Ein Insolvenzgericht steht in einem wegweisenden Fall im Mittelpunkt einer eskalierenden Auseinandersetzung. Das Amtsgericht Münster wird von Gläubigern und dem Insolvenzverwalter des Küchenherstellers alma, Heinrich Fritz Stellmach, wegen Verfahrensverschleppung verklagt. Die Beteiligten werfen einem Rechtspfleger Amtsmissbrauch vor und fordern Schadensersatz. Dieser Fall wirft wichtige Fragen zur Rechtmäßigkeit des Handelns des Rechtspflegers auf und könnte zukünftig den Umgang mit ähnlichen Fällen maßgeblich beeinflussen.
Befangenheitsantrag gegen Rechtspfleger vom Gläubigerausschuss und Insolvenzverwalter
Im November 2023 hat der Gläubigerausschuss einstimmig beschlossen, den Insolvenzverwalter damit zu beauftragen, den Rechtspfleger wegen Verfahrensverschleppung zur Rechenschaft zu ziehen. Seit Dezember 2023 läuft der Prozess vor dem Landgericht Münster. Zusätzlich haben sowohl Mitglieder des Gläubigerausschusses als auch der Insolvenzverwalter einen Befangenheitsantrag gegen den Rechtspfleger beim Amtsgericht Münster eingereicht.
Der Insolvenzverwalter Stellmach erklärt, dass das Insolvenzverfahren bereits seit Ende 2013 abgeschlossen sein könnte. Allerdings wurde die Schlussrechnung von 2017 bisher nicht bearbeitet, was zu einer erheblichen Verzögerung der erfolgreichen Sanierung führt. Rechtsanwalt Dieter Ungelenk, der für den Gläubigerausschuss spricht, betont, dass dies als Angriff auf die Rechte der Gläubiger und ihre Autonomie angesehen wird.
Heinrich Fritz Stellmach, Insolvenzverwalter bei alma-Küchen, hat es geschafft, innerhalb weniger Monate eine übertragende Sanierung zu erreichen und somit 160 Arbeitsplätze und 14 Verkaufshäuser zu sichern. Das Verfahren zur Verwertung des Vermögens sollte eigentlich bereits Ende 2013 abgeschlossen sein. Allerdings hat der zuständige Rechtspfleger die Kassenprüfungsberichte einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ohne ersichtlichen Grund abgelehnt. Trotz wiederholter Rügen und Dialogangebote liegt die Schlussrechnung mit einer Insolvenzquote von 25 Prozent noch immer unbearbeitet vor.
Der Rechtspfleger am Landgericht Münster steht seit langem in der Kritik der Beschwerdekammer. Es wird beanstandet, dass er einen eigenen Rechtsbereich geschaffen hat und nicht nach geltendem Recht handelt.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation hat Rechtsanwalt Dr. Robert Sieren beschlossen, eine Sammelklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen und den Rechtspfleger anzustreben. Ein Gutachten von Professor Dr. Stefan Smid bestätigt die Vorwürfe der Befangenheit gegenüber dem Rechtspfleger. Professor Dr. Hans Haarmeyer, ein angesehener Experte im Insolvenzbereich, bezeichnet das Verhalten des Rechtspflegers als rechtswidrig und schädlich für das Ansehen der Justiz.
Nach Jahren der Untätigkeit hat der Rechtspfleger endlich einen Sachverständigen beauftragt, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu prüfen. Der Insolvenzverwalter hofft auf eine zeitnahe Entscheidung des Gerichts, um das Verfahren endlich abschließen zu können. Der Sprecher des Gläubigerausschusses warnt jedoch davor, dass sich das Verfahren um weitere Jahre verzögern könnte, wenn der abgelehnte Rechtspfleger weiterhin tätig bleibt. Dies würde zu einem beispiellosen Debakel für alle Gläubiger führen.
Der aktuelle Fall am Amtsgericht Münster zieht eine beträchtliche Aufmerksamkeit auf sich. Die Eskalation im Insolvenzverfahren verdeutlicht die Problematik der Verzögerungstaktiken von Schuldnerseite. Die Klagen der Gläubiger und des Insolvenzverwalters werfen wichtige Fragen zur Rechtmäßigkeit des Handelns des Rechtspflegers auf. Die Entscheidung des Gerichts wird maßgeblich für den Umgang mit ähnlichen Fällen sein und das Vertrauen in die Justiz nachhaltig beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren endlich einen gerechten Abschluss finden wird.