Cannabis-Anbau: Erlaubt oder illegal?

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Bezüglich des Themas Cannabis gibt es viele Mythen, Halbwahrheiten und Unklarheiten darüber, wann Besitz, Konsum und Anbau erlaubt oder illegal sind. Insbesondere der Anbau von Cannabis sorgt immer wieder für Aufsehen – doch es gibt tatsächlich Ausnahmen vom Verbot.

Urteil des OLG Celle vom 21. Januar 2013, Aktenzeichen 32 Ss 160/12 zum Cannabis-Anbau

Stellen Sie sich eine im Wald frei zugängliche Marihuana-Plantage vor. Der Cannabis-Bauer kommt regelmäßig zur Ernte und wird erwischt. Doch ist er der Besitzer des Cannabis? Stellt das Cannabis, welches an verschiedenen Orten lagert und aus mehreren Ernten stammt einen einheitlichen Verstoß gegen das BtMG dar?

Der Angeklagte baute mit Komplizen in einem geschützten Waldstück Marihuana. Bewässerung und Düngung wurden ebenfalls von den Angeklagten vorgenommen. Man errichtete auch einen Zaun, um das Cannabis vor dem Wild zu schützen.

Das Oberlandesgericht Celle entschied am 21. Januar 2013 mit seinem Urteil (Aktenzeichen: 32 Ss 160/12), dass hier lediglich ein Fall des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vorliegt. Zu diesem Besitz zählte auch das Cannabis aus dem Waldanbau.

Der Cannabis Anbau ist für professionelle Anbieter seit 2019 legal: Wenn sie eine Lizenz bekommen

Seit März 2018 ist Cannabis als medizinisches Produkt in Deutschland legal und zugelassen. Das bedeutet aber nicht, dass nun jeder im Garten medizinisches Hanf anbauen darf. Schließlich darf auch nicht jeder verschreibungspflichtige Arzneimittel im Kochtopf zusammenrühren. Für viele Patienten ist die Legalisierung von Cannabis als Medizin eine echte Erleichterung, weil sie sich ihre Arznei nun gegen ein entsprechendes Rezept in der Apotheke holen können.

Das Problem dabei: Die Kosten sind immens hoch und Patienten müssen je nach Bedarf oft viele hundert Euro im Monat zuzahlen. Eine Ursache dafür ist, dass Apotheken das medizinische Hanf aus anderen Ländern importieren müssen. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, dass seit Anfang 2019 auch Cannabis aus deutschem Anbau verkauft werden kann. Aus Gründen der Qualitätssicherung und Überwachung ist es aber vergleichsweise schwierig, an eine Lizenz zum legalen Anbau von Cannabis zu kommen.

Privatpersonen sind davon generell ausgenommen; nur kommerzielle Anbieter können sich um die Lizenzen bewerben. Da der Prozess sehr schleppend vorangeht, ist das Angebot in den deutschen Apotheken immer noch vor allem durch ausländische Importware bestimmt.

  • 160 Kilogramm Haschisch wurden 2016 offiziell aus Holland und Kanada importiert
  • bis zu 10,4 Tonnen Cannabis sollen nach dem Willen der Bundesregierung in einem Vierjahreszeitraum von deutschen Cannabis-Plantagen kommen
  • Bedarf für medizinisches Haschisch steigt weiter an, je anerkannter das Mittel bei Medizinern zur Behandlung schwerer Erkrankungen ist
Gegen die erste Ausschreibung des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gab es mehrere Klagen.

Gegen die erste Ausschreibung des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gab es mehrere Klagen.(#01)

Klagen führten zu einer neuen Ausschreibung

Gegen die erste Ausschreibung des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gab es mehrere Klagen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verwarf diese zwar zum größten Teil, stimmte aber der Auffassung eines klagenden Unternehmens zu, das bemängelte, dass die Fristen nach Änderung der Ausschreibung nicht mehr einzuhalten gewesen seien (Az. VII-Verg 40/17). Daher gab es eine neue Vergaberunde, diesmal mit Anbauzahlen, die dem zu erwartenden höheren Bedarf angepasst wurden.

