Verschärfte Haftung: EuGH-Urteile erhöhen Risiko für Datenschutzverletzungen

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In den letzten Monaten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch seine Rechtsprechung das Risiko für Unternehmen, für Datenschutzverletzungen verantwortlich gemacht zu werden, erheblich erhöht. Es wurde festgestellt, dass bereits geringfügige Verletzungen des Datenschutzes zu Schadenersatzansprüchen führen können und selbst die bloße Möglichkeit eines Missbrauchs personenbezogener Daten kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

EuGH: Schadenersatz auch bei Befürchtung von Datenmissbrauch möglich

Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass Unternehmen für Datenschutzverletzungen haftbar gemacht werden können, wenn dadurch „gefühlsmäßige Beeinträchtigungen“ entstehen. Selbst die Angst vor einem möglichen Missbrauch personenbezogener Daten kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

Angesichts der wachsenden Haftungsrisiken für Datenschutzverstöße ist es von großer Bedeutung, dass Unternehmen sich durch eine Cyberversicherung gegen potenzielle DSGVO-Verstöße absichern. Allerdings gestaltet sich der Versicherungsmarkt zunehmend komplex. Hier kommt die acant.service GmbH ins Spiel, ein Fach-Versicherungsmakler, der Unternehmen dabei unterstützt, den optimalen Versicherungsschutz zu finden, der ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

Datenschutzverstöße: EuGH mit bemerkenswerten Entscheidungen zur Haftung

In den letzten Monaten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Fällen über die Haftung bei Datenschutzverstößen entschieden. Die Urteile zeigen, dass Unternehmen auch dann haftbar gemacht werden können, wenn sie unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten nicht verhindern konnten. Selbst die bloße Befürchtung eines Missbrauchs kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

  • Schadenersatzansprüche können bereits aufgrund kleiner und immaterieller Schäden geltend gemacht werden, zum Beispiel vorübergehende emotionale Beeinträchtigungen durch Datenmissbrauch
  • Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten nicht zwangsläufig auf unzureichende Datenschutzmaßnahmen hinweist. Das betroffene Unternehmen muss jedoch belegen, dass es keinerlei Verantwortung für den Vorfall trägt. Zudem kann allein die Furcht vor einem möglichen Missbrauch zu einem immateriellen Schaden führen, der zu Schadenersatz berechtigt
  • Unternehmen sind nur dann für den Missbrauch von personenbezogenen Daten haftbar, wenn ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Allerdings ist die Höhe der Entschädigungszahlungen nicht vom Grad des Verschuldens abhängig. Selbst bei geringem Verschulden können Unternehmen hohe Entschädigungen leisten müssen, wenn der Datenverlust oder -missbrauch zu erheblichen Schäden für die Betroffenen führt
  • Der Diebstahl von Daten, die die Identifikation von Personen ermöglichen, kann einen immateriellen Schaden verursachen und somit Schadenersatzforderungen begründen, auch wenn die gestohlenen Daten nicht für Identitätsdiebstahl verwendet werden (Schlussantrag des Generalanwalts zu den Fällen EuGH – C-182/22 und EuGH – C-189/22)

Datenschutzverletzungen: Unternehmen sollten an Versicherungsschutz denken

Die kontinuierlich wachsende Gefahr der datenschutzrechtlichen Haftung stellt Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Um diesen Risiken vorzubeugen, ist es von großer Bedeutung, neben professionellen IT-Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen auch den Versicherungsschutz in Betracht zu ziehen.

Durch den Abschluss einer Cyberversicherung können Unternehmen die finanziellen Folgen von Datenschutzverletzungen abfedern. Im Falle eines erfolgreichen Hackerangriffs übernimmt die Versicherung die Schadenersatzpflichten gemäß der DSGVO. Zudem sorgt eine betriebliche Rechtsschutzversicherung dafür, dass das betroffene Unternehmen nicht in ruinöse Rechtsstreitigkeiten nach einem Datenverlust verwickelt wird.

Steigende Angriffe führen zu schwierigem Markt für Cyberversicherungen

Die steigende Anzahl erfolgreicher Cyberangriffe auf Unternehmen hat in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verschärfung des Marktes für Cyberversicherungen geführt. Die Versicherer stellen immer umfangreichere Auflagen und Prüfungen, um das gestiegene Risiko angemessen abzudecken. Gleichzeitig haben sich die Versicherungsbedingungen vieler Angebote verschlechtert, was es schwieriger macht, eine geeignete Versicherungspolice zu finden oder individuelle Vereinbarungen zu treffen.

Die acant.service GmbH, ein Fachmakler für Cyberversicherungen, bietet Unternehmen eine entscheidende Unterstützung und Beratung, um sie vor den finanziellen Risiken von Datenschutzverletzungen zu schützen. Mit über zehn Jahren Erfahrung im Markt kennt das Unternehmen die Branche genau und verfügt über direkte Kontakte zu einschlägigen Versicherern. Sie können maßgeschneiderte Lösungen für einen optimalen Cyberversicherungsschutz in einem herausfordernden Markt anbieten.

Rechtsschutzversicherung: Effektive Absicherung gegen finanzielle Folgen von Datenschutzverletzungen

Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs haben dazu geführt, dass Unternehmen ein erhöhtes Risiko tragen, für Datenschutzverletzungen haftbar gemacht zu werden. Um sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzklagen zu schützen, können Unternehmen auf Cyberversicherungen und betriebliche Rechtsschutzversicherungen zurückgreifen. Die acant.service GmbH steht Unternehmen zur Seite, um den optimalen Versicherungsschutz zu finden und sich bestmöglich vor den Auswirkungen von Datenschutzverletzungen zu schützen.

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