Regelungen im Mietrecht: Renovierung bei Auszug sehen vor allem Schönheitsreparaturen für den Mieter vor. Dies gilt nur dann, wenn der Vermieter diese Ihnen auch im Mietvertrag übertragen hat. Mit unseren drei praktischen Tipps können Sie bereits beim Einzug dafür sorgen, dass die Renovierung bei Auszug mit weniger Aufwand einhergeht.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
3 Life Hacks für deutlich weniger Stress beim Auszug
Im Mietrecht zur Renovierung bei Auszug ist vorgesehen, dass Sie die Wände streichen oder tapezieren und auch Dübellöcher verschließen müssen. Gerade Dübellöcher können hier einen großen Aufwand darstellen, wenn diese in einer hohen Menge vorhanden sind. Sie können sich jedoch unsere Life Hacks ansehen und prüfen, ob diese möglicherweise eine gute Alternative darstellen. Nutzen Sie dafür auch die Videos.
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Bilderkralle einfach in die Wand drücken
Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Bild in der Hand, das Sie gerne aufhängen möchten. Nun müssten Sie erst nach einem Nagel suchen oder vielleicht sogar ein Loch in die Wand bohren. Dabei geht es auch viel einfacher, wenn Sie die Bilderkralle verwenden. Die Bilderkralle ist ein echter Life Hack, denn sie ist einfach in der Anwendung, hinterlässt keine tiefen Löcher in der Wand und kann sogar mehrfach eingesetzt werden. Dafür drücken Sie die Bilderkralle einfach an der vorgesehenen Stelle in die Wand und hängen die Bilder auf. Sobald Sie die Bilder an einer anderen Stelle anbringen möchten, entfernen Sie die Kralle und setzen diese erneut ein.
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Die Magnetkralle als weitere Variante
Ebenfalls eine sehr gute Möglichkeit ist die Verwendung einer Magnetkralle. Diese ist vom Aufbau her durchaus vergleichbar mit der Bilderkralle, allerdings hat sie die zusätzliche Eigenschaft, dass sie magnetisch ist. Dadurch kann sie ebenfalls sehr gut eingesetzt werden. So können Sie die Magnetkralle beispielsweise verwenden, wenn Sie einen magnetischen Bilderrahmen haben oder an Ihre Fotos hinten einen Magnetstreifen kleben. Auch als flexible Pinnwand machen sich die Magnetkrallen sehr gut. Sie können natürlich ebenfalls mehrfach eingesetzt werden.
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Klebehaken für die Fliesen einsetzen
Bohren in Fliesen ist nicht nur unheimlich anstrengend, es hinterlässt auch Löcher, die den Wert der Fliesen deutlich mindern können. Auch wenn hier das Recht grundsätzlich auf der Seite des Mieters ist und es erlaubt ist, in Fliesen zu bohren, können Sie Streit mit dem Vermieter verwenden. Das Mietrecht sieht bei der Renovierung bei Auszug vor, dass die Löcher in den Fliesen verschlossen werden müssen. Setzen Sie doch besser auf Klebehaken. Die Varianten, die wir gefunden haben, sind besonders robust und halten sogar ein Gewicht von immerhin gut 10 kg aus. Dadurch können sie nicht nur für die Handtücher verwendet werden, sondern auch für die Anbringung von Spiegeln.
Mietrecht: Renovierung bei Auszug reduzieren
Die Diskussion mit dem Vermieter, wenn es nach Mietrecht um die Renovierung bei Auszug geht, ist nicht zu unterschätzen. Natürlich möchte der Vermieter seine Wohnung möglichst so übernehmen, wie er sie auch übergeben hat. Sie können jetzt die Renovierung einfach übernehmen oder alles rechtlich prüfen lassen. Sie können aber auch bereits vorzeitig versuchen, Streit aus dem Weg zu gehen, wenn Sie die genannten Life Hacks einsetzen. Dies hat den Vorteil, dass die Wände weniger Schaden nehmen und Sie auch bei der Renovierung selbst einen deutlich geringeren Aufwand haben.
Zudem sind die Life Hacks auch direkt bei der Anwendung deutlich einfacher zu handhaben, als wenn Sie einen Bohrer und Dübel einsetzen müssen. Empfehlenswert ist es, bei Auszug möglichst nicht in einen Streit mit dem Vermieter zu geraten. Dies ist nur ein unnötiger Druck für beide Seiten, der zu Ärger und zu höheren Kosten führen kann.