Absurd erscheint dabei die Maßgabe bei Ausschreibung, dass niemand eine Lizenz bekommt, der bereits vorher in Deutschland illegal Cannabis angebaut hat, obwohl diese Personen die entsprechende Erfahrung mitbringen würden. Auf der anderen Seite verlangt die Regelung, dass Interessenten Erfahrung im legalen Anbau von Cannabis nachweisen müssen.

Eine Vorgabe, die für heimische Produzenten logischerweise kaum zu erfüllen ist – nicht einmal deutsche Pharmafirmen können diese Regeln einhalten, sofern sie nicht bereits in anderen Ländern entsprechende Tätigkeiten nachweisen können.

Eine Lizenz für den Anbau von Cannabis bekommen also nur Unternehmen, die sich erfolgreich beim Vergabeverfahren durchgesetzt haben.

Eine Lizenz für den Anbau von Cannabis bekommen also nur Unternehmen, die sich erfolgreich beim Vergabeverfahren durchgesetzt haben.(#02)

Der private Anbau von Cannabis bleibt illegal

Eine Lizenz für den Anbau von Cannabis bekommen also nur Unternehmen, die sich erfolgreich beim Vergabeverfahren durchgesetzt haben. Privatpersonen, die nun hoffen, ihren (auch medizinischen) Eigenbedarf durch eine heimische Indoor- oder Outdoor-Plantage decken zu können, werden aber enttäuscht. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht 2016 einem schwerkranken Kläger bescheinigt hat, dass der Anbau von Cannabis in Eigenregie zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig sei, bedeutete dies keinen Durchbruch für die Einzelerlaubnis.

Die Hürden für die Vergabe einer solchen Einzelerlaubnis durch das BfArM sind so hoch, dass die Genehmigung so gut wie nicht zu bekommen ist. Da sich seit 2016 nunmehr auch die Frage des kommerziellen Anbaus von Hanf zu medizinischen Zwecken in Deutschland mit besagter Ausschreibung geklärt hat, dürfte es noch schwieriger geworden sein, eine Ausnahmeerlaubnis als Privatperson zu bekommen. Beantragen kann eine solche Erlaubnis aber im Prinzip jeder, der die Voraussetzungen als Patient erfüllt – nur der Erfolg des Antrags ist mehr als zweifelhaft.

Video: Die Macher: Hanf aus der Uckermark

Was ist mit sogenanntem Nutzhanf?

Wer an Cannabis denkt, hat zumeist nur die pharmakologisch wirksame Variante im Blick. Der Wirkstoffgehalt der psychotrop wirkenden Substanz THC, die in Hanfpflanzen enthalten ist, bestimmt dabei die Wirksamkeit. Reiner Nutzhanf hat einen derart geringen Gehalt an THC, dass er für das Kiffen oder die Behandlung von Schmerzen und anderen Symptomen ungeeignet ist. Auf der anderen Seite hat die Hanfpflanze eine lange Tradition als Nutzpflanze, etwa durch die Verarbeitung ihrer Fasern, der Verwendung ihres Pflanzenöls als Speise- und Heilöl oder in verarbeiteter Form in diversen Endprodukten. Der Anbau von Cannabis ist aber auch dann für Privatpersonen verboten, wenn es sich um reinen Nutzhanf handelt.

Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch der THC-Gehalt sein mag; auch die für Züchter wichtige Unterscheidung zwischen weiblicher und männlicher Pflanze (nur die weiblichen sind für Nutzer interessant, die auf die berauschende und betäubende Wirkung aus sind) ist irrelevant. Der spontane Anbau von Nutzhanf ist also ebenfalls ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTM). Das gilt jedenfalls für Privatpersonen. Seit 1996 dürfen Unternehmen der Landwirtschaft Nutzhanf anbauen. Hierzu zählen alle Unternehmen, deren Betriebsflächen gemäß des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) den erforderlichen Mindestgrößen entsprechen. Nicht einbezogen sind Unternehmen, die Gartenbau betreiben, Betriebe der Forstwirtschaft oder Weinbauern.

