Irgendwann kommt vielleicht jeder in die Verlegenheit, eine Alkoholkontrolle durchführen zu müssen. Dann stellt sich die Frage: Wie verhalte ich mich richtig? Muss ich in jedem Fall den Anweisungen der Polizei Folge leisten oder kann ich die Kontrolle auch verweigern? Und wenn ja – welche Folgen hat das für mich?
Freiwillige Kontrolle: Wie verhalte ich mich richtig?
Stellen Sie sich vor, Sie fahren nach einer Feier nach Hause und haben nur ganz wenig getrunken. Sicherlich haben Sie die gesetzlich vorgeschriebene Grenze von 0,5 Promille nicht erreicht – oder etwa doch? Vielleicht ist es besser, sich der Kontrolle zu entziehen und den Polizisten zu sagen, Sie würden nicht in das Röhrchen pusten?
Sie haben das Recht dazu, das gleich vorweg. Verständlich ist aber, wenn die Polizisten dann die Beherrschung verlieren und Sie erst recht „festnageln“ wollen. Sicherlich haben Sie doch etwas zu verbergen, richtig? Es wird also genau hingeschaut werden, wenn Sie der Aufforderung zum Atemtest nicht nachkommen möchten.
Die Alkoholkontrolle ist also freiwillig und irgendwann kann es jeden Autofahrer treffen. Weitaus regelmäßiger sind aber die Radfahrer dran, denn bei ihnen zeigt sich die unsichere Fahrweise auf den ersten Blick. Hier stimmt der Verdacht der Polizei auf Alkohol im Blut meist mit der Realität überein.
Tipp: Verhalten Sie sich kooperativ und nutzen Sie nicht unbedingt das Recht zur Verweigerung der Alkoholkontrolle aus. Damit machen Sie sich nur verdächtig und verärgern die Polizisten, die wahrscheinlich ohnehin per richterlicher Erlaubnis eine Blutkontrolle anordnen werden.
Es wurde Alkohol festgestellt
Wenn Sie als Autofahrer getrunken haben, dürfte sich die Frage „Wie verhalte ich mich richtig?“ gar nicht stellen. Sie sollten Ihr Fahrzeug stehen lassen und nach einer anderen Möglichkeit suchen, nach der Feier wieder nach Hause zu kommen. Schließlich passieren genügend Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden oder sogar zu Tode kommen, nur weil jemand meinte, betrunken Auto fahren zu können. Doch selbst mit wenig Alkohol im Blut kann der Nachweis desselben Ärger für Sie bedeuten.
Sie haben nun pusten müssen und das Messgerät hat Ihnen bescheinigt, dass Sie nicht mehr ganz nüchtern sein können. Sie müssen dabei die Grenze von 0,5 Promille berücksichtigen – alles, was darüber liegt, kann zu einem Bußgeld- bzw. sogar zu einem Strafverfahren führen. Sie sollten allerdings wissen, dass schon ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille Ärger anstehen kann, wenn Sie nämlich einen Unfall bauen. Dann haben Sie diesen maßgeblich verschuldet, weil Sie unter Einfluss von Alkohol gefahren sind, egal, ob Sie hier wirklich Schuld hatten oder nicht.
Im nüchternen Zustand hätte vielleicht der Unfallgegner die alleinige Schuld bekommen, wenn Alkohol im Spiel war, jedoch nicht.
Wenn bei der Alkoholkontrolle ein negativer Wert festgestellt wird oder wenn Sie sich weigern, am Test teilzunehmen, wird die Polizei dafür sorgen, dass ein Bluttest durchgeführt wird. Hierzu sollten Sie berücksichtigen, dass die Polizisten den Test nicht allein anordnen dürfen. Das Verkehrsrecht sieht vor, dass nur eine richterliche Erlaubnis dazu befugt, eine Alkoholkontrolle des Blutes durchführen zu lassen. Dieser Test wird dann meist im Krankenhaus durchgeführt oder Sie müssen mit aufs Polizeirevier. Dort wird ein Mediziner Ihnen Blut abnehmen.
Wie verhalte ich mich richtig? Atemalkoholwert messen
Der Atemalkoholwert wird mit dem Handalkomaten gemessen. In das Gerät bzw. in das zugehörige Röhrchen müssen Sie für mindestens drei Sekunden pusten. Dabei müssen eineinhalb Liter Atemluft in das Röhrchen strömen, nur dann lässt sich der Wert realistisch feststellen. Allerdings gibt der Handalkomat nur einen kleinen Anhaltspunkt zum Alkoholwert, wobei Sie davon ausgehen können, dass bei einer späteren Blutkontrolle nur ein unwesentlich höherer oder niedrigerer Wert vorliegen wird. Die modernen Geräte sind inzwischen sehr gut und messen überaus genau. Der Handalkomat gibt daher bereits einen Anhaltspunkt darüber, ob eine Straftat vorliegt oder ob Sie noch einmal mit einem blauen Auge davonkommen.
