Werbungskosten im Home-Office: Energiekosten absetzen

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Trotz der anhaltenden Energiekrise und dem ungemütlichen Herbstwetter steigen die Kosten für Heizung, Strom und warmes Wasser unaufhaltsam. Die Frage, wie man diese Ausgaben reduzieren kann, drängt sich auf. Neben dem individuellen Heizverhalten und einem möglichen Anbieterwechsel gibt es auch steuerliche Möglichkeiten, um die finanzielle Belastung zu verringern. Dieser Artikel stellt verschiedene steuerliche Maßnahmen vor, die helfen können, gut durch die kommende Heizperiode zu kommen.

Steuerliche Absetzbarkeit privater Kosten: Was ist möglich?

Obwohl private Lebensführungskosten normalerweise nicht steuerlich absetzbar sind, gibt es Ausnahmen für Energiekosten, die mit einer Erwerbstätigkeit zusammenhängen. Dies gilt insbesondere für berufsbedingte Heiz- und Stromkosten sowie für Energiekosten im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer.

Wer beruflich bedingt hohe Energiekosten hat, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Dies gilt insbesondere für Personen, die in ihrem Home-Office arbeiten oder ein eigenes Arbeitszimmer haben. Auch Gewerbetreibende und Selbstständige können von Steuersparmöglichkeiten profitieren, wenn ihre Energiekosten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.

Home-Office: Steuervorteile durch Werbungskostenpauschale nutzen

Für Personen, die hin und wieder im Home-Office arbeiten, besteht die Möglichkeit, Werbungskosten in Höhe von 5 ? pro Tag im Homeoffice für die Steuerjahre 2020 bis 2022 anzusetzen. Diese Kosten können jedoch nur für maximal 120 Tage geltend gemacht werden, was einen Höchstbetrag von 600 ? ergibt. Ab dem Jahr 2023 steigt der Betrag auf 6 ? pro Tag an, und es können bis zu 210 Tage im Home-Office berücksichtigt werden, wodurch ein Höchstbetrag von 1.260 ? absetzbar ist.

Für Personen, deren beruflicher Schwerpunkt in einem Arbeitszimmer zu Hause liegt, besteht die Möglichkeit, den gesamten Raum inklusive der anteiligen Energiekosten für Heizung, Strom und Wasser als Werbungskosten anzusetzen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Finanzamt streng prüft, ob das häusliche Arbeitszimmer die erforderlichen Kriterien erfüllt. Wenn die Kosten für das Arbeitszimmer nicht im Detail nachgewiesen werden können, besteht die Option, eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 ? anzugeben, die ab 2023 gilt.

Kosten für Zweitwohnung steuerlich absetzen: Das müssen Sie beachten

Wenn jemand aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung an einem anderen Ort hat, können die monatlichen Kosten bis zu 1.000 ? in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dabei können auch die anteiligen Energiekosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Zweitwohnung aufgrund des Berufs notwendig ist, aber nicht der Hauptwohnsitz ist. Zudem müssen mindestens 10 % der laufenden Kosten am Hauptwohnsitz entstehen.

Liquiditätsfördernd: Überschüssiger Solarstrom aus PV-Anlagen verkaufen

Immer mehr Privatpersonen setzen auf kleine Photovoltaikanlagen. Denn neben der Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms können Überschüsse gewinnbringend verkauft werden. Das Jahressteuergesetz 2022 entlastet Steuerzahler weiterhin, indem es in den meisten Fällen keine Einkommensteuer auf Gewinne aus PV-Anlagen erhebt. Ab 2023 wird zudem für die Lieferung und Installation der Anlagen ein 0 % Umsatzsteuersatz angewendet.

1 %-Regelung: Steuerliche Behandlung von Firmenfahrzeugen im Überblick

Die private Nutzung eines Geschäftswagens unterliegt der 1 %-Regelung, bei der 1 % des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt addiert und versteuert wird. Diese Regelung gilt jedoch nur für herkömmliche Benzin- und Diesel-Antriebe. Für Elektro-Firmenfahrzeuge, die zur privaten Nutzung freigegeben sind, beträgt der Versteuerungssatz lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises. Es gibt jedoch Obergrenzen, die derzeit bei 60.000 Euro liegen und ab 2024 möglicherweise auf 80.000 Euro angehoben werden.

Beim Aufladen des Dienstwagens über das private Stromnetz können monatlich 30 ? für Elektro- und 15 ? für Hybrid-Fahrzeuge als Pauschalbetrag abgesetzt werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Lademöglichkeit bietet. Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber können sogar 70 ? für E-Autos und 35 ? für Hybridfahrzeuge als steuerfreier Pauschalbetrag in der Steuererklärung angegeben werden.

Die Berufsausübung kann mit Stromkosten verbunden sein, die als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Zudem bietet die Nutzung eines E-Autos als Geschäftswagen steuerliche Vorteile. Wer Solarstrom mit einer eigenen PV-Anlage produziert, kann ebenfalls von einer Reduzierung der Energiekosten profitieren und unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung beim Finanzamt erhalten.

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