Bei Auszug streichen: Fleckig und Streifen vermeiden – so geht’s!

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Wenn sie umziehen, dürfen Sie laut BGH Ihre Wohnung selbst streichen, ein Malerbetrieb ist nicht notwendig. Doch die Arbeit muss fachgerecht und ordentlich ausgeführt werden. Was ist zu tun, damit Sie zufriedenstellend beim Auszug streichen? Fleckig darf es nicht werden und Streifen sollten auch keine entstehen. Wie Sie diese Mängel vermeiden, um ein perfektes Ergebnis zu erzielen, lesen Sie hier.

Wann müssen Sie überhaupt bei Auszug streichen?

Sind Wände fleckig oder tragen Streifen, dann müssen Sie diese unter Umständen beim Auszug streichen. Doch das ist nicht immer der Fall. Wenn sie nämlich in eine unrenovierte Wohnung gezogen sind, dann gilt für Sie laut Gesetz keine Verpflichtung zur Renovierung.

Eine unabdingbare Renovierungsklausel ist grundsätzlich ungültig. Es darf also nicht im Vertrag stehen, dass Sie auf jeden Fall bei Auszug renovieren müssen, sondern der Vertrag muss Ihnen einen gewissen Spielraum einräumen. Wände die gut erhalten sind, brauchen zum Beispiel nicht renoviert zu werden.

Außerdem kann der Vermieter Sie nicht dazu verpflichten, umfangreiche Renovierungsarbeiten zu leisten. Lediglich kleinere Schönheitsreparaturen darf er auf Sie umlegen. Heizkörper oder Türstöcke muss er zum Beispiel selbst streichen.

Nur in zwei Fällen müssen Sie überhaupt zum Pinsel greifen:

  • Der Mietvertrag enthält eine Klausel, die den Mieter dazu verpflichtet nach Bedarf Schönheitsreparaturen vorzunehmen.
  • Es sind vertragliche Schönheitsreparaturen in gewissen Zeitabständen während der Mietzeit vereinbart worden und Sie haben diese versäumt.

Eine notwendige Schönheitsreparatur nach Bedarf kann zum Beispiel dadurch entstehen, dass der Mieter sehr viele Löcher in die Wände bohrt, die geschlossen und übermalt gehören.

Diese beiden Life-Hacks helfen Ihnen dabei, Löcher in den Wänden zu vermeiden

Sie lieben es Bilder aufzuhängen oder Ihre Wände zu dekorieren, möchten aber keine Löcher in die Wände schlagen? Sie profitieren gerne von praktischen und funktionellen Badezimmer Accessoires, haben aber Angst die Fliesen anzubohren? Dann haben wir hier die richtigen Tools für Sie, wie Sie zukünftig ohne Löcher und Werkzeug Dinge an den Wänden befestigen.

  • Bilder aufhängen ganz leicht und ohne Nägel oder Schrauben

    Bilder aufzuhängen ist jetzt leichter als je zuvor. Mit der Bilderkralle können Sie im Handumdrehen und ohne Kraftaufwand jedes Bild in wenigen Sekunden aufhängen. Drücken Sie einfach die Bilderkralle in die Wand. Vergessen Sie Hammer, Bohrmaschine, Nägel, Dübel oder Schrauben. In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie es geht.

  • Badezimmerhaken anbringen ohne Löcher in den Fliesen

    Es gibt so schöne und clevere Accessoires, um sein Bad zu organisieren. Ein zusätzlicher Handtuchhalter neben der Dusche, ein beleuchteter Kosmetikspiegel oder eine Halterung für den Fön: Vielleicht haben Sie viele Ideen, um ihr Bad aufzuhübschen, trauen sich jedoch nicht die Fliesen anzubohren. Das ist jetzt vorbei, denn in diesem Video zeigen wir ihnen eine einfache Lösung, die garantiert hält. Sie brauchen kein Werkzeug und die Fliesen bleiben heil. Das Gute daran: Bei einem Auszug können Sie die Badezimmerhaken rückstandlos entfernen.

    Gute Nachrichten für Einrichtungs-Fans: Wenn Sie gerne umdekorieren, dann helfen Ihnen unsere Life-Hacks dabei, schnell und einfach neue Wohnensembles zu schaffen. Im Handumdrehen sind Bilder umgehängt oder saisonale Deko aufgehängt. Dabei bleiben keine großen Löcher zurück, die Sie beim Auszug überstreichen müssten.

Wände bei Auszug richtig streichen: Fleckig und voller Streifen muss nicht sein

Trotzdem der Gesetzgeber die Renovierung bei Auszug in weiten Teilen als Sache des Vermieters ansieht, muss der Mieter trotzdem kleinere Schönheitsreparaturen selbst ableisten. Das kann auch das Streichen einzelner Räume beinhalten, sofern diese renovierungsbedürftig sind. Dabei darf der Vermieter allerdings nicht von Ihnen verlangen, dass Sie einen teuren Fachbetrieb beauftragen. Jeder hat das Recht die Arbeit in der Wohnung selbst zu erledigen solange diese ordentlich und fachgerecht ausgeführt ist. Das ist toll, spart es Ihnen mitunter nämlich eine Menge Geld. Damit diese Unternehmung allerdings frustfrei und schnell abläuft, bedarf es ein paar grundlegender Kenntnisse wie sie die Wände bei Auszug streichen, ohne sie fleckig zu machen.

