Generali darf COVID-19-bedingte Rechtsstreitigkeiten nicht ablehnen

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Im Auftrag des Sozialministeriums hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Klage gegen die Generali Versicherung AG (Generali) erhoben. Der Grund dafür waren bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, die es der Generali erlaubten, Deckungen für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 abzulehnen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun bestätigt, dass diese Klauseln gegen geltendes Recht verstoßen.

Generali-Klausel zur COVID-19-Rechtsstreitigkeiten-Deckung abgelehnt

Gemäß den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen stehen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine größere Gruppe von Personen gerichtet sind. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass diese Klausel aufgrund des unklaren Begriffs „Ausnahmesituation“ und der damit verbundenen Unsicherheit über die Reichweite des Versicherungsschutzes intransparent und unzulässig ist.

Der OGH hat festgestellt, dass der Begriff „Ausnahmesituation“ so unbestimmt ist, dass es im allgemeinen Sprachgebrauch keine klaren Kriterien gibt, um jede mögliche Situation eindeutig als Regelfall oder Ausnahme zu identifizieren. Das Berufungsgericht argumentierte, dass der Begriff „Ausnahmesituation“ verschiedene Interpretationen zulässt, die von einer einfach ungewöhnlichen Situation bis hin zu einem nicht beherrschbaren außergewöhnlichen Zufall reichen können.

Aufgrund des unklaren Begriffs „Ausnahmesituation“ in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der Generali Versicherung AG besteht die Möglichkeit, dass Verbraucher nicht genau wissen, ob ihre Rechtsposition durch den Risikoausschluss beeinträchtigt wird. Dies kann dazu führen, dass Verbraucher berechtigte Ansprüche gegen den Versicherer nicht geltend machen, da sie die genaue Reichweite des Risikoausschlusses nicht zuverlässig abschätzen können.

Im Rahmen eines Verbandsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Ausnahmesituationsklausel einer Prüfung unterzogen und festgestellt, dass diese rechtswidrig ist. Die zuständige Juristin im Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßt diese richtungsweisende Entscheidung und appelliert an alle Versicherer, sich nicht länger auf diese Klausel zu berufen. Damit sollen den betroffenen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern endlich die ihnen zustehenden Leistungen im Bereich Rechtsschutz gewährt werden.

Der Oberste Gerichtshof hat die Ausnahmesituationsklausel in den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG als rechtswidrig eingestuft. Diese Klausel ermöglichte es der Versicherung, COVID-19-bedingte Rechtsstreitigkeiten nicht abzudecken. Die Entscheidung des Gerichts zielt darauf ab, die Rechte der Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Pandemie angemessen versichert sind.

Mit seiner wegweisenden Entscheidung verpflichtet das Höchstgericht alle Versicherer dazu, ihre Klauseln zu überprüfen. Dadurch wird den Versicherungsnehmern die Rechtsschutzdeckung gewährt, die ihnen zusteht. Dies stärkt die Position der Verbraucher und führt zu mehr Transparenz und Fairness in der Rechtsschutzversicherung.

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