Austauschpflicht & Umweltschutz: Drohende Strafe für Besitzer einer Ölheizung

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Die deutsche Regierung setzt sich für den Übergang zu erneuerbaren Energien ein, und das neue Gebäudeenergiegesetz soll sicherstellen, dass Gebäudeeigentümer ihre Öl- und Gasheizungen durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzen und bei Nichteinhaltung hohe Strafen zahlen.

Heizungserneuerung ab 2024: Was Hausbesitzer über die GEG-Novelle wissen müssen

Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes im Jahr 2024 müssen Hausbesitzer, die eine neue Heizung installieren möchten, auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien setzen.

Es sieht so aus, als ob die Ära der Öl- und Gasheizungen bald ein Ende haben wird und das veranlasst viele Verbraucher, über einen Austausch ihrer Heizung nachzudenken. Hausbesitzer, die nicht bereit sind, den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch durchzuführen, könnten jedoch mit empfindlichen Strafen und Bußgeldern belegt werden.

Folgen bei Nichteinhaltung der Austauschpflicht von Ölheizungen und verwandtem Equipment

Die Bußgelder und ihre Staffelung sind keine Neuheit, da sie bereits vor der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes existierten und Bußgelder von 5000, 15.000 und bis zu 50.000 Euro vorsahen. Die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes bestätigt, dass dieser Bußgeldrahmen auch in den Vorgängerregelungen der Energieeinsparverordnung, dem Energieeinsparungsgesetz und dem ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz gültig war.

Im Zuge der Zusammenführung des Gebäudeenergiegesetzes wurde der mittlere Strafrahmen auf 10.000 Euro reduziert, während die Konsequenzen aus den früheren Versionen des Gesetzes unverändert bleiben.

Das Bußgeld wird entsprechend der Schwere des Verstoßes und der Bedeutung der verletzten Pflicht oder des Verbots festgelegt. Es soll den wirtschaftlichen Vorteil der Tat übertreffen und eine abschreckende Wirkung haben. In einigen Fällen kann es notwendig sein, zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterscheiden.

GEG-Änderung: Auswirkungen auf Unternehmen durch neue Ordnungswidrigkeiten-Straftatbestände

Katalog Ölheizung & Gasheizung Austauschpflicht: Strafe für Umweltsünden
Straftatbestände für Ordnungswidrigkeiten
Höhe der Strafe Straftatbestände
5.000 Euro Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt.
5.000 Euro Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen.
5.000 Euro Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun.
5.000 Euro Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen.
5.000 Euro Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt.
5.000 Euro Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun.
5.000 Euro Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut.
5.000 Euro Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
5.000 Euro Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt.
5.000 Euro Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren.
5.000 Euro Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig.
5.000 Euro Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen.

GEG-Änderung verschärft Strafen für Verweigerung des Heizungsaustauschs

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hat zu einigen Modifikationen in bestimmten Paragraphen geführt, um Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Wärmepumpen zu ahnden. Die Änderungen können in der Novelle nachgelesen werden und Verstöße können nun mit bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Obwohl einige der Strafen, die bei Nichtbeachtung von Vorschriften wie der verspäteten Übergabe eines Energieausweises verhängt werden, im Gesetzestext verschoben wurden, bleiben die Höchststrafen von 50.000 Euro für dieselben Verstöße bestehen. Diese umfassen beispielsweise die unzureichende Isolierung einer Geschossdecke oder die unangemessene Regulierung der Wärmeabgabe von Leitungen oder Armaturen.

Es ist die Aufgabe des Schornsteinfegers, im Rahmen der Feuerstättenschau alle Heizanlagen im Haus zu überprüfen und anschließend einen Bescheid zu erstellen, der die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten mit Terminen und Prioritäten auflistet.

Dr. Julian Schwark, Ressortleiter Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, betont, dass die Schornsteinfeger gesetzlich verpflichtet sind, eine nicht betriebsbereite Heizung der zuständigen Behörde zu melden. Die Konsequenzen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und reichen von einer Verwarnung bis hin zu Strafen.

Nicht zu lange warten: Jetzt Heizungsumstellung planen

Die Vorstellung, dass Verbraucher in den kommenden Jahren mit einer Flut von Bußgeldern konfrontiert sein werden, ist laut Verbraucherschutz-Experte Patrick Biegon unwahrscheinlich. Er ist der Meinung, dass die Verbraucher genügend Zeit haben, sich auf die Umstellung vorzubereiten und notwendige Schritte zu unternehmen, um eventuelle Strafen zu vermeiden. Niemand sollte sich also sofort von dieser Regelung betroffen fühlen.

Hausbesitzer müssen keine Bußgelder befürchten, da die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien lediglich für den Einbau neuer Heizungen gilt. Bestehende Heizsysteme können weiterhin genutzt und gewartet werden.

Selbst wenn eine Heizung nicht mehr funktionsfähig ist, müssen Hausbesitzer nicht sofort auf eine neue umsteigen, da eine Übergangsfrist im neuen GEG vorgesehen ist. Robert Habeck hat bereits verschiedene Fördermöglichkeiten für den Heizungsaustausch angekündigt.

Energiewende in der Praxis: Öl- und Gasheizungen als Herausforderung für den Klimaschutz

Die Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas ist immer noch die gängige Methode zur Beheizung von Gebäuden in Deutschland. Über 40 Millionen Haushalte in Deutschland nutzen Erdgas und Heizöl als Hauptenergiequellen.

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