Als Straftat wird übrigens verfolgt, wenn der gemessene Blutalkoholwert 1,1 Promille übersteigt.
Wichtig: Sie dürfen in den vergangenen zehn Minuten vor der Alkoholkontrolle weder gegessen noch getrunken haben, denn diese Kontrollzeit muss unbedingt eingehalten werden. Achtet hier niemand darauf oder fragen Sie die Polizisten nicht, wann Sie das letzte Mal etwas zu sich genommen haben, muss der Test für ungültig erklärt werden. Er hätte vor Gericht keinen Bestand.
Die gemessenen Werte dürfen keine weiteren Kommastellen haben und es gibt das Verbot des Auf- oder Abrundens. Das Verkehrsrecht ist hier sehr streng und lässt alle Fälle, die nicht exakt nach der vorgeschriebenen Verfahrensweise verfolgt werden, zur Seite legen. Sie werden nicht geahndet, wenn den Polizisten ein Fehler unterlaufen ist. Als Autofahrer brauchen Sie darauf aber nicht bauen, denn in der Regel achten die Ordnungshüter sehr genau darauf, dass sie alle Vorschriften einhalten. Schließlich geht es um die Sicherheit im Straßenverkehr.
Dass ein Blutalkoholtest nicht durch die Polizisten angeordnet werden darf, stellt auch das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil (Az. 3 Ss 31/09) fest. Auch hier wird von der nötigen richterlichen Erlaubnis gesprochen, ohne die ein Bluttest nicht vorgenommen werden darf. Den Polizisten ist die Anordnung auch dann untersagt, wenn sie selbst den dringenden Verdacht auf Alkohol im Blut haben und wenn sie durch den Atemtest einen Nachweis über Alkohol in der Hand haben. Tatsächlich muss eine Gefährdung durch den Verdächtigen ausgehen, erst dann dürfen die Polizisten eigenmächtig tätig werden.
Werden Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht oder die Polizisten angegriffen, verhalten sie sich aber sicherlich nicht zimperlich und ordnen den Test sehr schnell an. Achten Sie also darauf, sich richtig zu verhalten und zeigen Sie sich kooperativ. Es bringt übrigens auch nicht viel, sich dem Test zu verweigern, selbst wenn Sie das Recht dazu haben. Besteht ein Verdacht auf Alkohol am Steuer, so haben die Polizisten alle Möglichkeiten, den Nachweis erbringen zu lassen. Die Richter geben ihre Erlaubnis in der Regel umgehend, sodass zum Beispiel eine mögliche lange Wartezeit keinen Vorteil für Sie bringt. Bleiben Sie stets freundlich und höflich, nutzen Sie aber Ihr Schweigerecht.
Wie verhalte ich mich richtig? Anordnung eines Bluttests
Laut Verkehrsrecht darf die Polizei einen Bluttest veranlassen, wenn ein begründeter Verdacht auf Alkohol im Blut des Verkehrsteilnehmers besteht. Auch dann, wenn durch die Alkoholkontrolle per Handgerät nachgewiesen worden ist, dass Alkohol im Atem des Kontrollierten vorhanden ist, steht der Bluttest an. Wird dieser durch den Polizisten selbst in Auftrag gegeben, ist er nicht rechtsgültig und darf vor Gericht nicht verwendet werden. Der Polizist muss in jedem Fall einen Richter um Erlaubnis bitten. Erst dann, wenn diese richterliche Erlaubnis vorliegt, darf ein Arzt zur Tat schreiten und den Verdächtigen untersuchen.
Die Polizei wird aber auch dann einen Bluttest anordnen bzw. beim Richter beantragen, wenn sich der Verdächtige der Alkoholkontrolle entzieht und sich weigert, in das Röhrchen zu pusten. Eine Alkoholkontrolle ist keine Kontrolle körperlicher Art, daher darf der Polizist diese nicht ohne Grund durchführen. Besteht aber offensichtlich Gefahr für Leib und Leben, hier wird von „Gefahr im Verzug“ gesprochen, kann der Bluttest zwingend vorgenommen werden. Wichtig zu wissen: Es darf keine Einverständniserklärung zur Unterschrift vorgelegt werden. Manche Polizisten versuchen, sich über das Unterzeichnen dieser Erklärung durch den Verdächtigen rechtlich abzusichern und praktisch die Erlaubnis zur Kontrolle einzuholen. Das ist aber rechtlich nicht erlaubt und auch hier muss wieder gesagt werden, dass die richterliche Erlaubnis zum Bluttest vorliegen muss.
