Ärztliche Gutachten durch Arge: Muss ich die akzeptieren?

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Die Bundesagentur für Arbeit greift auf einen eigenen medizinischen Dienst zurück, der den Gesundheitszustand und die Einsatzfähigkeit von Menschen ohne Beschäftigung einschätzt. Diese medizinischen Einschätzungen haben großen Einfluss auf Entscheidungen zur beruflichen Eingliederung sowie auf mögliche Unterstützungsleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Doch sind die von der Bundesagentur verfassten Gutachten für die Jobcenter verbindlich – oder haben diese einen gewissen Spielraum in der Bewertung?

Aktuelles

2023-08-16 – Ärztlich empfohlene Eigenkündigung: So vermeiden Sie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld

Wer aus gesundheitlichen Gründen eine Eigenkündigung erwägt, sollte umsichtig vorgehen, um eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld zu verhindern. Zunächst ist ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt unerlässlich. Dieser sollte den medizinischen Hintergrund schriftlich festhalten – idealerweise auf einem speziellen Vordruck. Vor dem Schritt der Kündigung empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt zur Arbeitsagentur aufzunehmen und die persönliche Situation zu schildern. Es gilt darzulegen, warum das Arbeitsverhältnis unzumutbar geworden ist, und ob interne Lösungen – etwa eine Versetzung – möglich wären. Ein fachärztliches Gutachten kann Ihre Argumentation zusätzlich stützen. Vorsicht ist bei Aufhebungsverträgen geboten: Diese führen oft zu Leistungskürzungen, wenn sie nicht sorgfältig vorbereitet werden.

2023-04-04 – Gericht: Jobcenter muss gesamte Miete für ALG-II-Bezieherin übernehmen

Ein Berliner Jobcenter wurde vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet, die vollständigen Wohnkosten einer Empfängerin von Arbeitslosengeld II zu übernehmen. Die Frau hatte geklagt, weil das Amt nur einen Teilbetrag von 480 Euro der tatsächlichen Monatsmiete in Höhe von 640 Euro anerkennen wollte. Da auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt keine günstigere Wohnung verfügbar war und die Unterkunft als angemessen bewertet wurde, erklärte das Gericht das Verhalten des Jobcenters für unzulässig. Die Entscheidung hat grundlegende Bedeutung und wurde zur weiteren Prüfung an das Bundessozialgericht weitergeleitet – rechtskräftig ist das Urteil daher noch nicht.


Aufgabenbereich des Medizinischen Dienstes

Wenn gesundheitliche Probleme Ihre beruflichen Perspektiven beeinträchtigen, sollten Sie das Thema frühzeitig mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit besprechen. Diese kann veranlassen, dass der Medizinische Dienst eine Einschätzung Ihrer gesundheitlichen Lage vornimmt. Im Fokus stehen dabei ausschließlich körperliche oder psychische Einschränkungen, die Ihre Fähigkeit zur Arbeitsaufnahme deutlich verringern oder nur unter bestimmten Bedingungen ermöglichen.

Auf Grundlage dieser medizinischen Bewertung werden gemeinsam mit Ihnen geeignete Wege gesucht, um beruflich wieder Fuß zu fassen oder Ihre aktuelle Tätigkeit fortzuführen. Das Gutachten kann auch bei der Entscheidung über weiterführende Unterstützungsangebote, wie Qualifizierungen oder finanzielle Hilfen, eine wichtige Rolle spielen.

Leistungen im Überblick

Der Medizinische Dienst unterstützt die Fachkräfte der Arbeitsagenturen und Jobcenter bei der Entwicklung passender Lösungen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen – sowohl für Arbeitsuchende als auch für Erwerbstätige.

Dabei nehmen die medizinischen Fachkräfte eine individuelle Einschätzung vor in Bezug auf:

  • vorliegende gesundheitliche Einschränkungen
  • die Fähigkeit zur beruflichen Tätigkeit
  • die gesundheitliche Eignung für bestimmte Berufsfelder
  • die berufliche Eignung von Jugendlichen unter gesundheitlichen Gesichtspunkten
  • mögliche Rehabilitationsmaßnahmen nach Erkrankungen oder Unfällen
Spezielle Eignung von Jugendlichen für bestimmte Berufe (Foto: AdobeStock - 44924023 Alexander Raths)

Spezielle Eignung von Jugendlichen für bestimmte Berufe (Foto: AdobeStock – 44924023 Alexander Raths)

Derzeit sind rund 350 Medizinerinnen und Mediziner verschiedener Fachrichtungen in den Agenturen für Arbeit tätig. Bei speziellen Fragestellungen können zusätzlich externe Ärztinnen und Ärzte einbezogen werden, die beispielsweise in Kliniken oder Praxen arbeiten.