Das sollten Sie zur Renovierung bei Auszug wissen
Das Mietrecht sieht die Renovierung bei Auszug eigentlich in der Pflicht des Vermieters. Aber es gibt für Vermieter die Möglichkeit, diese Pflicht auch an den Mieter zu geben. Dafür müssen rechtlich korrekte Formulierungen im Mietvertrag vermerkt werden. Hier wird häufig von Schönheitsreparaturen gesprochen. Nicht selten verlangt der Vermieter im Rahmen dieser Schönheitsreparaturen auch Dinge, wie die neue Versiegelung von Parkett oder auch den Anstrich von Türen und Fenstern im Außenbereich. Laut Definition handelt es sich jedoch bei Schönheitsreparaturen vor allem um Streicharbeiten. Diese werden wie folgt beschrieben:
- Durch den Mieter farbig gestrichene Wände wieder in neutralen Farben streichen
- Bei Notwendigkeit das Tapezieren der Wände und Decken
- Mögliches Streichen von Fußböden oder Decken
- Streichen von Türen und Fenstern – jedoch nur an der Innenseite
- Streichen von Heizrohren und Heizkörpern
Wenn der Vermieter in seiner Klausel im Mietvertrag noch zusätzliche Reparaturen auflistet, kann hier die gesamte Klausel ungültig sein. Umso wichtiger ist es, vor der Renovierung zu prüfen, ob die Klauseln korrekt sind.
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Abnutzungsspuren sollten korrigiert werden
Abnutzungsspuren einer Wohnung sind – abhängig von der Mietdauer – ganz normal. Diese muss auch der Vermieter akzeptieren, wenn sie sich im Rahmen halten. Laut Mietrecht ist die Renovierung bei Auszug dennoch durch den Mieter vorzunehmen, wenn dies so im Mietvertrag vermerkt ist. Dies gilt vor allem für den Anstrich und das Tapezieren. Selbst dann, wenn Sie die Wände nicht gestrichen haben, können diese verwohnt sein. Ein neuer Anstrich wird dann notwendig. Haben Sie die Wände in einer von Ihnen ausgewählten Farbe gestrichen, ist es generell üblich, dass Sie wieder weißen.
Dennoch: Unverhältnismäßige Reparaturen bei der Renovierung sind nicht von Ihnen zu verlangen. Zudem hat der Vermieter nicht das Recht, eine Renovierung zu fordern, wenn Sie die Wohnung in einem unrenovierten Zustand erhalten haben. Vermerken Sie daher im Protokoll bei der Übergabe einer Mietsache immer, wenn diese nicht renoviert ist, da die Beweislast hier bei Ihnen liegt.
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Farbwahlklauseln müssen nicht akzeptiert werden
Tatsächlich ist im Mietrecht die Renovierung bei Auszug durchaus vorgesehen. Vor allem dann, wenn Sie die Wände gestrichen haben, sollten diese in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Einige Vermieter versuchen, bereits durch Klauseln im Mietvertrag zu verhindern, dass an den Wänden zu auffällige Farben zum Einsatz kommen. Hierbei handelt es sich um Farbwahlklauseln. Diese enthalten den Hinweis, dass Sie bestimmte Töne nicht verwenden dürfen. Für Sie ist wichtig zu wissen: Der Vermieter darf Sie nicht in der Gestaltung der Wohnung beeinträchtigen, wenn es um die Wandfarbe geht. Die Klausel ist also ungültig.
Bedenken Sie jedoch, dass nach Mietrecht die Renovierung bei Auszug so erfolgen muss, dass die Wände in einer neutralen Farbe gehalten sind. Wie Sie dies erreichen, können Sie selbst entscheiden. Sie können die Arbeiten allein durchführen oder auch einen Maler beauftragen. Der Vermieter kann Ihnen nicht vorschreiben, wie Sie hier vorzugehen haben.
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Unnötig renoviert – und nun?
Das ist ärgerlich! Sie dachten, laut Mietrecht muss die Renovierung bei Auszug durch Sie erfolgen und stellen nun im Nachhinein fest, dass die Klausel im Mietvertrag gar nicht wirksam ist. Jetzt heißt es: rechtlichen Beistand holen. Wenn korrekt nachgewiesen kann, dass eine Ungültigkeit vorliegt, erhalten sie die Kosten für die Renovierung erstattet. Dafür müssen Sie jedoch ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen und auch nachweisen können, welche Kosten Ihnen entstanden sind.
