Gesetzliche Regelung für Balkonkraftwerke verzögert sich bis 2024

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Die Frage, ob jeder das Recht auf ein Balkonkraftwerk hat, wird voraussichtlich erst im kommenden Frühling per Gesetz beantwortet. Der gesetzliche Anspruch wird es dieses Jahr nicht mehr in die Beratungen schaffen. Es geht dabei um die Aufnahme von Steckersolargeräten in den gesetzlichen Katalog der privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Gesetzentwurf für Balkonkraftwerke verzögert sich bis 2024

Laut einem Bericht des Onlineportals Golem.de wird der im September 2023 beschlossene Gesetzentwurf voraussichtlich erst am 18. Januar 2024 in der ersten Lesung beraten. Das Gesetz wird wahrscheinlich erst im zweiten Quartal in Kraft treten. Diese Initiative ist eine Folge der bereits beschlossenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Erste Hersteller berücksichtigen kommende technische und rechtliche Möglichkeiten

Trotz der Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes haben erste Hersteller bereits begonnen, die kommenden technischen und rechtlichen Möglichkeiten bei ihren Anlagen zu berücksichtigen. Ein Beispiel hierfür ist die Hamburger Firma Wattmeister, die als erster deutscher Hersteller ihre Balkonkraftwerke entsprechend konstruiert hat. Mit eigener Herstellung in Norddeutschland entwickelt Wattmeister vormontierte Plug-and-Play-Systeme, die von Wohnungseigentümern und Mietern in weniger als 5 Minuten installiert und angeschlossen werden können.

Verbot von Balkonkraftwerken: Vermieter tricksen Mieter aus

Vermieter und Immobilienverwaltungen haben bisher versucht, ihren Mietern ein Balkonkraftwerk mit überzogenen Auflagen und widersprüchlichen Vorgaben zu verbieten. Obwohl ein direktes Verbot keine rechtliche Grundlage mehr hat, führte dies oft zu Ärger und Frust bei den Mietern. Die geplante Gesetzesinitiative soll Klarheit und Sicherheit für alle schaffen, die ihren eigenen Strom mit einem Balkonkraftwerk erzeugen möchten.

Eigenversorgung mit sauberem Strom: Die Vorteile eines Balkonkraftwerks

Durch die Einführung des „Rechts auf ein Balkonkraftwerk“ erhalten Wohnungseigentümer und Mieter die Möglichkeit, ihren eigenen Strom zu produzieren und damit ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Dies trägt aktiv zum Klimaschutz bei und ermöglicht eine nachhaltigere Energieversorgung.

  1. Mit einem Balkonkraftwerk haben Sie die Möglichkeit, Ihren eigenen Strom zu produzieren und Ihren Verbrauch selbst zu decken. Dies ermöglicht Ihnen, Ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren und aktiv zum Klimaschutz beizutragen
  2. Durch die Nutzung eines Balkonkraftwerks, um Ihren eigenen Strom zu erzeugen, können Sie Ihre monatlichen Energiekosten senken und sind weniger von steigenden Strompreisen abhängig. Dadurch können Sie langfristig Geld sparen
  3. Mit einem Balkonkraftwerk sind Sie flexibel und unabhängig von großen Energieversorgern. Sie können Ihren Strom selbst erzeugen und jederzeit nutzen, ganz nach Ihren Bedürfnissen
  4. Dank der Plug-and-Play-Systeme gestaltet sich die Installation und Nutzung eines Balkonkraftwerks äußerst einfach und unkompliziert, ohne dass aufwendige Umbauten oder technische Vorkenntnisse erforderlich sind
  5. Durch die Produktion Ihres eigenen Solarstroms tragen Sie aktiv zur Energiewende bei und fördern den Ausbau erneuerbarer Energien

Profitieren Sie bereits jetzt von den Vorteilen eines Balkonkraftwerks

Mit dem „Recht auf ein Balkonkraftwerk“ wird die Möglichkeit geschaffen, selbst Solarstrom zu erzeugen und von den zahlreichen Vorteilen zu profitieren. Hersteller wie Wattmeister bieten bereits jetzt Lösungen an, die den kommenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Durch die geplante Gesetzesinitiative wird Klarheit und Sicherheit für alle geschaffen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihre Energiekosten senken möchten. Eine eigene Stromversorgung auf dem Balkon ermöglicht Flexibilität und Unabhängigkeit von großen Energieversorgern.

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