Im Fall des Priesters Edmund Dillinger hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken einen schwerwiegenden Fehler begangen, indem umfangreiches Beweismaterial vernichtet wurde. Dieser bedauerliche Vorfall wurde öffentlich bekannt, nachdem eine Anfrage beim SR gestellt wurde. Als Reaktion darauf hat das Innenministerium bereits eine Untersuchung angekündigt und der Generalstaatsanwalt hat sich für diese unglückliche Situation entschuldigt.
Verlust von Fotos und persönlichen Dokumenten: Unangemessene Vorgehensweise
Bei einem Vorfall am 5. Juli wurden zahlreiche Erinnerungsstücke wie Reisefotos, persönliche Briefe und Terminkalender unwiederbringlich zerstört, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage bestätigte. Generalstaatsanwalt Manfred Kost hat mittlerweile eingeräumt, dass die gewählte Vorgehensweise nicht angemessen war.
Im Rahmen des vorliegenden Strafverfahrens wurde es versäumt, eine umfassende Überprüfung der Relevanz dieser Unterlagen außerhalb des Verfahrens vorzunehmen. Dabei hätte eine solche Prüfung möglicherweise wichtige Informationen hervorgebracht, die im Interesse der Opfer, der internen Untersuchungen innerhalb der Kirche oder potenzieller neuer Ermittlungsansätze von Bedeutung sein könnten.
Überhastete Vernichtung: Staatsanwaltschaft handelte zu voreilig
Gemäß der Behörde wurden bestimmte Unterlagen vernichtet, die angeblich keine belastenden Informationen oder eindeutigen Beweise für Missbrauchstaten enthielten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Fotos, die nackte Jugendliche abbilden, nicht vernichtet wurden und sich noch immer in den Händen der Staatsanwaltschaft in Mainz befinden.
Der Innenminister, Reinhold Jost, beschäftigte sich bereits am Vormittag intensiv mit der Möglichkeit einer Untersuchung des Vorfalls. Dabei steht die Stärkung des Vertrauens in die Arbeit der Ermittlungsbehörden sowie der Schutz der Interessen der Opfer im Mittelpunkt der Diskussion.