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Schließen Sie Dübellöcher korrekt
Dübellöcher lassen sich, trotz unserer Life Hacks, nicht immer vermeiden. Allerdings sollten Sie wissen, dass diese bei Auszug korrekt verschlossen werden müssen. Hier gibt es Spachtelmasse oder Gips. Beides kann gut eingesetzt werden. Achten Sie darauf, dass die Farbe möglichst ähnlich der Wandfarbe ist und verhindern Sie den Übertritt der Masse an den Rändern.
Wichtig: Verschließen Sie Dübellöcher nicht mit einer wasserfesten Masse. Das Problem zeigt sich dann spätestens in dem Moment, wo die Wand gestrichen oder tapeziert wird. An den Dübellöchern bilden sich Flecken und diese Flecken stören das gesamte Wandbild. Der Vermieter hat dann Anspruch auf eine Korrektur, die durch Sie durchgeführt werden muss.
Urteile im Mietrecht zur Renovierung bei Auszug
Was sieht das Mietrecht zur Renovierung bei Auszug eigentlich alles vor? Falls Sie sich diese Frage bereits gestellt haben, helfen Ihnen die nachfolgenden Urteile möglicherweise, sich ein Bild zu machen.
Urteil | Aktenzeichen | Zusammenfassung |
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LGB | 63 S 216/13 |
Wie viele Dübellöcher dürfen es denn sein?Sie stehen vor der Frage, ob die Wand vielleicht schon mit zu vielen Dübellöchern versehen ist? Grundsätzlich gibt es nicht unbedingt Einschränkungen für die Menge. Es gibt dennoch Urteile, die sich mit der Frage beschäftigen, wie viele Dübellöcher durch den Vermieter eigentlich akzeptiert werden müssen. Allerdings sind selbst die Gerichte sich hier nicht einig. Das Landgericht Berlin empfindet gut 160 Dübellöcher noch als ganz normal. Beim Amtsgericht München haben Sie schon Probleme, wenn die Menge über 60 Löchern liegt. |
BGH | VIII ZR 48/09 |
Ungültigkeit der gesamten Klausel zu Schönheitsreparaturen – wann tritt sie ein?Grundsätzlich sind Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag durchaus üblich. Allerdings nur dann, wenn der Mieter nicht benachteiligt wird. Hier hat das Gericht entschieden, dass die Forderung von zu umfassenden Renovierungsarbeiten zu einer vollständigen Ungültigkeit der Klausel führt. Eine Unterteilung in gültige und ungültige Abschnitte ist nicht möglich. |
BGH | VIII ZR 10/92 |
Sind Dübellöcher in den Fliesen überhaupt möglich?Der Vermieter hat wirklich hochwertige Fliesen im Bad oder der Küche verarbeitet und Sie würden da nun gerne einen Spiegelschrank anbringen? Das ist grundsätzlich möglich, allerdings ist es empfehlenswert, die Löcher eher in die Fugen zu setzen. Zudem ist eine Entfernung der Dübellöcher nur notwendig, wenn explizit im Mietvertrag die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen wurden. |
Checkliste Renovierung bei Auszug
- Bevor Sie Schönheitsreparaturen durchführen, sollten Sie prüfen, ob die Klauseln nach Mietrecht zur Renovierung bei Auszug im Mietvertrag auch korrekt sind.
- Setzen Sie Dübellöcher möglichst nicht in die Fliesen, sondern in die Fugen und vermeiden Sie so Ärger.
- Setzen Sie, wo möglich, lieber Klebehaken und Bilderkrallen ein, um eine große Anzahl an Löchern in den Wänden zu vermeiden.
- Bunt gestrichene Wände sollten wieder in einer neutralen Farbe gestrichen werden.
Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.
1 Kommentar
Hallo an alle die gerade ausziehen und die Wohnung renovieren müssen.
Ich habe das Ein oder Andere aus diesem Beitrag übernehmen können. Die Anwendungen waren tatsächlich kinderleicht. Ich denke das ich beim Auszug sehr viel weniger Schäden haben werde die ich Zeit und Kosten aufwendig ausbessern muss.
Schönen Sonntag