Für alles, was Recht ist: Warum Sie bei Rechtsfragen einen Anwalt beauftragen sollten

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Warum einen Anwalt beauftragen, wenn es doch keine Verpflichtung zur anwaltlichen Vertretung gibt? Gründe dafür gibt es viele, doch allen voran steht die Fachkompetenz. Ein Laie kann schlichtweg keine Einschätzung einer rechtlichen Lage vornehmen.

Anwalt beauftragen: Wann die rechtliche Vertretung nötig ist

Manch einer hat Probleme mit dem Nachbarn, dessen Sträucher sich im Wachstum nicht an die Grundstücksgrenzen halten. Andere müssen sich wegen übler Nachrede, einer ungerechtfertigten Kündigung oder einem Haftpflichtschaden verteidigen. Häufig genug gehen Betroffene recht naiv an einen Rechtsfall heran und bringen sich damit selbst in die Bredouille. Möglicherweise werden auch Schadenersatzforderungen nicht in der möglichen Höhe durchgesetzt oder es gibt andere Benachteiligungen, weil auf die Vertretung durch einen Anwalt verzichtet wurde. Dabei sind Profis wie die Anwaltskanzlei Meister, Maier, Steinacher, Kessler und Kollegen aus Nürtingen genau auf den Einzelfall spezialisiert. Sie beraten und vertreten ihre Mandaten im Familien- und Mietrecht, im Straf- und Arbeitsrecht, im Zivil- und Verkehrsrecht sowie bei allen weiteren Streitfragen.

Gibt es in Deutschland einen Anwaltszwang?

Als Anwaltszwang wird die Pflicht, zur Vertretung vor Gericht einen Anwalt zu beauftragen, verstanden. Die entsprechenden Grundlagen sind in Deutschland gesetzlich geregelt.

Verschiedene Gesetze und Vorschriften regeln die Verpflichtung zum Beauftragen des Rechtsbeistandes:

  • § 78 Zivilprozessordnung:
    Die Vertretung muss durch einen Anwalt vorgenommen werden, wenn ein Verfahren vor einem Landgericht oder einem Oberlandesgericht stattfindet.
  • § 140 Abs. 1 und 2 Strafprozessordnung:
    Bei Strafverfahren, die vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht verhandelt werden, muss sich der Beklagte oder der Kläger anwaltlich vertreten lassen.
  • § 11 Abs. 2 und 4 Arbeitsgerichtsgesetz:
    Bei einem Berufungs- oder Revisionsverfahren vor dem Arbeitsgericht ist die anwaltliche Vertretung nötig.

Ein bekanntes Beispiel für den Anwaltszwang ist das Scheidungsverfahren. Hier soll durch die rechtliche Vertretung sichergestellt werden, dass beide (ehemaligen) Partner zu ihrem Recht kommen und keiner übervorteilt wird.

Doch es gibt auch Ausnahmen vom Anwaltszwang. In diesen Fällen ist es Kläger oder Beklagtem möglich, sich selbst zu vertreten und somit die Kosten für den Rechtsbeistand zu sparen.

Einige dieser Ausnahmen sind in den folgenden Verfahren gegeben:

  • Verhandlungen vor dem Amtsgericht, sofern es keine Familiensachen sind
  • Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz
  • Verhandlungen vor dem Sozialgericht

Darum ist das Beauftragen eines Anwalts die beste Hilfe in Streitfällen

Es ist nicht leicht möglich, zu sagen, dass genau in diesem oder jenem Fall ein Anwalt zu beauftragen ist. Grundsätzlich ist es bei Zweifeln immer besser, sich vor Gericht oder bei Streitfällen juristisch beraten und vertreten zu lassen, denn kaum ein Laie kann die juristische Dimension eines Streitfalls beurteilen. Gleichzeitig ist es verständlich, dass sich viele Menschen vor den Kosten scheuen: Immerhin sind die Honorare für Rechtsanwälte nicht selten im unteren dreistelligen Bereich angesiedelt – pro Stunde! Doch diese Kosten rechnen sich wieder, wenn das Urteil gefällt wird, das eben dank des juristischen Beistands für den Mandanten günstiger ist. Oft kann der Rechtsanwalt mehr Geld z. B. bei Schadenersatzprozessen oder in Haftungsfragen herausholen, sodass sich das Honorar der rechtlichen Vertretung ganz schnell amortisiert.

