Bundesgerichtshof stärkt Datenschutz: Google muss auslisten

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Vor kurzem traf der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung zu einem Auslistungsbegehren gegen Google. Die Kläger verlangten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen auftauchen und die Verwendung der Artikel-Fotos als Vorschaubilder eingestellt wird. Die Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und beinhalteten kritische Äußerungen zum Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war. Die Klägerin, seine Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls von den kritischen Berichten betroffen. Die Webseite der Betreiberin stand im Verdacht, Unternehmen erpresst zu haben. (Urteil v. 23.5.2023 – VI ZR 476/18)

Verlauf des Prozesses gegen Google

Im Rahmen einer aktuellen Gerichtsentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) über ein Auslistungsbegehren gegen Google als Internet-Suchdienstleister befunden. Die Kläger forderten Google auf, bestimmte Artikel nicht mehr in der Suchergebnisliste anzuzeigen und die Nutzung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder zu unterlassen. Die Artikel, die auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht wurden, kritisierten das Anlagemodell von Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, an denen der Kläger beteiligt war oder für die er verantwortlich zeichnete. Auch die Klägerin, die Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war in den kritischen Berichten erwähnt. Die Betreiberin der Webseite stand selbst unter Verdacht, Unternehmen zu erpressen.

Google-Suchdienst: BGH-Urteil zu Auslistungsantrag gefällt

Bezüglich einiger Artikel bestätigte der BGH die Entscheidungen der Vorinstanzen. Der Kläger konnte in einem Fall keinen relevanten Bezug zu seiner Person herstellen, und für die beiden anderen Artikel lieferten die Kläger keine ausreichenden Nachweise für die offensichtliche Unrichtigkeit der enthaltenen Informationen.

Im Hinblick auf die Vorschaubilder waren die Kläger mit ihrer Revision erfolgreich. Der BGH entschied, dass Google die beanstandeten Vorschaubilder in der kritisierten Form nicht mehr anzeigen darf. Das Gericht sah die Darstellung der wenig aussagekräftigen Klägerfotos als Vorschaubilder ohne angemessenen Kontext als unbegründet an.

Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten der Kläger, wenn auch nur teilweise. Obwohl sie nicht in allen Punkten obsiegten, wurde Google dazu angehalten, die Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu entfernen. Dieser Schritt stärkt den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kläger und verhindert eine Verfälschung ihres öffentlichen Images durch isolierte und wenig aussagekräftige Fotos.

In der jüngsten Entscheidung hat der BGH betont, dass Suchmaschinenbetreiber bei berechtigten Auslistungsanträgen Verantwortung tragen müssen. Dieser Präzedenzfall stärkt den Datenschutz und die Meinungsfreiheit im digitalen Raum. Die Auswirkungen dieser Entscheidung werden voraussichtlich über ähnliche Fälle hinausgehen und haben eine bedeutende Rolle im Umgang mit kontroversen Inhalten im Internet.

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