Immer wieder kommt es bei eBay zu Abmahnungen, bei denen von den Betroffenen zum Teil hohe Beträge gefordert werden. Die dafür verantwortlichen Anwälte haben daraus schon längst ein Geschäft gemacht und leben erstaunlich gut von den Einnahmen einer eBay Abmahnwelle. Nicht immer sind die Abmahnungen berechtigt, doch es gibt tatsächlich einiges, auf das Verkäufer bei eBay achten müssen.
Was bei der eBay Abmahnwelle am häufigsten beanstandet wird
- AGBDie AGB sind der beliebteste Angriffspunkt für Abmahnungen. Schon kleine Fehler können katastrophale Auswirkungen haben. Wer nur im privaten Rahmen ab und an etwas aus dem eigenen Besitz verkauft, muss sich darüber nur wenige Gedanken machen. Gewerbliche Händler brauchen aber unbedingt wasserdichte AGB, am besten werden diese vor Veröffentlichung von einem Anwalt überprüft
- ArtikelbeschreibungSehr genau achten Abmahnanwälte auch auf die Artikelbeschreibung. Sie gehen teilweise gezielt nach falschen Angaben auf die Jagd und verschicken dann sogleich ihre Forderungen an die Händler. Nicht nur unzutreffende Angaben können zu Abmahnungen führen. Es gab auch Fälle, in denen Verkäufer abgemahnt wurden, weil sie mit selbstverständlichen Dingen geworben haben. Bei einem Smartphone also etwa die Funktion zum Telefonieren allzu hoch anzupreisen, ist nicht zu empfehlen.
- UrheberrechtsverletzungenUrheberrechtsverletzungen sind schon seit es Online Auktionen gibt ein immer wieder heiß diskutiertes Thema. Es gibt in der Praxis unzählige Gelegenheiten, um unwissentlich gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Schon ein Markenname im Titel kann zu Abmahnungen führen, wenn die Anbieter nicht auch Produkte der genannten Marke im gleichen Angebot verkaufen. Darüber hinaus ist besondere Vorsicht beim Artikelfoto geboten. Seit einiger Zeit ist ein Bild bei eBay-Angeboten zwingend notwendig, dieses darf aber keinesfalls einfach irgendwo aus dem Internet kopiert werden. Ansonsten wird schnell abgemahnt, samt Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Wann immer möglich sollten die Fotos fü die eigenen Angebote also selbst erstellt werden und das möglichst ohne Wasserzeichen.
- Versand und RücknahmeAuch bei Versand und Rücknahme ist jeder an das Gesetz gebunden und kann die Konditionen nicht einfach frei festlegen. Deshalb ist es auch zu vermeiden, unüberlegt irgendwelche Richtlinien in dieser Art bei einem Verkauf zu erwähnen. Beispielsweise hat ein User in der Vergangenheit Abmahnungen erhalten, weil er gekaufte Artikel nur in Originalverpackung zurücknehmen wollte. Große Vorsicht ist auch bei der Formulierung geboten. Privatverkäufe im Internet unterliegen einer Rücknahmepflicht von mindestens einem Monat. So haben es die deutschen Gerichte festgelegt (KG Berlin vom 18.07.2006 Az 3U 103/06, bestätigt durch OLG Hamburg vom 24.08.06 Az 3U 103/06). Zu achten ist dabei, dass als Frist auch wirklich ein (1) Monat angegeben wird. Nicht zulässig sind Formulierungen wie vier Wochen oder 30 Tage. Selbst eine solch vermeintliche Lappalie in einer eigens erstellen Widerrufsbelehrung kann zu Abmahnungen führen.
- Verkäufe mit gewerblichem CharakterDie Unterscheidung von privaten und gewerblichen Verkäufern ist nicht immer leicht. Generell gilt als privater Anbieter, wer nur Dinge aus dem eigenen Besitz in einem überschaubaren Rahmen verkauft. Wer jedoch selbst Dinge herstellt oder einkauft, um diese weiterzuverkaufen, gilt unabhängig von der Menge als gewerblicher Händler und ist dann auch an zahlreiche Pflichten gebunden. Die Abmahnanwälte suchen sich im Zuge der eBay Abmahnwelle immer wieder gezielt Opfer heraus, bei denen die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Handel verschwimmen und zögern nicht, diese mit Abmahnungen zu belästigen. Beim Verkaufen ist stets auf die richtige Einordnung zu achten.
