Die elektronische Erfassung der Arbeitszeiten erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und arbeitsrechtlicher Vorschriften. Arbeitgeber können so sicherstellen, dass die festgelegten Arbeitszeitregelungen eingehalten werden, was potenzielle rechtliche Konflikte und Strafen vermeidet.
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Stechuhr-Revival? Arbeitszeitdokumentation im Fokus
Aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten vorgelegt. Arbeitgeber sollen nicht mehr nur Überstunden, sondern auch den Arbeitsbeginn, das Arbeitsende sowie die Arbeitsdauer der Mitarbeiter aufzeichnen.
Zeitgemäßes Arbeitszeiterfassungssystem gefordert, keine Rückkehr zur Stechuhr
Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit stellt eine bedeutende Herausforderung in der heutigen Arbeitswelt dar, die von den Tarifvertragsparteien verantwortungsbewusst angegangen wird. Wo es betrieblich machbar ist, wird die Arbeitszeit mithilfe von Instrumenten wie Arbeitszeitkonten flexibel verteilt. Dadurch wird einerseits die Entstehung von Überstunden vermieden und andererseits eine gute Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Anforderungen gewährleistet.
Das Arbeitszeitgesetz bietet die Möglichkeit, die Arbeitszeitverträge in unterschiedlicher Weise zu gestalten. Hierbei können flexible Wochenarbeitszeiten anstelle von starren Tageshöchstarbeitszeiten vereinbart werden, und es besteht die Chance, die Ruhezeiten individuell anzupassen. Insbesondere die Einführung von Vertrauensarbeitszeit bildet einen wichtigen Grundstein für moderne Arbeitsbeziehungen und ermöglicht das mobile Arbeiten. Feste Arbeitszeitfenster widersprechen dem Wunsch der Menschen nach größerer Flexibilität.
Die effektive Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes erfordert die Nutzung der Freiräume, die sowohl vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als auch vom Bundesarbeitsgericht (BAG) explizit für die Einführung eines modernen Systems zur Erfassung von Arbeitszeiten eingeräumt werden. Angesichts der aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt im 21. Jahrhundert sind die bestehenden Regelungen aus dem 20. Jahrhundert nicht ausreichend, um eine produktive und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Daher fordern Arbeitgeber eine umfassende Überarbeitung des Referentenentwurfs. Eine Rückkehr zur Stechuhr ist weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber akzeptabel.
Zeiterfassung sorgt für gerechte Vergütung von zusätzlicher Arbeit
Die Verwendung des Bildes der Stechuhr durch Kritiker der Zeiterfassung zielt darauf ab, den Eindruck zu erwecken, dass die Erfassung der Arbeitszeit starr und überholt ist. Es ist jedoch ein Irrtum zu glauben, dass flexible Arbeitszeiten durch die Zeiterfassung beeinträchtigt werden. Es gibt bereits erschwingliche digitale Zeiterfassungssysteme auf dem Markt, die es Unternehmen ermöglichen, die gesetzlichen Vorgaben auch bei flexibler und mobiler Arbeit problemlos zu erfüllen.
Gemäß dem europäischen Recht und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesarbeitsgerichts liegt der Fokus auf dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, was von hoher Bedeutung ist. Nachgewiesenermaßen führen überlange Arbeitszeiten zu gesundheitlichen Problemen, und mit steigender Anzahl an Überstunden erhöht sich das Risiko von Unfällen. Arbeitgeber, die ihrer Verantwortung zum Schutz der Beschäftigten nachkommen, haben dies bereits erkannt. Jedoch spielt auch der finanzielle Aspekt eine Rolle: Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um die Bezahlung von Überstunden streiten müssen, liegt die Beweislast bei ihnen.
Die Einhaltung des europäischen Rechts erfordert ein „objektives, verlässliches und leicht zugängliches System“, um die Entlohnung von Überstunden durchzusetzen. Dabei spielt die Fairness eine wesentliche Rolle.
Arbeitszeitgesetzverstöße durch genaue Zeiterfassung vermeiden
In einer Zeit, in der Arbeitnehmer hauptsächlich im Büro oder in der Fabrik arbeiteten, wurde die Stechuhr entwickelt. Heute hingegen prägen flexible Arbeits- und Arbeitszeitmodelle wie Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten die Arbeitswelt in vielen Bereichen.
Der Gesetzesentwurf fordert nun eine elektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für sämtliche Arbeiten. Der Arbeitgeber kann jedoch die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung auf den Arbeitnehmer übertragen. Trotzdem bleibt der Arbeitgeber gegenüber den Behörden und dem Betriebsrat verantwortlich, um sicherzustellen, dass die Aufzeichnungen ordnungsgemäß geführt werden.