Wenn für jedermann offensichtlich ist, dass Sie getrunken haben, hilft Ihnen übrigens auch die Weigerung zur Teilnahme an der Alkoholkontrolle nichts. Denn dann wird der Verdacht ohnehin verfolgt, und wenn Sie sich weigern, am Test teilzunehmen, erregen Sie nur den Unmut der Polizisten. Diese haben nun nämlich einen noch höheren Aufwand und sind Ihnen fortan sicherlich nicht mehr positiv oder entschuldigend gegenüber eingestellt.
Wie verhalte ich mich richtig? Angaben bei der Alkoholkontrolle
Autofahrer sollten wissen, dass sie bei einer Alkoholkontrolle auf keinen Fall Angaben zur Menge des konsumierten Alkohols machen sollen. Das gilt übrigens nicht nur für sie, sondern auch für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Außerdem sollten Sie nichts dazu sagen, wenn Sie gefragt werden, wann Sie denn zuletzt getrunken haben. Der Grund: Es gibt die Wartezeit von zwanzig Minuten zwischen dem letzten Trinken und der Messung des Alkoholwertes im Atem.
Wenn Sie hierzu aber keine Angaben machen, darf als Zeitpunkt erst der vermerkt werden, als die Kontrolle durch die Polizisten stattgefunden hat. Es wird dann also zu Protokoll gegeben, wann Sie angehalten worden sind und von nun an werden Sie zwanzig Minuten warten müssen. Damit kann der gemessene Wert bereits ein klein wenig niedriger ausfallen. Nutzen Sie daher am besten Ihr Recht auf Schweigen und machen Sie keine Erklärungen oder Aussagen. So gewinnen Sie Zeit, die Ihnen später vielleicht nützlich sein könnte.
Das Verkehrsrecht sieht hier sogar eine Schutzmöglichkeit für den Autofahrer vor. Wenn Sie keine Aussage zum Zeitpunkt der letzten Aufnahme eines alkoholischen Getränkes machen und keine zwanzig Minuten Wartezeit bis zur Testung vergangen sind, können Sie den gemessenen Wert anfechten. Die Frage ist allerdings, ob sich das am Ende lohnt – daher sollten Sie den Einspruch auch vom tatsächlichen Alkoholwert abhängig machen.
Sollten Sie über 1,1 Promille Alkohol im Blut haben, können Sie davon ausgehen, dass dieser Fall als Strafsache behandelt wird. Das bedeutet, dass Sie nicht nur mit einem Gerichtsverfahren rechnen müssen, sondern auch mit der Zahlung eines hohen Bußgeldes und eventuell sogar mit einem Fahrverbot oder mit dem Entzug des Führerscheins. In Einzelfällen kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Wenn Sie auf Ihr Auto angewiesen sind oder gar als Berufskraftfahrer arbeiten, kann der Entzug des Führerscheins das berufliche Aus bedeuten. Kurze Zeiten lassen sich sicherlich überbrücken, doch längere Zeiten ohne Führerschein dürften zu einigen Problemen führen.
Wenn Sie sich daher fragen: „Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Alkoholkontrolle komme?“, sollten Sie besser vorab dafür sorgen, dass das gar nicht erst zum Problem wird. Die Antwort auf die Frage „Wie verhalte ich mich richtig?“ lautet daher: „Stets angemessen!“
Wie verhalte ich mich richtig?
Ohne, dass an dieser Stelle Belehrungen zu finden sein sollen, sollten Verkehrsteilnehmer immer einige Dinge im Straßenverkehr beachten. Wer weiß, dass er auf einer Feier oder Veranstaltung trinken wird, sollte sich rechtzeitig um eine Fahrgelegenheit kümmern. Bei vielen Veranstaltungen gibt es Taxiservices und Shuttledienste, die gegen Zahlung geringer Gebühren genutzt werden können. Sind Gruppen gemeinsam unterwegs, kann eine Person bestimmt werden, die nicht trinkt und als Fahrer für alle anderen Personen dient. Diese Person kann bei einer anderen Gelegenheit durch eine andere ausgetauscht werden, so kann jeder einmal in den Genuss des sorglosen Trinkens kommen.
Die Frage, wie verhalte ich mich richtig, wird bereits im Unterricht zur Erlangung des Führerscheins geklärt. Leider zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass viel zu viele Verkehrsteilnehmer keine Rücksicht auf Schwächere im Straßenverkehr nehmen bzw. sich selbst und ihre Leistungen unter Einfluss von Alkohol deutlich überschätzen. Allerdings ging die Zahl der Toten im Straßenverkehr, die alkoholbedingt ihren Tod fanden, in den letzten Jahren zurück. Zu verdanken ist das auch den Alkoholkontrollen, die gerade abends und an den Wochenenden durchgeführt werden.
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