Am 7. Dezember 2023 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Frage entscheiden, ob die Erstellung des Score-Wertes für die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern durch die Schufa gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und somit gegen Europarecht verstößt. Der EuGH-Generalanwalt hat bereits in seinen Schlussanträgen im März 2023 deutlich gemacht, dass der Score nicht mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist. Verbraucher mit Schufa-Problemen können sich bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kostenlos online beraten lassen.
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Schufa-Score vor EuGH: Automatische Entscheidung unzulässig?
Die Schufa hat eine bedeutende Funktion bei Krediten, Mietverträgen und Hauskäufen. Banken, Telekommunikationsdienste und Energieversorger nutzen oft die Dienste der Schufa, um die Kreditwürdigkeit von Personen zu bewerten. Der Score-Wert der Schufa gibt den Unternehmen eine Einschätzung darüber, wie gut der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Nun wird die Berechnung des Scores vom EuGH überprüft, da der EuGH-Generalanwalt der Meinung ist, dass die automatisierte Erstellung des Scores gegen das Europarecht verstößt, da sie eine unzulässige automatische Entscheidung darstellt.
EuGH prüft Schufa: Lange Speicherdauer könnte Datenschutz verletzen
Die Schufa steht seit einigen Monaten unter Druck, da am Bundesgerichtshof (BGH) und am Europäischen Gerichtshof (EuGH) verschiedene Verfahren gegen die Auskunftei anhängig sind. Verbraucher wehren sich zunehmend gegen die Machtposition der Schufa, was bereits zu Veränderungen geführt hat. Als Reaktion darauf hat die Schufa freiwillig die Speicherdauer für Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Der EuGH-Generalanwalt hat bereits angedeutet, dass die lange Speicherdauer dem europäischen Datenschutz widerspricht. Die Schufa unterstützt ehemalige insolvente Verbraucher nun dabei, einen Neustart ins Geschäftsleben zu ermöglichen.
Schufa fordert Unternehmen auf, Score nicht zu nutzen
Trotz der anhaltenden Kritik des EuGH-Generalanwalts hält die Schufa weiterhin an ihrem Scoring-Verfahren fest. Laut Tagesschau.de hat die Auskunftei im September 2023 Unternehmen gebeten, schriftlich zu bestätigen, dass der Schufa-Score nicht als alleiniges Kriterium für Vertragsentscheidungen verwendet wird und dass eine negative Bewertung nicht automatisch zu einem Ausschluss von Vertragsverhältnissen führt. Diese Entwicklung wird von Computer-Bild bemerkenswert genannt, da bisher die weit verbreitete Auffassung war, dass der Schufa-Score ein Schlüsselkriterium für Vertragsentscheidungen sei. Auch Verkehrsbetriebe und Versandhandelsunternehmen nutzen den Schufa-Score zur Bewertung der Bonität von Kunden. Im Gegensatz dazu ziehen Banken und Sparkassen weitere Informationen in ihre Entscheidungsprozesse mit ein.
Schufa-Einträge nach Insolvenz können gelöscht werden, sagt DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährt Verbrauchern umfassende Rechte. Laut Artikel 17 Absatz 1 DSGVO haben Verbraucher das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung nicht rechtmäßig oder nicht mehr notwendig ist. Insbesondere nach einer Insolvenz ist die persönliche Situation für Verbraucher oft schwierig. Ein negativer Schufa-Eintrag, der auf die abgeschlossene Insolvenz hinweist, kann den gewünschten Neustart erschweren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Schufa-Problemen eine kostenlose Erstberatung an, um Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Schufa-Einträge überprüft und gelöscht werden können.
Kostenlose Erstberatung für Verbraucher mit Schufa-Problemen
Am 7. Dezember 2023 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Entscheidung darüber treffen, ob die Erstellung des Schufa-Scores gegen das Europarecht verstößt. Verbraucher, die Probleme mit der Schufa haben, können eine kostenlose Erstberatung bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in Anspruch nehmen und erfahren, wie sie ihre Schufa-Einträge überprüfen und löschen lassen können. Die Schufa ist unter Druck geraten und hat bereits freiwillige Änderungen vorgenommen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Aktuelle Recherchen zeigen jedoch, dass der Schufa-Score nach wie vor eine hohe Bedeutung für Unternehmen hat. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stärkt die Rechte der Verbraucher und ermöglicht es ihnen, die Löschung von Daten zu verlangen, die nicht mehr notwendig oder rechtmäßig sind.