Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG, die im Namen von etwa 2.800 Verbrauchern vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht wurde, steht kurz vor einer Entscheidung. Am 28. März 2024 wird das Oberlandesgericht Stuttgart über den Fall urteilen. Bereits in der zweiten Verhandlung im September 2023 äußerte der Vorsitzende Richter, Thilo Rebmann, vorläufige Einschätzungen, die auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den betroffenen Fahrzeugen hinwiesen. Es wurde sogar die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass Mercedes vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat. Die Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den vzbv in diesem Verfahren vertritt, sieht gute Erfolgsaussichten für die Verbraucher.
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Chancenerhöhung für Verbraucher durch neue Gerichtsurteile gegen Mercedes
Dank der aktuellen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) haben Verbraucher nun bessere Chancen, ihre Rechte im Zusammenhang mit Diesel-Fahrzeugen durchzusetzen. Die jüngste Entscheidung des BGH hat die Anforderungen für Schadensersatzansprüche gesenkt, sodass nun der Nachweis fahrlässigen Handelns ausreicht. Dies bedeutet, dass Verbraucher einfacher Entschädigungen für mögliche Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen fordern können.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, spezialisiert auf Diesel-Fälle, betont, dass die Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG gute Chancen haben. Dies ist vor allem auf die neuen Urteile des EuGH und des BGH zurückzuführen. Insbesondere der BGH hat die Anforderungen für erfolgreiche Diesel-Klagen gesenkt. Seit dem Urteil vom 26. Juni 2023 reicht es aus, fahrlässiges Handeln nachzuweisen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Vorher war der Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit notwendig. Das Gericht hat klargestellt, dass es die neue Rechtsprechung anwenden wird, was eine positive Entwicklung für die Verbraucher bedeutet und für Mercedes finanzielle Konsequenzen haben könnte.
EuGH und BGH engen Ausnahmen für Abschalteinrichtungen ein
Bei der zweiten Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wurden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschalteinrichtungen in den betroffenen Fahrzeugmotoren geäußert. Obwohl die entsprechende EU-Verordnung Abschalteinrichtungen verbietet, erlaubt sie gewisse Ausnahmen. Der EuGH und der BGH haben diese Ausnahmen jedoch sehr eng ausgelegt. Das Gericht in Stuttgart hat deutlich gemacht, dass es die Entscheidungen des BGH nicht in Frage stellen will. Dies lässt darauf schließen, dass die Abschalteinrichtungen in den Mercedes-Dieselmotoren unzulässig sind. Darüber hinaus gibt es Hinweise auf vorsätzliches und sittenwidriges Handeln seitens Mercedes im Zusammenhang mit den Euro6-Motoren. Es wurden bereits Strafbefehle gegen drei Mercedes-Mitarbeiter ausgestellt, und das Gericht fordert weitere Informationen von Mercedes an.
Gericht deutet auf Abschalteinrichtungen hin: Chancen auf Schadensersatz steigen
Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG bietet den Verbrauchern gute Chancen auf Schadensersatz. Das Gericht hat Anzeichen für unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren gefunden, was zu einer Verurteilung aufgrund fahrlässigen Handelns führen könnte. Gemäß der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Schadensersatzansprüche zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises geltend gemacht werden. Darüber hinaus könnte Mercedes aufgrund vorsätzlichen und sittenwidrigen Handelns zur Rückabwicklung des Kaufvertrags verurteilt werden. Ein solches Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Diesel-Klagen gegen den Autobauer haben.