Sie alle bringen fundiertes sozialmedizinisches Fachwissen mit und bilden sich kontinuierlich weiter. So ist gewährleistet, dass Ratsuchende eine kompetente und aktuelle Beratung erhalten.

Die Qualitätssicherung im medizinischen Bereich wird durch ein zertifiziertes System sichergestellt, das regelmäßig von unabhängigen Stellen überprüft wird.

Nutzung des Ärztlichen Dienstes – Ablauf und Vorgehen

Ein direkter Kontakt zu den Ärztinnen und Ärzten ist nicht vorgesehen. Der erste Schritt erfolgt über Ihre Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft – entweder auf eigenen Wunsch oder im Rahmen einer Anweisung durch das Jobcenter.

Sie können Ihre Fachkraft freiwillig auf gesundheitliche Einschränkungen hinweisen. Ebenso kann es sein, dass Ihre Fachkraft das Gespräch mit Ihnen zu diesem Thema sucht.

Dabei müssen Sie keine konkreten Diagnosen oder medizinischen Details nennen.

Wenn der Einsatz des Ärztlichen Dienstes für sinnvoll erachtet wird, wird dies im Anschluss mit Ihnen besprochen.

Sie erhalten dann einen Gesundheitsfragebogen, in dem Sie Ihre Beschwerden oder Einschränkungen ausführlicher schildern können.

Die ausgefüllten Informationen bleiben vertraulich und werden ausschließlich vom Ärztlichen Dienst eingesehen – Ihre Fachkraft erhält keinen Einblick.

Anhand Ihrer Angaben prüft der Ärztliche Dienst, ob weitere Schritte notwendig sind, wie etwa ein persönliches Gespräch oder eine medizinische Begutachtung.

In jedem Fall gilt: Bevor weitere Maßnahmen erfolgen, wird Ihre ausdrückliche Zustimmung eingeholt.

Video: Ärztliches Gutachten oder EGV – was ist bindend für Maßnahmen vom Jocbenter? | Friend in Need!


Medizinische Begutachtung zur Einschätzung der Erwerbsfähigkeit

Wer Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen möchte, ist gesetzlich dazu angehalten, aktiv an der Aufklärung seiner Leistungsansprüche mitzuwirken – so sieht es § 60 SGB I vor.

Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung, alle wesentlichen Angaben zu machen, die für die Entscheidung über den Antrag von Bedeutung sein können.

Zudem sind Betroffene verpflichtet, auf Nachfrage der zuständigen Behörde notwendige Informationen bereitzustellen – entweder schriftlich oder im Gespräch.

Aktuell besteht das Team aus etwa 350 Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen in den Agenturen für Arbeit. (Foto: AdobeStock - 564709710 Daniel)

Aktuell besteht das Team aus etwa 350 Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen in den Agenturen für Arbeit. (Foto: AdobeStock – 564709710 Daniel)

Außerdem zählt zu den Pflichten der Mitwirkung auch, dass Nachweise vorgelegt oder der Vorlage solcher Unterlagen zugestimmt werden muss, sofern der zuständige Träger dies verlangt. Dies ist notwendig, um eine ordnungsgemäße Prüfung der Anspruchsgrundlagen und eine rechtssichere Leistungsgewährung zu ermöglichen.

Für eine geregelte Leistungsbewilligung ist es wesentlich, dass arbeitsuchende Personen aktiv mitwirken und erforderliche Informationen offenlegen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Leistungen korrekt zugeteilt und Fehlentwicklungen vermieden werden.

Rechtlicher Hintergrund: Pflicht zur Mitwirkung
Wer Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II erhält, ist verpflichtet, der zuständigen Agentur für Arbeit etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel schriftlich.
Nach Eingang dieser Angaben wird der medizinische Dienst der Agentur eingeschaltet, um zu beurteilen, inwiefern die gesundheitliche Situation die Einsatzfähigkeit und die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt beeinflusst.
Dazu wird die betroffene Person gebeten, einen Fragebogen zu gesundheitlichen Aspekten auszufüllen und gegebenenfalls medizinische Nachweise vorzulegen.
Damit die Agentur weiterführende Informationen bei behandelnden Ärztinnen und Ärzten oder Kliniken einholen darf, müssen Schweigepflichtsentbindungen unterzeichnet werden.
Die gesammelten Daten dienen dem ärztlichen Dienst als Grundlage für ein medizinisches Gutachten. Dieses soll klären, welche Auswirkungen die gesundheitlichen Einschränkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit haben.
Sollte das vorhandene Material nicht ausreichen, kann zusätzlich eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden.
Ziel dieses Verfahrens ist es, eine passende Unterstützung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sicherzustellen und individuelle Vermittlungshemmnisse zu berücksichtigen.

