem Jahr 1964 geboren sind, liegt die Grenze schon heute bei 67 Jahren.
Eine weitere Voraussetzung betrifft das Einkommen, das aus der Rente oder anderen Zahlungen monatlich zur Verfügung steht. Ist dieses Einkommen so gering, dass es nicht dafür ausreicht, den Lebensunterhalt ganz zu decken, hat man unter Umständen Anspruch auf die Grundsicherung für Rentner. Als Faustregel gilt die Grenze von 823 Euro, die im Monat vorhanden sind, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Liegt das Einkommen, das der Rentner erzielt, monatlich durchschnittlich darunter, ist er unter Umständen für die Grundsicherung berechtigt.
Weitere Voraussetzung: Wer Grundsicherung beantragen möchte, muss dauerhaft in Deutschland wohnen. Ausländer, die den Antrag stellen möchten, müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Wer ist von der Grundsicherung ausgeschlossen?
Es gibt natürlich immer die Fälle, in denen Menschen versuchen, ungerechtfertigt an die Grundsicherung heran zu kommen. Doch auch für diese Fälle hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Denn die Grundsicherung ist eine Sozialhilfe für Rentner, das bedeutet, dass die Beiträge, die ausgezahlt werden, aus Steuermitteln stammen. Daher ist man bemüht, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Wem ein versuchter Betrug vorgeworfen werden kann, der kann unter Umständen von der Grundsicherung ausgeschlossen werden. Dazu zählen die Fälle, in denen ein vorhandenes Vermögen verschenkt wird.
Wer das tut und im Anschluss Grundsicherung beantragen möchte, der kann von dem Antrag ausgeschlossen werden. Auch Personen, die leichtfertig gehandelt und eine große Menge Geld verloren haben, statt die Summe in die Altersvorsorge zu investieren, können von der Grundsicherung ausgeschlossen werden. Denn die Gemeinschaft kann nicht dafür haftbar gemacht werden, dass einzelne Personen unreflektiert handeln und daher im Alter nicht genügend Geld zur Verfügung haben. Der Ausschluss von der Grundsicherung gilt jeweils für 10 Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann ein neuer Antrag gestellt werden, der dann geprüft und abgelehnt oder angenommen wird.
Video: Rente, Grundrente, Grundsicherung – so berechnet sich die Höhe der Rente
Gibt es neben der Sozialhilfe für Rentner noch andere Möglichkeiten?
Wer nicht unbedingt von der Sozialhilfe für Rentner oder der Grundsicherung leben möchte, für den gibt es auch andere Möglichkeiten, den Lebensabend finanziell abgesicherter zu gestalten:
- Wer noch arbeiten kann, muss nicht in Rente gehen.
Viele Arbeitnehmer denken, dass man automatisch mit dem Erreichen des Rentenalters auch in Rente gehen muss. Das stimmt aber nicht. Denn das Erreichen des Renteneintrittalters bedeutet lediglich, dass man von diesem Zeitpunkt an ohne Abschlag in Rente gehen kann, also die volle Höhe der Rente bezieht. Wem allerdings die Rentenzahlungen nicht ausreichen und wer noch in der Lage ist, einige weitere Monate oder gar Jahre zu arebiten, der kann das tun – sofern auch der Arbeitgeber zustimmt. Damit lässt sich gleich auf zwei Arten, mehr Rente für den Ruhestand erwirtschaften: Zum einen bekommt man sein volles Einkommen, während der zusätzlichen Zeit, in der man arbeitet und kann davon unter Umständen auch etwas für den Ruhestand zurücklegen. Auf der anderen Seite erarbeitet man sich weitere Rentenpunkte, die sich später bei der Berechnung der tatsächlichen Höhe der Rente durchaus positiv auswirken. Durch eine längere Lebensarbeitszeit kann man sich also von dem Antrag auf Sozialhilfe für Rentner schützen. Voraussetzung dafür ist natürlich immer, dass man gesundheitlich auch dazu in der Lage ist, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. - Vollzeit arbeiten ist nach Erreichen der Rentengrenze kein Thema mehr?
Auch in diesem Fall kann man noch etwas dazu verdienen, falls die Rente nicht ausreichen sollte, man aber keine Sozialhilfe für Rentner beantragen möchte. Wer nämlich das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat, der kann sowohl einen Minijob, als auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Voraussetzung: Man muss bereits „offiziell“ in Rente sein, also das Rentenalter erreicht haben. Das ist aktuell noch unterschiedlich gestaffelt. Je nach Geburtsjahr ist das Rentenalter nämlich unterschiedlich. Daher ist hier auch bei Frührentnern Vorsicht geboten: Wer nämlich vor dem eigentlichen Rentenbeginn als Frührentner bereits in den Ruhestand geht, der darf nicht unbegrenzt Geld aus einer Nebentätigkeit dazu verdienen. Die Grenze für den Verdienst liegt hier aktuell bei 450 Euro pro Monat. Wer mehr dazuverdient und es nicht angibt, kann unter Umständen Probleme bekommen, wenn er später doch Sozialhilfe für Rentner beantragen möchte. Frührentner sollten sich daher umfassend informieren, bevor sie einen Nebenjob antreten.
Video: ZDF – Frontal 21 vom 26.04.2016 – Rentenpolitik – Arm im Alter
Wie hoch ist die Sozialhilfe für Rentner?
Für die Grundsicherung im Rentenalter gibt es keine festgelegten Sätze. Grundsätzlich gilt, dass sich die Höhe der Grundsicherung an den Sätzen orientiert, die Hartz IV Empfänger erhalten. Im Jahre 2016 lag der Höchstsatz für Singles oder Alleinstehende bei 404 Euro pro Monat, während Ehepaare und Partner, die zusammen in einer Wohnung leben, monatlich bis zu 728 Euro Sozialhilfe für Rentner bekommen konnten. Dazu kommt noch ein Zuschuss zur Miete und zu den Heizkosten, der ebenfalls je nach Region stark variiert. Denn die Grundsicherung muss in dieser Hinsicht in Metropolregionen wie München höher ausfallen, als auf dem Land.
Wer in dem Antrag besonders schwerwiegende Lebensumstände oder Erkrankungen, wie beispielsweise eine Gehbehinderung nachweisen kann, der kann ebenfalls mit einem weiteren Zuschuss zur Grundsicherung rechnen.
Gut zu wissen: Die Sozialhilfe für Rentner (Grundsicherung) wird immer nur für ein Jahr genehmigt, daher muss jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Wer hier bereits frühzeitig alle Unterlagen zusammen hat und den Antrag vollständig ausfüllt, kann mit einer reibungslosen Anschlussfinanzierung rechnen. Und gerade bei Rentnern, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, ist eine schnelle Finanzierung wichtig.
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