Die Kreativität der Abmahnanwälte
Die fünf genannten Gründe sind mit die häufigsten Ursachen für das Erhalten von Abmahnungen, aber beileibe nicht die einzigen. Die Anwälte sind zum Teil bei ihren Forderungen sehr kreativ und sie lassen sich ständig etwas Neues einfallen, um für eine neue eBay Abmahnwelle sorgen zu können. Es ist daher zu jedem Zeitpunkt Vorsicht geboten.
Zu weiteren bekannten Gründen von Abmahnungen zählen zum Beispiel auch Bestrebungen der Musikindustrie. Diese ist nicht immer mit dem Weiterverkauf von gebrauchten CDs oder anderen Datenträgern einverstanden und mahnt ab, was das Zeug hält. Bei Original-Versionen muss sich aber niemand um irgendetwas Gedanken machen. Der Verkauf ist hier gesetzlich vollkommen legitim und kann in keiner Weise eingeschränkt werden.
Anders sieht es aber beim Verkauf von unrechtmäßig hergestellten Kopien aus. Nun wird heutzutage niemand einfach einen selbst gebrannten Rohling zum Verkauf anbieten, das käme einem wirtschaftlichen Selbstmord gleich. Doch wer ab und an eine CD oder eine DVD beim Flohmarkt mitnimmt, sollte jene Datenträger vor einem Weiterverkauf genau prüfen. Es gab schon zahlreiche Fälle, in denen illegale Kopien verblüffend echt aussahen und bei einem Weiterverkauf dann zu hohen Abmahnungen führten.
Was tun, wenn eine Abmahnung kommt?
Wer selbst auch eines Tages Abmahnungen als Mail oder auch per Post aufgrund seiner Online-Verkäufe erhält, sollte vor allen Dingen Ruhe bewahren. Das beanstandete Verhalten muss erst sorgsam geprüft werden, bevor irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden. Dabei sollte sich auch niemand von lächerlich kurzen Zahlungsfristen oder Drohungen einschüchtern lassen. Diese sind fast immer wirkungslos und dienen nur dazu, das Opfer unter Druck zu setzen.
Längst nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt. Wer aber vorschnell den geforderten Betrag überweist, verliert damit nicht nur einen Haufen Geld. Im gleichen Atemzug wird den Anschuldigungen der Abmahnanwälte auch Recht gegeben. Am sinnvollsten ist es, bei Abmahnungen einen Rechtsanwalt aufzusuchen und die Angelegenheit gründlich prüfen zu lassen. Sehr häufig reicht schon eine einzige Mail eines Anwalts und die Forderungen lösen sich in Luft auf.
eBay Abmahnwelle: Ist der Online Verkauf überhaupt noch sicher?
Trotz aller Meldungen rund um Abmahnungen gibt es keinen Grund, sich allzu viele Sorgen zu machen. Wer beim Verkauf der einigen Dinge auf einige grundlegende Dinge achtet und sich im Vorfeld genau informiert, muss nichts befürchten. Gerade private Verkäufer, die nur 1-2 Artikel pro Monat einstellen, geraten meist erst gar nicht ins Radar der Abmahnanwälte.
Lediglich gewerbliche Anbieter müssen extrem auf der Hut sein. Etliche Vorgaben müssen erfüllt werden, noch dazu müssen die eigenen AGB sowie die Widerrufsbelehrung ständig an den aktuellen Stand der Gesetze angepasst werden. In diesem Fall ist ein guter Anwalt zwingend notwendig. Diese hilft nicht nur beim Kampf gegen Abmahnungen weiter, sondern kann genau jene durch die richtigen Maßnahmen schon im Vorfeld verhindern.
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