Kann man ein medizinisches Gutachten der Arge anfechten?

Für Menschen, die Leistungen bei der Arbeitsagentur beziehen, ist es oft schwierig, direkt gegen ein medizinisches Gutachten vorzugehen.

Allerdings besteht die Möglichkeit, die Entscheidungen, die auf Basis dieses Gutachtens getroffen wurden, anzufechten.

So lässt sich auf indirektem Weg die fachliche Einschätzung hinterfragen – etwa durch die Forderung nach einer neuen Begutachtung durch eine unabhängige ärztliche Instanz.

Um sich gegen einen Bescheid zu wehren, der sich auf ein solches Gutachten stützt, kann ein Widerspruch eingereicht werden.

Dieser sollte gut begründet sein und nachvollziehbar darlegen, warum Zweifel an der medizinischen Einschätzung bestehen.

Im Rahmen der erneuten Prüfung kann die Arbeitsagentur entscheiden, den medizinischen Dienst nochmals einzuschalten.

Video: Die Begutachtung von Arbeitsunfähigkeit beim Medizinischen Dienst

Arbeitssuchende haben außerdem die Möglichkeit, eine neutrale medizinische Einschätzung einzuholen. Dafür muss ein entsprechender Antrag bei der Arge gestellt werden.

Wird diesem stattgegeben, beauftragt die Behörde eine unabhängige Fachperson, die den gesundheitlichen Zustand unvoreingenommen prüft.

So erhalten Betroffene die Chance, bestehende Gutachten überprüfen zu lassen und dafür zu sorgen, dass ihre persönliche Situation fair bewertet wird.

Fragen und Antworten zum Thema: Ärztliche Gutachten durch die Arge

Welche Rolle spielen ärztliche Gutachten bei der Arge?
Ärztliche Gutachten dienen der Einschätzung, ob und in welchem Umfang eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, die Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit oder die Vermittlungschancen hat. Die Arge nutzt diese Einschätzungen, um geeignete Maßnahmen oder Unterstützungsangebote zu planen.

Wer erstellt die Gutachten im Auftrag der Arge?
In der Regel beauftragt die Arge einen eigenen ärztlichen Dienst oder externe medizinische Fachkräfte, um den Gesundheitszustand von Arbeitssuchenden fachlich beurteilen zu lassen.

Kann ich als Betroffener das Gutachten einsehen?
Ja, Arbeitssuchende haben grundsätzlich das Recht, das medizinische Gutachten einzusehen. Auf Wunsch kann auch eine Kopie zur Verfügung gestellt werden.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin?
Falls das Gutachten aus Sicht der betroffenen Person nicht zutreffend ist, besteht die Möglichkeit, Einspruch zu erheben oder einen Antrag auf eine unabhängige Zweitbegutachtung zu stellen.

Beeinflusst das Gutachten meine Leistungen?
Ja, das Ergebnis eines Gutachtens kann Auswirkungen auf die Leistungen und die Zumutbarkeit von Maßnahmen haben. Es kann beispielsweise bestimmen, ob eine Vermittlung in bestimmte Tätigkeiten erfolgt oder ob medizinische Maßnahmen zur Wiedereingliederung empfohlen werden.

Wie läuft eine medizinische Begutachtung ab?
Die betroffene Person wird zu einem Untersuchungstermin eingeladen. Dort werden sowohl körperliche als auch psychische Aspekte begutachtet. Die Ergebnisse fließen anschließend in das Gutachten ein, das der Arge zur Verfügung gestellt wird.

Fazit: Fairness und Transparenz durch unabhängige Begutachtung stärken

Die Möglichkeit, eine unabhängige medizinische Einschätzung zu beantragen, stellt ein wichtiges Instrument für Arbeitssuchende dar, um ihre gesundheitliche Lage realistisch und fair bewerten zu lassen. Gerade in Situationen, in denen Zweifel an bestehenden Gutachten bestehen oder die Einschätzungen als nicht zutreffend empfunden werden, bietet dieses Verfahren eine wertvolle Chance zur Klärung. Durch das Einschalten einer neutralen Fachperson wird sichergestellt, dass individuelle gesundheitliche Einschränkungen nicht pauschal beurteilt, sondern im jeweiligen Lebenskontext berücksichtigt werden. Gleichzeitig stärkt der Prozess das Vertrauen in die Entscheidungen der Arge und trägt dazu bei, die Chancengleichheit für Arbeitssuchende zu wahren. Ein transparenter, nachvollziehbarer Ablauf fördert zudem die Akzeptanz behördlicher Maßnahmen und unterstützt eine gerechtere Zuweisung von Unterstützungsangeboten.

