Die Diskussion über neue Vorgaben für Heizungen und Gebäude in Deutschland ist kontrovers. Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie ist es, die Dekarbonisierung voranzutreiben. Es besteht jedoch die Frage, ob diese Vorgaben mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Studie untersucht Belastung von Gebäudeeigentümern für Klimaschutz und Energieeffizienz
Die Stiftung Umweltenergierecht hat eine Studie durchgeführt, um zu untersuchen, inwieweit Gebäudeeigentümer zum Zwecke des Klimaschutzes und der Energieeffizienz belastet werden dürfen.
Die Autoren der Studie haben herausgefunden, dass es im Rahmen des Grundrechts auf Eigentum im Grundgesetz möglich ist, Gebäudeeigentümer zur Erneuerung von Heizungen oder zur Sanierung von Gebäuden zu verpflichten. Dabei muss es sich jedoch um einen legitimen Zweck handeln, was im Fall des Klimaschutzes gegeben ist.
Die Belastung der Gebäudeeigentümer darf nicht übermäßig sein. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht daher finanzielle Unterstützung, Übergangsregelungen und Härtefallregelungen vor, um diese Belastung zu mildern. Laut einer Analyse der Autoren ist das GEG verfassungskonform und enthält angemessene Regelungen.
Die EU-Regelungen zur Verbesserung der Gebäudeeffizienz müssen in deutsches Recht überführt werden. Im Hinblick auf Wohngebäude werden pauschale Minderungswerte für den Primärenergieverbrauch festgelegt. Es besteht die Möglichkeit, diese durch eine Sanierungspflicht für Gebäudeeigentümer umzusetzen, jedoch ist dies nicht zwingend vorgeschrieben. Bei der Umsetzung haben deutsche Behörden einen gewissen Spielraum, um die Regelungen anzupassen und zu konkretisieren.
Bei Eingriffen in die Eigentumsgarantie sind die deutschen Grundrechte maßgeblich, nicht das EU-Recht. Eine EU-Pflicht zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen wäre angemessen, solange die wirtschaftliche Mehrbelastung für die Gebäudeeigentümer zumutbar ist. Der Bundesgesetzgeber muss dies bei der Umsetzung in nationales Recht berücksichtigen.
Die Zumutbarkeit für Gebäudeeigentümer im Zusammenhang mit den neuen Vorgaben für Heizungen und Gebäude kann durch verschiedene Maßnahmen, wie Übergangsregelungen, finanzielle Förderungen oder Härtefallregelungen, gewährleistet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Spielräume bei der Wahl der Effizienzmaßnahmen zu nutzen. Auf diese Weise können die EU-Regelungen verfassungskonform in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die neuen Vorgaben für Heizungen und Gebäude werden als grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen, solange die Belastungen für die Gebäudeeigentümer zumutbar bleiben. Eine finanzielle Unterstützung, Übergangsregelungen und Härtefallregelungen spielen dabei eine bedeutende Rolle, um diese Zumutbarkeit sicherzustellen. Es bleibt jedoch noch abzuwarten, wie die Umsetzung der Vorgaben sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene erfolgen wird und inwieweit die Interessen der Gebäudeeigentümer dabei berücksichtigt werden.