Tipps und Tricks für ein gutes Ergebnis

Hier haben wir Ihnen hier wertvolle Tipps zusammengestellt, damit ihre Malerarbeit ohne Beanstandung vom Vermieter abgenommen wird.

  • Für ein gleichmäßiges Ergebnis streichen Sie immer einen ganzen Raum und keine einzelne Wand.
  • Achten Sie auf Qualitätsfarbe, insbesondere wenn sie farbige Wände bei einem Auszug streichen. Sonst wird es fleckig und Sie müssen zweimal malern. Gute Farbe besitzt eine längere Offenzeit und dies begünstigt den Verlauf der Farbbahnen.
  • Kleben Sie alle Leisten mit gutem Malerkrepp ab und entfernen Sie die Abdeckung von Lichtschalter und Steckdosen. Decken Sie den Boden mit Malerplane ab.
  • Beginnen Sie stets mit den Ecken. Streichen Sie diese mit einem Pinsel.
  • Danach bearbeiten Sie die Wände mit einer Malerrolle. Achten Sie auf einen gleichmäßigen Farbauftrag.
  • Warten Sie immer, bis der gesamte Raum trocken ist, bevor Sie nachstreichen.
  • Sie brauchen ein fachgerechtes Ergebnis, wenn Sie die Wohnung bei Auszug streichen. Es wird fleckig, wenn Sie nur Teilbereiche nachstreichen. Daher muss immer der komplette Raum einen zweiten Anstrich erhalten.
  • Benutzen Sie genug Farbe. Auch wenn es einen anderen Anschein hat, trocknet Farbe schnell ein. Dann können die nebeneinader liegenden Farbbahnen nicht mehr miteinader verschmelzen. Das Ergebnis sind Streifen. Wer hier spart, sparte am falschen Ende, denn er muss anschließend den ganzen Raum neu streichen.
  • Vermeiden Sie Durchzug. Eine wichtige Profiregel lautet: „Türen und Fenster sind beim Malern stets geschlossen zu halten.“ Entsteht ein Luftzug werden Ihre Bemühungen für den Auszug zu streichen fleckig und voller Streifen.

Urteile zum Thema Wohnung streichen beim Auszug

Manchmal sind sich die Parteien nicht über die abzuleistenden Schönheitskorrekturen bei Auszug einig. In vielen Fällen ist es ratsam, die gängige Rechtsprechung zu kennen und Präzedenzfälle parat zu haben, wenn Sie mit dem Vermieter sprechen. So können Sie Diskussionen zur Renovierung bei Auszug schon im Vorfeld eingrenzen

Urteile
Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
BGH, Urteil vom 09.06.2010 VIII ZR 294/09

Fachhandwerkerklausel

Steht in Ihrem Mietvertrag, dass etwaige Schönheitsreparaturen von einem Fachhandwerker durchgeführt werden müssen, ist dies unzulässig. Sie als Mieter müssen lediglich eine fachgerechte Ausführung in mittlerer Art und Güte durchführen. Dabei kann diese auch von Ihnen selbst erledigt werden, solange das Ergebnis stimmt.

BGH 06.11.2013 VIII ZR 416/12

Vorgehen bei fehlender Renovierungsklause und bunten Wänden

Auch wenn in Ihrem Mietvertrag keine Renovierungsklausel aufgenommen ist, müssen Sie in manchen Fällen renovieren. Haben Sie die Wände während der Mietzeit bunt gestrichen, so kann der Vermieter von Ihnen verlangen, dass Sie diese wieder neutral gestalten. Er hat ein Recht darauf, die Wohnung in einem Zustand zu erhalten, die einen möglichst breiten Interessenkreis anspricht. Kräftige Farben, die Sie bei Ihrem Auszug ändern müssen, sind beispielsweise Rot, Blau, Gelb oder Grün. Auch Muster, selbst in gedeckten Farben, sind nicht zulässig, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie den Geschmack der breiten Masse treffen.

LG Berlin 05. 01. 2007 65 S 224/06

Tapetenmuster

Zwar kann der Vermieter verlangen, dass eine Wohnung mit einer Tapete an den Wänden zurück zu übergeben ist, jedoch hat er kein Anrecht auf eine weiß gestrichene Rauhfasertapete. Auch dezente florale Muster muss er akzeptieren. Hat die Tapete allerdings eine kräftige Farbe oder ein aufdringliches Muster, dann kann er verlangen, dass sie entfernt und durch eine neutrale Tapete ersetzt wird.

Bekommen Sie Ihre Kaution zurück, wenn noch Malerarbeiten anstehen?

