Brauerei: Warsteiner Werbung „vitalisierend“ verstößt gegen EU-Recht

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Die Warsteiner Brauerei musste am 20. Mai 2014 eine Niederlage am Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Aktenzeichen 4 U 19/14) einstecken. Stein des Anstoßes sind Rückenetiketten auf Bierflaschen der Brauerei Warsteiner sowie Sixpacks, auf welchen mit den Begriffen „vitalisierend„, „erfrischend“ und „isotonisch“ geworben wird. Zusätzlich zeigten die Flaschenetiketten Konterfeis der Klitschko-Brüder.

Health Claims Verordnung verbietet „vitalisierend“

Der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschied, wenn auch noch nicht rechtskräftig, dass der Begriff „vitalisierend“ eine Gesundheitsbezogene Angabe darstelle, da man diesen Begriff als „belebend“ interpretieren könne. Gemäß Artikel 10 II der Health Claims Verordnung ist eine Verwendung dieses Begriffs nicht zulässig, weil ihm keine gesundheitsbezogene Angabe gemäß Artikel 13 oder 14 beigefügt wurde. Somit verstößt die Werbung gegen Art. 10 III der Health Claims Verordnung.

Damit steht fest, dass die Warsteiner Brauerei ihr alkoholfreies Bier nicht als „vitalisierend, erfrischend und isotonisch“ bewerben, da nicht erklärt wird, wie das Bier die Gesundheit verbessert. Die Brauerei Warsteiner hat noch nicht entschieden, ob sie das Urteil akzeptieren wird.

Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. klagt bereits seit 2013

Die Unterlassungsklage des Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. ist bereits seit dem Jahr 2013 anhängig, damals noch am Landgericht Arnsberg. Wird das Urteil des OLG Hamm rechtskräftig, droht der Warsteiner Brauerei für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld, welches das Gericht auf bis zu 250.000 Euro festsetzen kann.

Mit seiner Entscheidung hebt das Oberlandesgericht Hamm die Entscheidung des Landgerichts Arnsberg auf. Die Revision ist zugelassen, weswegen das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Warsteiner Brauerei: teures Wortspiel

Nach Angaben der Warsteiner Brauerei steckt hinter dem Wort „vitalisierend“ lediglich ein Wortspiel mit dem Vornamen des Boxers Vitali Klitschko. Die Werbekampagne selbst sei bereits vor dem Rechtsstreit zum Auslaufen des Werbevertrags mit dem Boxer Vitali Klitschko geändert worden, da das Wortspiel ohne den Boxer Klitschko nicht funktioniere, so eine Sprecherin der Brauerei.

Ungeachtet dessen hat die Brauerei Warsteiner das Gerichtsverfahren vollständig durchlaufen, um feststellen zu lassen, welche Aussagen in der Werbung verwendet werden dürfen oder nicht.

Argumente des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.

Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. nannte die Auslobung „vitalisierend“ als unlauter. Hier führte der Verein den § 4 Nr. 11 des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 3 der Health Claims Verordnung (HCVO) an. Nach Ansicht des Schutzverbands werde der Begriff „vital“ als eine gesundheitsbezogene Angabe nach Artikel 2 Absatz 2 Nr. 5 der HCVO verstanden, der Begriff „vital“ würde somit vom Verbraucher als „lebenskräftig, munter, lebenswichtig“ interpretiert. Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. verwies auf das Urteil des Senats vom 30.04.2013 im Verfahren 4 U 149/12 des Oberlandesgerichts Hamm hin und unterstellte, dass der Begriff „vitalisierend“ als Angabe wie „wohltuend“ und „bekömmlich“ zu verstehen sei, was eine positive Wirkung auf die Gesundheit oder zumindest das Wohlbefinden zu erwarten sei.

Darüber hinaus hakte der Schutzverband auch an anderer Stelle ein. Er monierte, dass die Bewerbung des alkoholfreien Biers von Warsteiner als Sportgetränk mit vitalisierender Wirkung diese Vermutung weiter nähren würde und legte in den Begriff „vitalisierend“ die synonyme Bedeutung „Regeneration nach sportlicher oder körperlich anstrengender Betätigung“ hinein. Dabei bezog sich der Schutzverband auch auf den TV-Werbespot, in welchem die Klitschko-Brüder das alkoholfreie Bier der Warsteiner Brauerei nach dem Sport tranken. Auch hier werde das Bier als Sportgetränk präsentiert. Weiter warf der Schutzverband der Warsteiner Brauerei vor, dass die Pflichthinweise nach Artikel 10 Absatz 2 der Health Claims Verordnung fehlen würden.

Die Warsteiner Brauerei verweis dabei darauf, dass das Bier die Stoffe Niacin, Vitamin B12 und Folsäure enthalten. Diese tragen nach Angabe der brauerei zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei. Damit wird eine „Aufrechterhaltung und Regenerierung der Vitalfunktionen“ versprochen, deren Bewirkung durch den Konsum des alkoholfreien Biers auch auch geschehen könne.


Bildnachweis: Titelbild: ©Shutterstock – View Apart

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