Es ist schneller passiert als man denkt: Wieder einmal eine Radarfalle übersehen und es blitzt. Ob notorischer Raser oder versehentliche Verkehrssünde: Um die fälligen Strafen kommt man meist nicht herum. Aber wer richtig reagiert, macht es wenigstens nicht schlimmer.
Die Vorsatz-Falle: Am besten nichts sagen
Keine Frage: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist keine unverbindliche Empfehlung. Wer dagegen verstößt, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Damit diese verhältnismäßig ausfallen, macht es natürlich einen Unterschied, ob einmal in zehn Jahren in einer 50er-Zone 60 gefahren wird oder ob man permanent als notorischer Raser auffällt. Der Gesetzgeber hat einen Bußgeldkatalog aufgestellt, der diese Faktoren berücksichtigt. Einmal in der Höhe der zu zahlenden Bußgelder bzw.
Verwarngelder und zum anderen in Form des Punktesystems. Die gefürchtete Registratur in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt wurde vor einigen Jahren reformiert – man kann sich jetzt weniger Punkte leisten bis zum Verlust des Führerscheins, allerdings gibt es auch für verschiedene Verstöße nicht mehr so viele Punkte wie zuvor. Trotzdem: Es wird letztlich niemand dazu gezwungen, gegen Verkehrsregeln zu verstoßen und es gibt genügend Autofahrer und Autofahrerinnen, die völlig ohne Einträge im Punktekonto durchs Leben kommen. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Bußgeldbescheid wirklich korrekt ist. Messfehler, falsche Beschilderungen oder andere Faktoren können sich zugunsten der Fahrer auswirken.
Insbesondere bei Verkehrskontrollen sollte man außerdem aufpassen, was man sagt – und ob man überhaupt etwas sagt. Gut gemeinte Erklärungen, mit denen man Verständnis bei den Polizeibeamten erzeugen möchte, bringen in der Regel nichts. Im Gegenteil: Wenn es dumm läuft, können sich solche Erklärungen verschärfend auf die jeweilige Strafe auswirken. Denn wenn man schon mit dem Satz anfängt: „Ich weiß, ich war zu schnell…“ kann das als Vorsatz ausgelegt werden. Doch worauf muss man achten, wenn man in eine Kontrolle gerät oder unschöne Post mit teuren Fotos im Briefkasten vorfindet?
Die Stufe der Sanktion richtet sich nach dem Verkehrsverstoß
Zunächst mal sollte niemand päpstlicher sein als der Papst. Selbst den besten Autofahrern kann es bei mangelnder Ortskenntnis einmal passieren, ein Ortsschild nicht rechtzeitig zu erkennen oder den Beginn einer Tempo-30-Zone zu übersehen. Das sollte nicht passieren, denn wer Schilder übersieht, ist kein guter Autofahrer, wie viele Fahrlehrer zu sagen pflegen. Fehler passieren trotzdem. Bei einer geringen Überschreitung drohen in der Regel auch nicht gleich Punkte und nur moderate Verwarngelder. Wer es allerdings übertreibt, darf sich über hohe Strafen am Ende nicht wundern – insbesondere, wenn diese Verstöße regelmäßig begangen werden. Rund drei Millionen Autofahrer haben wegen Geschwindigkeitsverstößen Punkte in Flensburg kassiert – und die gibt es nicht für eine geringe Überschreitung, sondern dann, wenn man mindestens 21 km/h zu schnell war.
Generell gilt übrigens, dass das persönliche Interesse hinter den Interessen der Allgemeinheit zurückstehen muss. Dringende Termine oder andere eilige Bedürfnisse sind in der Regel kein Grund, einen Geschwindigkeitsverstoß zu rechtfertigen. Solange es nicht um Leben und Tod geht, wird man mit einer solchen Argumentation eher eine noch höhere Strafe kassieren, denn auch hier gilt wieder, dass eventuell Vorsatz zu unterstellen ist – und das führt gegebenenfalls zu einer Verdoppelung der Geldbuße. Auch, wenn es vielleicht unhöflich erscheint, man muss den Polizisten gegenüber keinerlei Angaben zur Sache machen – und sollte das auch wirklich nicht tun.
Wann lohnt es sich, den Anwalt einzuschalten?
Viele Autofahrer sind davon überzeugt, dass sie zu Unrecht geblitzt wurden. Man liest ja auch immer wieder von fehlerhaften Messungen. Das Problem ist, dass das in aller Regel kaum nachzuweisen ist. Nur in Ausnahmefällen können gute Anwälte echte technische Fehler oder Mängel bei der Bedienung des Mess-Equipments geltend machen. Manchmal macht es Sinn, eventuellen Hinweisen nachzugehen, etwa, wenn besonders viele Autofahrer an einer bestimmten Messstelle behaupten, zu Unrecht geblitzt worden zu sein. Stellen Sie fest, dass das auf dem Blitzerfoto abgebildete Auto überhaupt nicht Ihres ist, lässt sich ein Widerspruch natürlich ebenfalls problemlos begründen. Weitergehende Akteneinsicht bekommt aber nur der Anwalt – und selbst dann sind eventuelle Hinweise auf Messfehler noch kein Beweis.