Die Wohnung ist leer geräumt, die Schönheitsreparaturen sind erledigt, die Abnahme läuft. Jetzt findet der Vermieter, dass Ergebnis vom Streichen vor dem Auszug zu fleckig. Was ist zu tun? Zunächst einmal sollten Sie diese Beanstandung im Übergabeprotokoll festhalten. Machen Sie Fotos von den angeblichen Mängeln und lassen sie die entsprechenden Wände auch von einem Zeugen begutachten.

Stimmen Sie den Vermieter zu, und es ist noch Zeit bis zum offiziellen Mietende, können Sie die Übergabe verschieben und nachbessern. Ansonsten darf der Vermieter Schadenersatz verlangen. Und solange der Streitpunkt nicht geklärt ist, darf der Vermieter auch die Kaution einbehalten.

Übrigens: Generell zur Kautionsrückzahlung geltende Regeln

  • Die Kaution wird immer erst nach der Übergabe zurückgezahlt, wenn der Auszug vollzogen ist.
  • Außerdem müssen alle offenen Ansprüche des Vermieters vorab geklärt sein. Diese können sich auch aus einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung ergeben.
  • Der Vermieter darf eine sogenannte „Überlegungsfrist“ in Anspruch nehmen, um etwaige versteckte Mängel zu finden.
  • Nach 6 Monaten verjähren unangemeldete Ansprüche des Vermieters.

Abschließende Tipps für eine reibungslose Wohnungsübergabe als Checkliste

Ein Umzug ist zeitaufwendig und bedeutet viel Arbeit. Sowohl Ihnen als Mieter wie auch dem Vermieter ist daran gelegen, die Übergabe schnell abzuwickeln. Beherzigen Sie die folgende Checkliste, geht die Abnahme reibungslos vonstatten:

  • Vereinbaren Sie einen Vorabtermin mit dem Vermieter, in dem Sie die Fragen zur Renovierung oder zum Rückbau von Einbauten klären.
  • Setzen Sie den Termin zur Übergabe tagsüber an oder sorgen Sie für eine gute Beleuchtung. Müssen Sie die Wohnung bei Auszug streichen können Sie so Stellen, die fleckig sind oder Streifen haben im Ergebnis besser beurteilen.
  • Halten Sie das Übergabeprotokoll vom Einzug bereit. Hier sind Schäden vermerkt, die bereits bestanden und die Sie nicht beheben müssen.
  • Fotografieren Sie alles, was der Vermieter zu beanstanden hat und halten Sie es schriftlich fest.
  • Notieren Sie sich die Zählerstände und machen Sie ein Foto davon
  • Nehmen Sie einen Zeugen mit zum Termin, der auch das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreibt
  • Geben Sie alle Schlüssel ab, auch Duplikate, die Sie selbst angefertigt haben. Denken Sie auch an zusätzliche Schlüssel für den Briefkasten, die Garage, Wasch- oder Müllräume oder Gartentore.

Zusätzlich raten wir Ihnen, den Übergabetermin wenn möglich mit einem kleinen Puffer vor das eigentliche Mietende zu legen. Sollte der Vermieter mit der Ausführung Ihrer Schönheitsreparaturen nicht einverstanden sein, haben Sie Zeit zum Nachbessern.

Achtung: Dieser Ratgeber kann keine qualifizierte Rechtsberatung ersetzen. ER dient lediglich der Informationen. Wenn Sie Streitigkeiten beim Auszug haben, ziehen Sie immer einen Fachanwalt zurate.

3 Kommentare

  1. guter Freund am

    Streifen beim Auszug: Der Vermieter wird im Dreieck springen.

    An Alle die Wohnung streichen müssen und nicht vom Fach sind. Holen Sie sich Hilfe, ein Freund, Tipps im Baumarkt die sollten wissen von was sie reden.

    Denn wenn Sie die Wohnung verlassen, mit Streifen und Flecken wird der Vermieter ganz genau hinschauen.
    Alles einfach alles wird er dann unter die Lupe nehmen.

    Also schnappen Sie sich einen Kumpel der soll mit offenen Augen die Wohnung betrachten und jeden noch so kleinen Schönheitsfehler beanstanden, glauben Sie mir ihr Vermieter wird es auch tun.

    Jemand der es gut meint

    • Hallo

      Oh ja den Rat der hier ausgesprochen wurde kann ich nur bestätigen. Ein guter Freund wird genau und ehrlich auf die Schäden hinweisen. Wenn man die ganze Zeit in der Wohnung gelebt hat ist man betriebsblind. Da sieht man manches nicht. Bevor der Vermieter moppert lieber alles richten, dann gibts auch keinen Grund zur Beanstandung.

      Denn Fakt ist gemacht werden muss es sowieso

  2. Hallo

    Würde gerne mal meine eigene Erfahrung loswerden. Ich habe auch vor Kurzem streichen müssen. Ich bin echt ein Sparfuchs, leider-:( ist nicht immer von Vorteil.
    Hab eine mittelpreisige Farbe gekauft und musst leider mehr als einmal streichen damit die Farbe gedeckt hat.
    Ich wünschte ich hätte da nicht gespart. Bein einer teuren Farbe hätte ich mir einmal sparen können.

    Also macht nicht den gleichen Fehler, dann gibt es auch keinen Stress mit dem Vermieter

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