Die Lebensversicherung von 1871 hat ihre Kunden über ein kürzlich aufgetretenes Datenleck informiert, das auf eine Sicherheitslücke in der Transfer-Software MOVEit des Dienstleisters Majorel Deutschland zurückzuführen ist. Bei diesem Vorfall wurden hochsensible Daten wie Vertragsdaten, Adressdaten und Namen von Riester-Versicherungen kompromittiert. Obwohl keine Bankverbindungen oder Passwörter betroffen waren, besteht dennoch ein erhebliches Risiko für die Kunden, da die gestohlenen Daten für betrügerische Aktivitäten und Identitätsdiebstahl missbraucht werden könnten.
Kunden haben Anspruch auf Schadensersatz bei Datenleck
Die IT-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betont, dass die betroffenen Kunden der Lebensversicherung von 1871 Anspruch auf Schadensersatz haben, da sie einen immateriellen Schaden erlitten haben. Durch den Verlust der Kontrolle über ihre hochsensiblen Daten besteht die Gefahr, dass kriminelle Hacker langfristig konkrete Schäden verursachen. Um den betroffenen Kunden die Möglichkeiten und Chancen auf Schadensersatz aufzuzeigen, empfiehlt die Kanzlei eine kostenlose Erstberatung im Online-Check.
Die Rechtsprechung in Deutschland hat eindeutig festgestellt, dass Personen, die von Datenlecks betroffen sind, einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies wurde insbesondere im Fall des Datenlecks bei Facebook deutlich, wo deutsche Gerichte vermehrt hohe Schadensersatzsummen im vierstelligen Bereich zugesprochen haben. Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof in einem richtungsweisenden Datenschutzurteil die Rechte der Verbraucher gestärkt und entschieden, dass Unternehmen bei Datenschutzverstößen Schadensersatz leisten müssen, unabhängig davon, ob ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.
In der Regel finden Angriffe bei Datenlecks nicht direkt beim Unternehmen statt, sondern bei externen Dienstleistern, die die Transfer-Software MOVEit nutzen. Die Lebensversicherung von 1871 wird von ihren Dienstleistern über das Datenleck informiert. Dies ist wichtig zu beachten, da es zeigt, dass Unternehmen, auch wenn sie selbst nicht direkt betroffen sind, dennoch für die Sicherheit ihrer Daten verantwortlich sind.
In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Datenlecks festgestellt, bei denen die Software MOVEit involviert war. Auch namhafte Unternehmen wie die Deutsche Bank, die Postbank und das Vergleichsportal Verivox waren davon betroffen. Es scheint eine Häufung solcher Sicherheitsvorfälle zu geben, die auf die Software zurückzuführen sind.
Die Lebensversicherung von 1871 empfiehlt ihren von dem Datenleck betroffenen Kunden, allgemeine Vorsicht walten zu lassen und skeptisch gegenüber verdächtigen Telefonanrufen oder E-Mails zu sein, bei denen persönliche Daten wie Bankverbindungen angefragt werden. Zusätzlich sollten sie jegliche verdächtige Aktivitäten an die Versicherung melden, um sich vor weiteren negativen Auswirkungen zu schützen.
Kunden der Lebensversicherung von 1871, die von einem Datenleck betroffen sind, haben das Recht auf Schadensersatz. Um ihre Ansprüche geltend zu machen, wird ihnen empfohlen, die kostenlose Erstberatung im Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zu nutzen. Das Datenleck hat dazu geführt, dass hochsensible Daten gestohlen wurden, was ein erhebliches Risiko für betrügerische Aktivitäten und Identitätsdiebstahl darstellt. Die Rechtsprechung unterstützt die Verbraucher und stärkt ihre Rechte in Bezug auf Datenschutzverstöße. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die betroffenen Kunden ihre Möglichkeiten und Chancen auf Schadensersatz kennen und nutzen.