Ab 2024 treten im Energiesteuergesetz neue Regelungen in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf die KWK-Branche haben. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen wurde zum 31.12.2023 beendet. Das BHKW-Infozentrum macht auf die weitreichenden Folgen dieser Änderung aufmerksam.
KWK-Betreiber können weiterhin teilweise Steuerentlastung in Anspruch nehmen
Die vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist zwar zum 31.12.2023 ausgelaufen, aber Betreiber haben dennoch die Möglichkeit, die teilweise Steuerentlastung gemäß § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG zu nutzen. Es ist zu beachten, dass der Grad der Energiesteuer-Entlastung je nach verwendeter Brenn- oder Kraftstoffart unterschiedlich sein kann. Beim Einsatz von Erdgas fällt der Unterschied geringer aus als bei anderen Brenn- und Kraftstoffen.
Auswirkungen der neuen Regelungen auf KWK-Anlagen ab 2024
Die Auswirkungen der Neuregelung im Energiesteuergesetz betreffen nicht nur zukünftige KWK-Anlagen, sondern auch bereits existierende Anlagen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden. Das bedeutet, dass auch Betreiber älterer KWK-Anlagen die neuen Regelungen beachten und sich entsprechend anpassen müssen.
Steuerentlastung für KWK-Anlagen läuft aus – Auswirkungen und Herausforderungen
Mit dem Auslaufen der vollständigen Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ab 2024 steht die KWK-Branche vor bedeutenden Veränderungen. Betreiber müssen nun auf die teilweise Steuerentlastung umstellen und mögliche Unterschiede bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen berücksichtigen. Auch bestehende Anlagen sind von den neuen Regelungen betroffen, da es keine Bestandsschutzregelungen gibt. Die Branche muss sich daher neuen Herausforderungen stellen und diese bewältigen.