8 gute Gründe, um einen Anwalt zu beauftragen

Beratungs- und Hinweisseiten im Internet mögen hilfreich sein, doch wer sich einmal genauer mit juristischen Fragen beschäftigt, merkt schnell, wie komplex das Thema jeweils ist. Ein Profi, der der nach der Bundesrechtsanwaltsordnung zugelassen ist, kann diese Komplexität einschätzen und findet durch den Paragrafendschungel hindurch. Doch es geht nicht nur darum, am Ende Recht zu bekommen oder wenigstens den geringstmöglichen Schaden davonzutragen. Auch das gute Gefühl, vor Gericht nicht allein zu stehen, spielt eine Rolle. Die folgenden Gründe sprechen dafür, einen Anwalt zu beauftragen:

  • Fachwissen:
    Der Rechtsanwalt bringt das nötige Fachwissen für den Fall mit. Er kennt Stolperstellen und weiß, in welche juristischen Fallen der Mandant tappen könnte. Dabei muss nicht immer der Fachanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet beauftragt werden, gut beraten und vertreten kann mitunter auch ein erfahrener Allrounder.
  • Der Rechtsanwalt bringt das nötige Fachwissen für den Fall mit. (Foto: AdobeStock - 574166743  Courtneypeopleimages.com)

    Der Rechtsanwalt bringt das nötige Fachwissen für den Fall mit. (Foto: AdobeStock – 574166743 Courtneypeopleimages.com)Der Rechtsanwalt bringt das nötige Fachwissen für den Fall mit. (Foto: AdobeStock – 574166743 Courtneypeopleimages.com)

  • Auf Augenhöhe diskutieren:
    Wer sich als Laie vor Gericht juristischen Fragen stellen will und dabei einer Versicherung, der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegenübersteht, wird mit fliegenden Fahnen untergehen. Die jeweiligen Vertreter sind bestens geschult und kennen sich mit sämtlichen juristischen Kniffen aus. Wer meint, ihnen auf Augenhöhe begegnen zu können, braucht schon ein eigenes juristisches Studium. Ist ein solches nicht vorhanden, sollten Kläger oder Beklagte einen Anwalt beauftragen.
  • Wer sich als Laie vor Gericht juristischen Fragen stellen will und dabei einer Versicherung, der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegenübersteht, wird mit fliegenden Fahnen untergehen. (Foto: AdobeStock - 1236842029   Studio Romantic)

    Wer sich als Laie vor Gericht juristischen Fragen stellen will und dabei einer Versicherung, der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegenübersteht, wird mit fliegenden Fahnen untergehen. (Foto: AdobeStock – 1236842029 Studio Romantic)

  • Fristen und Termine:
    Schreiben müssen aufgesetzt und Fristen eingehalten werden, damit keinerlei juristische Möglichkeiten verschenkt oder unliebsame Konsequenzen hingenommen werden müssen. Ein Laie hat hier nur selten den Überblick, weshalb es eines ausgebildeten Juristen bedarfs, der Fristen und Termine einhält. Auch die teils viele Seiten umfassenden Schriftsätze müssen von jemandem aufgesetzt werden, der sich mit der juristischen Sprache auskennt. Schnell geschehen dabei Fehler aus Unachtsamkeit, die wiederum negative Folgen haben können.
  • Das Gefühl, nicht allein zu sein:
    Nicht nur aus fachlichen Gründen ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Auch das Gefühl, im vorliegenden Fall nicht allein zu sein, sondern auf fachlichen und erfahrenen Beistand setzen zu können, ist tröstlich. Ist ein Ansprechpartner der Rechtsanwaltskanzlei vorhanden, ist es leichter, belastende Fragen zu klären und ein wenig emotionale Sicherheit zu erfahren.
  • Objektivität:
    Wer selbst betroffen ist, kann meist nur schwer objektiv argumentieren oder urteilen. Es werden zu eigenen Gunsten Dinge übersehen oder geschönt dargestellt, die die Gegenpartei mühelos auseinanderpflücken und widerlegen kann.