Über den Autor

Hans-Jürgen Schwarzer (Link Google+) leitet die Online-Agentur schwarzer.de software + internet gmbh. Als Unternehmer und Verleger in Personalunion wie auch als leidenschaftlicher Blogger gehört er zu den Hauptautoren von startup-report.de. Innerhalb seiner breiten Palette an Themen liegen dem Mainzer Lokalpatriot dabei vermeintlich „schräge“ Ideen oder technische Novitäten besonders am Herzen.

Keine Kommentare

  1. Hallo,

    ich habe eine Frage, darf das Arbeitsamt mir das zustehende Arbeitslosengeld solange zurückhalten bis das Ärztliche gutachten vom Ärztlichen Dienst da ist. ich bekomme Aktuell keine Leistungen und bin ab dem 11.01 nicht mehr Krankenversichert.

    wie gehe ich jetzt vor ?

    • Das wäre eine Interessante Antwort.

      Bei mir hat es fast 3 Monate gedauert bis das Gutachten erstellt wurde.
      Erst wurde ein Formular vergessen, der Arbeitgeber/Steuerberater hat eine Meldung vergessen, dann wurde ich nicht Informiert, dann Urlaub von mehreren Beteiligten so das Sachen liegen blieben.
      Man kennt sich da ja nicht aus und hat selbst andere Probleme.

      Da hat man 40 Jahre eingezahlt und dann sowas. Service geht eigentlich anders.

      Selbst das Minimum an Leistung sprich Geld würde schon helfen.

  2. Hallo,

    ich habe auch eine Einladung zum medizinischen Dienst der Arge bekommen. Ich war schon einmal dort (vor 14 Monaten), in der Zwischenzeit keine AUs, OPs oder sonstigen medizinischen Einschränkungen aber nun soll ich am 19.07. wieder dorthin. Meine Ärzte habe ich schon alle vor über 14 Monaten von der Schweigepflicht entbunden aber nun soll ich zu meinem Arzt und sämtliche medizinischen Unterlagen im Original zum Termin mitbringen. Ich will das ehrlich gesagt nicht, weil auch Dinge besprochen wurden, die nix mit dem Job zu tun haben, die Unterlagen beim medizinischen Dienst lt. deren telefonischen Auskunft Heute dort etwa 3-6 Monate bleiben, dort schon öfters etwas verschwunden ist und zuletzt geht das auch nicht, weil mein Arzt die nächsten 3 Wochen in Urlaub ist (ich müsste dann da einbrechen und hätte dann ein größeres Problem). Am Telefon habe ich nur die Sekretärin erreicht aber die meinte, dass ich da trotzdem zu verpflichtet bin, weil mir ansonsten Sanktionen drohen. Frage ist das wirklich so, dass ich meine original Arztberichte dann wahrscheinlich verliere oder muss sich das JC mit den Unterlagen zufrieden geben, die es von den behandelnden Ärzten bekommt (mein Verdacht: Die Ärzte haben für Befundabfrage vom JC immer Geld verlangt und immer stand drin, dass ich Arbeitsfähig bin, genauso wie in dem Gutachten von der DRV nach meiner Reha vor etwa 4 Jahren und das JC bei uns Geld sparen muss).

    Danke schon mal

  3. erdnuss1981 am

    Ich habe einen Antrag auf vorläufige Entscheidung gestellt.
    Kundennummer: xxxxxx
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    da die Bearbeitung meines Antrages offensichtlich noch Zeit benötigt, stelle ich hiermit einen Antrag
    auf vorläufige Entscheidung nach § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III, d.h. eine vorläufige
    Arbeitslosengeldgewährung.
    Die Voraussetzungen für meinen Arbeitslosengeldanspruch liegen mit hinreichender
    Wahrscheinlichkeit vor. Die Umstände, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung noch
    entgegenstehen, habe ich nicht zu vertreten. In den Fällen des § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III ist auf
    Antrag nach der gesetzlichen Regelung vorläufig zu entscheiden, d.h. ein Ermessen steht Ihnen
    insoweit nicht zu.
    Ich bitte um Erteilung eines (rechtsmittelfähigen) Leistungsbescheides binnen 3 Tagen ab Zugang
    dieses Antrags.

  4. Hallo,
    Warte schon seit 5 Wochen auf meine Begutachtung vom ÄD der Agentur ,bin im Arbeitslosengeld 1 und mir werden teilweise Vermittlungsvorschlage zugeschickt die ich körperlich nicht mehr bewältigen kann .Grosse Hoffnungen mach ich mir von der ARGE nicht aber immerhin ein bisschen Verständnis. Kann mir jemand sagen was für Erfahrungen er gemacht mit ÄD .Ich bedanke mich im voraus und verbleibe .

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