Entsprechende Formulare für die Anträge bekommen interessierte Landwirte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Wer Nutzhanf legal anbauen möchte, muss zudem den Auflagen nachkommen, die unter anderem eine Anzeigepflicht für den Anbau und den Beginn der Blüte umfassen. Theoretisch können sich Privatpersonen einen befugten Partner besorgen, der eine entsprechende Genehmigung bekommen kann.

Inzwischen muss der Abnehmer für den späteren Nutzhanf bei Beginn des Anbaus nicht mehr festgelegt werden. Genehmigt werden generell nur Sorten, die in der EU lizenziert wurden. Selbst erwirtschaftetes Saatgut darf in keinem Fall weiterverwendet werden, da der THC-Gehalt mit jeder Generation der Pflanzen weiter ansteigen würde.

Insgesamt wird die Zahl dieser Genehmigungen aber in den kommenden Jahren vermutlich ansteigen, da Cannabis durch die medizinische Zulassung nun auch in der Forschung wesentlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Insgesamt wird die Zahl dieser Genehmigungen aber in den kommenden Jahren vermutlich ansteigen, da Cannabis durch die medizinische Zulassung nun auch in der Forschung wesentlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.(#03)

Cannabis Anbau zu wissenschaftlichen Zwecken

Natürlich gibt es auch wissenschaftlichen Bedarf für den Anbau von Cannabis bzw. Hanf. Doch auch hier sind Privatpersonen generell raus aus dem Spiel, denn hierfür ist eine Genehmigung durch das BfArM erforderlich, die nur wissenschaftliche Institutionen wie Pharmaunternehmen, Universitäten oder Museen erhalten.

Insgesamt wird die Zahl dieser Genehmigungen aber in den kommenden Jahren vermutlich ansteigen, da Cannabis durch die medizinische Zulassung nun auch in der Forschung wesentlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Der bisherige Personenkreis, die von einer Behandlung ihrer Erkrankung mit Cannabis profitieren, könnte sich stark erweitern, wenn die Forschung auf andere chronische und akute Krankheiten ausgeweitet wird.

Bislang sind vor allem schwere Krebserkrankungen, HIV, Multiple Sklerose oder Parkinson gängige Einsatzgebiete, doch es gibt Hinweise, dass eine Behandlung auch in anderen Fällen sinnvoll sein könnte. Um hierfür genauere Zahlen zu erhalten, sind Forschungsprojekte unerlässlich – und diese müssen in der Lage sein, ihren Bedarf an Hanf durch den kontrollierten Forschungsanbau selbst zu decken.

Die Diskussion um die Legalisierung von Hanf bzw. Hanfprodukten sowohl für die medizinische Anwendung als auch in Form einer reinen Nutzpflanze, wird weitergehen.

Die Diskussion um die Legalisierung von Hanf bzw. Hanfprodukten sowohl für die medizinische Anwendung als auch in Form einer reinen Nutzpflanze, wird weitergehen.(#04)

Fazit: Privatpersonen dürfen generell kein Cannabis selbst anbauen

Die Diskussion um die Legalisierung von Hanf bzw. Hanfprodukten sowohl für die medizinische Anwendung als auch in Form einer reinen Nutzpflanze, wird weitergehen. Obwohl der Konsum durch die Anerkennung als Arzneimittel künftig in immer mehr Fällen legal sein wird, würde vermutlich selbst eine völlige Freigabe des Cannabiskonsums für den Privatgebrauch nicht automatisch auch zu einer Legalisierung des Anbaus im heimischen Garten oder in Indoor-Farmen führen. Denn die Kontrolle der Qualität (insbesondere des Wirkstoffgehalts) ist bei Arzneimitteln sehr wichtig.

In dieser Beziehung unterscheidet sich der Cannabisanbau aber nicht von der heimischen Produktion anderer Arzneimittel, für die man ein Rezept benötigt. Die theoretische Möglichkeit für schwer erkrankte Patienten, eine Ausnahmegenehmigung für den Anbau zur Deckung des Eigenbedarfs zu bekommen, wenn sie ihr Medikament in der Apotheke nicht bezahlen können, ist in der Praxis durch sehr hohe Hürden bei der Antragstellung kaum zu realisieren.


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