Rechtsstreit um ungefragte Gesundheitsprogramme der Debeka

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Die Debeka, eine renommierte private Krankenversicherung, geht einen umstrittenen Weg: Sie bietet ihren Kunden ungefragt Gesundheitsprogramme an. Dies hat dazu geführt, dass der Landesdatenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz die Debeka abgemahnt hat. Bisher ist jedoch keine Veränderung in der Vorgehensweise der Debeka erkennbar.

Abrechnungsdaten: Debeka informiert Kunden über Gesundheitsmanagement

Die Debeka legt großen Wert darauf, ihren Kunden die Möglichkeiten im Gesundheitsmanagement zu zeigen. Dabei dienen die verfügbaren Abrechnungsdaten als Grundlage, um beispielsweise maßgeschneiderte Gesundheitsprogramme anzubieten.

Die Debeka informiert ihre Kunden über Gesundheitsprogramme, um Folgeerkrankungen bei Diabetikern zu vermeiden. Durch eine Änderung des Lebensstils und angepasste Therapien soll beispielsweise der diabetische Fuß vermieden werden. Das Ziel ist es, den Kunden zu helfen und schwerwiegende Eingriffe wie Amputationen zu vermeiden.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, stimmt dem Grundsatz von Gesundheitsprogrammen bei privaten Krankenversicherungen zu. Allerdings ist er der Ansicht, dass diese Programme den Versicherten nur angeboten werden sollten, wenn diese zuvor ihre Einwilligung gegeben haben.

Die Debeka hat in ihren Altverträgen keine schriftliche Einwilligung der Versicherten zur Verwendung ihrer Gesundheitsdaten für Gesundheitsprogramme. Deshalb hat der Landesdatenschutzbeauftragte die Debeka Anfang des letzten Jahres verwarnt.

Gegen die Verwarnung des Landesdatenschutzbeauftragten hat die Debeka geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Allerdings ist der Fall noch nicht abschließend geklärt, da er nun beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz liegt. Ein genauer Verhandlungstermin steht noch aus. Die Entscheidung des Gerichts wird weitreichende Konsequenzen haben, da sie auch für andere private Krankenversicherungen von Bedeutung ist. Es bleibt spannend, wie das Gericht den Fall bewerten wird.

Andreas Staufer, Fachanwalt für IT- und Medizinrecht, versteht das Interesse der Debeka, ihre Kunden über Gesundheitsprogramme zu informieren. Allerdings müssen bei der Nutzung von Gesundheitsdaten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung beachtet werden.

Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Versicherten ist es schwierig, gezielte Informationen über Vorsorgemaßnahmen an einzelne Versicherte weiterzugeben. Die Nutzung von Gesundheitsdaten unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung. Eine gezielte Kundenkommunikation kann nur erfolgen, wenn die Versicherten zuvor ihre Zustimmung gegeben haben. Dies stellt eine Herausforderung dar, insbesondere bei bestehenden Verträgen, in denen diese Einwilligung fehlt. Es besteht Unsicherheit darüber, welche Befugnisse private Krankenversicherungen in Bezug auf Gesundheitsprogramme haben.

Seit 2017 setzt die Debeka darauf, bei Neuversicherten die Zustimmung einzuholen, ihnen Gesundheitsprogramme anzubieten. Rund die Hälfte der Kunden hat bereits zugestimmt. Zudem zeigt sich, dass fast alle Versicherten mit der gezielten Kundenkommunikation einverstanden sind.

Von den insgesamt 2,5 Millionen Krankenvollversicherten der Debeka haben bisher mehr als eine Million Kunden noch keine Einwilligung für die Nutzung von Gesundheitsprogrammen gegeben.

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), das gerade im Bundestag diskutiert wird, bietet keine Lösung für das Problem, dass private Krankenversicherungen ihren Kunden ungefragt Gesundheitsprogramme anbieten. Im Gegensatz dazu haben gesetzliche Krankenkassen bereits heute das Recht, ihre Versicherten ohne vorherige Anfrage zu kontaktieren und ihnen Nachsorgeprogramme für bestimmte Krankheiten anzubieten. In diesem Gesetz werden private Krankenversicherungen jedoch nicht erwähnt, was zu einer rechtlichen Unsicherheit führt.

Obwohl der Streit zwischen der Debeka und dem Landesdatenschutzbeauftragten vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz stattfindet, wird dies wahrscheinlich keinen großen Einfluss auf das bestehende Gesetz haben.

Debeka informiert Kunden ungefragt über Gesundheitsmanagement: Rechtliche Grauzone

Als Teil ihres Serviceangebots bietet die Debeka ihren Kunden unaufgefordert verschiedene Gesundheitsprogramme an, um ihnen bei der effektiven Verwaltung ihrer Gesundheit zu helfen. Um gezielte Informationen über Vorsorgemaßnahmen zu kommunizieren, benötigt die Debeka jedoch eine vorherige Einwilligung der Versicherten.

Die Debeka wurde vom rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten verwarnt, nachdem sie ihren Kunden ungefragt Gesundheitsprogramme angeboten hat. In einem laufenden Rechtsstreit hat die Debeka in erster Instanz Recht bekommen, doch die endgültige Entscheidung liegt beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) berücksichtigt diese Problematik nicht, da private Krankenversicherungen darin nicht erwähnt werden.

Die Diskussion darüber, ob private Krankenversicherungen ihre Kunden unaufgefordert mit Gesundheitsprogrammen versorgen dürfen, ist noch nicht abgeschlossen.

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