Erbschaftssteuer 2023: Definition, Freibeträge und wann es eine Ausnahme gibt
Übersicht und Definition
Die Erbschaftssteuer bleibt im Jahr 2023 weiterhin unverändert definiert: Sie ist eine Steuer, die erhoben wird, wenn eine Person verstirbt und deren Vermögen auf eine andere Person übertragen wird. Im Gegensatz zur Schenkungssteuer erfolgt die Erbschaftssteuer nicht unter Lebenden. Die Geschichte dieser Steuer reicht weit zurück, denn bereits 1906 wurde sie in Deutschland länderübergreifend eingeführt. Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz bildet die rechtliche Grundlage dafür. Die Besteuerung erfolgt auf Grundlage des Vermögens des Erblassers, wobei Schulden, Freibeträge und Bestattungskosten abgezogen werden müssen.
Die Höhe der Besteuerung hängt von der Erbschaftssteuerklasse und dem zu versteuernden Vermögen ab. Kinder, Enkel, Stiefkinder und Ehepartner gehören zur Steuerklasse 1 und werden in der Regel niedriger besteuert als Angehörige der Steuerklassen 2 und 3. Wenn Vermögen bereits vor dem Tod des Erblassers an die Erben übertragen wird, fallen diese in die Steuerklasse 2, zu der auch Geschwister, Cousins, Cousinen und Schwiegereltern gehören. Alle übrigen Erben werden in der höchsten Steuerklasse 3 am stärksten besteuert.
Neuregelung für Erben 2023
Angesichts der Tatsache, dass der Wert vieler Häuser und Wohnungen in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist, wird dies zu einer erheblichen Steigerung der Besteuerung führen. Bisher wurden Immobilien häufig nach dem Vergleichswertverfahren oder dem Sachwertverfahren bewertet.
Dies bedeutet, dass ihr geschätzter Wert entweder auf Grundlage der Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien in der Umgebung oder auf Grundlage des Sachwertpreises (bestimmt durch den Sachwertfaktor) der Immobilie ermittelt wurde. Genau dieser Sachwertfaktor soll nun jedoch erhöht werden.
Je nach Region wird dieser Faktor im kommenden Jahr von 0,5 – 1,5 auf 0,8 – 1,8 erhöht. Ein spezieller Gutachterausschuss wird diesen Sachwertfaktor für jede Region festlegen. Da der Sachwertfaktor den Wert der Immobilien direkt beeinflusst, wird die Erbschaftssteuer automatisch steigen.
Zunächst mag dies nicht nach viel klingen, aber auf ein Haus angewandt, macht es einen erheblichen Unterschied.
Zum Beispiel würde ein im Jahr 2004 erbautes Einfamilienhaus aufgrund der Neubewertung von etwa 500.000 Euro auf 785.000 Euro ansteigen.
Wenn dieses Haus im Todesfall an ein Kind (Steuerklasse 1) vererbt wird, fallen fast 50.000 Euro mehr Steuern an.
Zusammengefasst gibt es diese Änderungen
- Sachwertfaktor:
Dieser soll die aktuelle Marktlage widerspiegeln und wird am Ende mit der Summe des Bodenwerts und des Restwerts der Immobilie multipliziert.
- Nutzungsdauer:
Diese wird von 70 auf 80 Jahre erhöht, wodurch die Alterswertminderung geringer ausfällt und der Restwert der Immobilie steigt.
- Regionalfaktor:
Dieser wird zusätzlich eingeführt und wird insbesondere den Restwert von Immobilien in begehrten, angesagten Regionen erhöhen.
- Ehepartner: 500.000 Euro
- Kinder und Enkelkinder (ohne lebende Eltern): 400.000 Euro
- Enkel (mit lebenden Eltern): 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
- Erbberechtigte in Steuerklasse 2: 20.000 Euro