    Der Anwalt hingegen kann die nötige Distanz wahren. Er wird zwar im Sinne seines Mandanten agieren und argumentieren, dabei jedoch bei der objektiven Wahrheit bleiben. Er verliert sich zudem nicht in Kleinigkeiten, sondern überschaut das große Ganze.

    Des Weiteren ist der Rechtsbeistand in der Lage, eingehende Informationen nach deren Wichtigkeit zu filtern, Unterlagen und Dokumente auszuwerten und auf ihre Bedeutung für den aktuellen Fall zu bewerten.

  • Zum Vorteil des Mandanten:
    Einer der wichtigsten Gründe zur Beauftragung eines Rechtsanwalts besteht darin, dass dieser zum Vorteil seines Mandanten handelt. Das heißt nicht, dass er zu Lügen greift, doch hin und wieder kann es sinnvoll sein, die Wahrheit nicht in all ihren Facetten vor Gericht auszubreiten. Für den Mandanten Schädigendes wird eher weggelassen, als mit gleichem Wert wie andere Aussagen vorgetragen zu werden.
  • Der Anwalt handelt immer im Interesse seines Mandanten (Foto: AdobeStock - 988296284  SS Digital)

    Der Anwalt handelt immer im Interesse seines Mandanten (Foto: AdobeStock – 988296284 SS Digital)

  • Haftung:
    Ein Rechtsanwalt darf nur in seinem Beruf tätig sein, wenn er eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann. Sollte es daher einmal zu einer fehlerhaften Beratung oder Vertretung vor Gericht kommen, haftet der Anwalt selbst für einen entstandenen Schaden. Er trägt damit das finanzielle Risiko für eine falsche Beratung. Fehler passieren – doch wer die Kosten dafür selbst übernehmen muss, wird sich wünschen, dass rechtzeitig ein Rechtsanwalt beauftragt worden wäre.
  • Der Rechtsanwalt vertritt seinen Mandanten nicht erst, wenn der betreffende Fall vor Gericht landet. Idealerweise passiert das gar nicht erst, weil der Jurist in der Lage war, zwischen den Parteien zu vermitteln. (Foto: AdobeStock - 875145081  Andrey Popov)

    Der Rechtsanwalt vertritt seinen Mandanten nicht erst, wenn der betreffende Fall vor Gericht landet. Idealerweise passiert das gar nicht erst, weil der Jurist in der Lage war, zwischen den Parteien zu vermitteln. (Foto: AdobeStock – 875145081 Andrey Popov)

  • Streitschlichter:
    Der Rechtsanwalt vertritt seinen Mandanten nicht erst, wenn der betreffende Fall vor Gericht landet. Idealerweise passiert das gar nicht erst, weil der Jurist in der Lage war, zwischen den Parteien zu vermitteln. Er berät bei Problemen und Streitfragen und kann vorab einschätzen, wie die Aussichten auf ein Durchsetzen der eigenen Ansprüche stehen. Zudem kann ein Anwaltsschreiben unter anderem bei Streitigkeiten in der Nachbarschaft oft Wunder wirken und einen längeren Gerichtsprozess vermeiden. Die dadurch gesparten Kosten und der geringere Ärger sprechen dafür, dass ein Rechtsbeistand in vielen Fällen zwar nicht verpflichtend zu beauftragen ist, jedoch die sinnvollste Entscheidung ist. Gleichzeitig ist der Rechtsanwalt diskret und bewahrt über die Inhalte einer Beratung Stillschweigen. Dies gilt auch bei Beratungen, die noch keinerlei juristische Konsequenz vermuten lassen und die rein zu Informationszwecken in Anspruch genommen werden.

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