Solche Hinweise können wie folgt aussehen:
- Nicht korrekt aufgestellter Blitzer
- Schlecht oder nicht geschulte Beamte bzw. Bedienpersonal
- Biltzer war zum fraglichen Zeitpunkt nicht geeicht
- technische Defekte der Blitzer-Anlage
Die weitere Beweisführung ist nur über Gutachten von Sachverständigen möglich, was stark ins Geld gehen kann und sich in der Regel kaum lohnt. Allerdings trägt so manche Rechtsschutzversicherung diese Kosten unter bestimmten Umständen. Hat man mit dem Einspruch Erfolg, werden die Kosten für den Gutachter selbstverständlich von der Staatskasse getragen – das gilt auch für alle Anwaltskosten. Unabhängig davon kann es aber auch in vielen anderen Fällen durchaus Sinn machen, anwaltliche Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn während Messungen meist nicht zu beanstanden sind, gibt es oft Verwaltungsfehler, die eine Prüfung von Bußgeldbescheiden sinnvoll machen können. Wird ein Bescheid beispielsweise verspätet zugestellt, ist das Delikt eventuell bereits verjährt.
Allerdings erreicht man keine Verjährung, indem man die Schreiben der Bußgeldstelle einfach ignoriert und behauptet, man habe sie nicht bekommen. In dem Fall steigen die Kosten rapide an, denn die Behörde geht dann davon aus, dass einfach nicht bezahlt wurde, wodurch die Rechnung immer höher wird. Etwas anderes gilt, wenn das erste Schreiben wirklich nach Ende der Verjährungsfrist eintrudelt, was sich anhand des Ausstellungsdatums in der Regel klar aufzeigen lässt. Dies geschieht öfter als man glaubt, denn besonders die Privatisierung der Blitzer in Städten und Gemeinden sowie Verzögerungen bei den dortigen Ordnungsämtern können zur Verjährung führen. Auch bei der Kombination verschiedener Delikte, die zusammenkommen, passieren Fehler bei der Berechnung der Strafe.
Insbesondere bei Fahrten, bei denen Alkoholeinfluss zum Tragen kommt, ist die korrekte Berechnung des Promillewerts im Blut von entscheidender Bedeutung. Der Zeitpunkt der Blutabnahme muss berücksichtigt werden, da sich in der Zwischenzeit Blutalkohol abbaut. Das ist nicht immer zu Ungunsten des Fahrers, denn überschreitet der Wert im Moment der Tatbegehung die Schwelle zur Schuldunfähigkeit, muss das natürlich entsprechend vom Gericht berücksichtigt werden.
Fahrverbote treffen härter als Geldstrafen
Das Fahrverbot ist eigentlich die Sanktion, die für die meisten Autofahrer eine Horrorvorstellung darstellt. Gerade Verkehrsteilnehmer, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, können nicht ohne Weiteres auf das Auto verzichten. Manchmal hängt der Job selbst davon ab – etwa bei Berufskraftfahrern oder Menschen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln einfach nicht zur Arbeitsstelle gelangen können. Wer aber glaubt, damit argumentieren zu können, macht es oft schlimmer, denn Staatsanwälte und Richter haben selten Verständnis dafür, wenn Menschen ihren Führerschein mutwillig riskieren, obwohl sie zwingend auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind. Allerdings lassen die Behörden manchmal mit sich handeln und sehen von einem Fahrverbot zugunsten einer (bedeutend) höheren Geldstrafe ab.
Es gibt jedoch viele Fälle, in denen das nicht möglich ist. Um die Effekte eines Fahrverbots abzumildern, hat man gegebenenfalls die Option, den Zeitpunkt für den Antritt des Fahrverbots innerhalb eines Viermonats-Zeitraums selbst festzulegen, wenn eine gute Begründung vorgebracht wird. Generell werden diese Möglichkeiten aber nur Ersttätern eingeräumt. Sehr beliebt ist auch die Ausrede, man sei nicht gefahren. Ist der Fahrer nicht eindeutig anhand des Blitzerfotos zu identifizieren, werden die Kosten des Verfahrens dem Halter auferlegt – Punkte und Fahrverbot jedoch nicht.
Allerdings kann dem Halter als Folge solcher Einsprüche das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, in dem dann sämtliche Fahrten und Fahrerwechsel genau protokolliert werden müssen. Besonders bei Wiederholungstätern wird zu dieser Maßnahme gegriffen. Überhaupt haben es Wiederholungstäter immer schwerer, weil ihre Strafen unter Umständen deutlich höher ausfallen.
Fazit: Im Zweifel anwaltliche Hilfe suchen – und sich nicht um Kopf und Kragen reden
Die meisten Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheide im unteren Bereich werden von den Tätern schuldbewusst angenommen und bezahlt. Erst wenn härtere Sanktionen in Form von Fahrverboten oder gar des totalen Führerscheinverlustes drohen, geht es ans Eingemachte. Obwohl Messfehler und dergleichen selten sind, kann es Sinn machen, einen Anwalt einzuschalten. Ersttäter können Fahrverbote manchmal umgehen, wenn sie im Gegenzug höhere Geldbußen zahlen. Die Beweisführung bei Messfehlern erfordert oft teure Gutachten – diese werden allerdings von manchen Rechtsschutzversicherungen bezahlt.
Sowohl im Anhörungsbogen als auch bei Aussagen gegenüber der Polizei bei einer Kontrolle gilt: Schweigen ist Gold – denn jede noch so gut (oder ehrlich) gemeinte Begründung kann am Ende zu einer Verschärfung der Strafe führen, wenn Vorsatz unterstellt werden kann. Am besten fährt man aber im wahrsten Sinne des Wortes mit dem Rat, sich einfach so gut wie möglich an die Verkehrsregeln zu halten. Dann fallen selbst gelegentliche Ausrutscher nicht besonders ins Gewicht. Notorische Raser und andere rücksichtslose Verkehrsteilnehmer können hingegen nicht auf Nachsicht hoffen. Letztlich gilt, dass die Sicherheit aller Menschen auf der Straße Vorrang vor eigenen Interessen und Bedürfnissen hat – und daran sollte sich jeder halten.
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