Sonderabschreibung für Wohngebäude ab 2023 möglich

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Angesichts der aktuellen Wohnungsknappheit und steigender Kosten auf dem Wohnungsmarkt hat der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz eine Sonderabschreibung für Wohngebäude verankert. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Wohnungsbau anzukurbeln und ist sowohl für Privatpersonen als auch für Investoren von großem Interesse. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Armin Weber von Ecovis in München ist mit den Details dieser Sonderabschreibung vertraut und kann Bauwilligen und Investoren bei allen Fragen und Anliegen weiterhelfen.

Sonderabschreibung für Wohngebäude: Steuerliche Entlastung für Bauherren

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat die Bundesregierung eine Sonderabschreibung für Wohngebäude eingeführt. Diese basiert auf der degressiven Abschreibung, einer alternativen Methode zur linearen Abschreibung. Die Sonderabschreibung ermöglicht es, den Wertverlust von Gebäuden in den ersten Jahren aufgrund schnell überholter Technik auszugleichen. Sie ist zeitlich befristet bis 2030 und gilt für die nächsten sechs Jahre. Bauherren können ab dem 1. Oktober 2023 jährlich sechs Prozent der Investitionskosten ohne Obergrenzen von der Steuer absetzen.

Nutzung der Sonderabschreibung: Voraussetzungen im Detail

Für Investoren: Sonderabschreibung bei neu gebauten Wohngebäuden

Baubeginn und Kauf nur innerhalb bestimmter Zeitspanne möglich

Anreize für Investoren: Beispiel verdeutlicht finanzielle Vorteile

Veranschaulichung der degressiven Abschreibung anhand eines Beispiels

Wir betrachten eine Beispielrechnung mit Investitionskosten von 600.000 Euro für das Wohngebäude. Mithilfe der degressiven Abschreibung können Bauherren in den ersten beiden Jahren jeweils 6 Prozent der Investitionskosten von der Steuer absetzen. Das führt zu einer Abschreibung von 36.000 Euro im ersten Jahr und 33.840 Euro im zweiten Jahr. Der Restwert des Gebäudes nach zwei Jahren beträgt 530.160 Euro.

Steuerliche Entlastung für Bauwillige und Investoren

Befristete Sonderabschreibung: 36.000 Euro für Bauherren

Sonderabschreibung: Restwert bei 530.160 Euro

Einkommensteuergesetz: Lineare Abschreibung von 3 Prozent jährlich

Degressive AfA: Förderung von zukunftsgerechtem Bauen

Attraktive Abschreibung: 18.000 Euro Entlastung für Bauherren

Abnahme des Restwerts um 18.000 Euro jährlich

Anreiz für Investitionen: Potenzial für die Bauwirtschaft

Wichtige Maßnahme der Bundesregierung zur Ankurbelung der Bauwirtschaft

Die Sonderabschreibung für Wohngebäude, die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes verabschiedet wurde, ist eine bedeutsame Maßnahme der Bundesregierung zur Förderung der Bauwirtschaft. Bauwillige und Investoren können von dieser Regelung profitieren. Durch die Möglichkeit, jährlich bis zu sechs Prozent der Investitionskosten ohne Obergrenzen von der Steuer abzuziehen, wird der Bau neuer Wohngebäude finanziell erleichtert. Dadurch wird bezahlbarer Wohnraum geschaffen und der Wohnungsmarkt zukunftsgerecht gestaltet. Armin Weber von Ecovis in München betont die große Bedeutung dieser Sonderabschreibung für alle Bau- und Investitionswilligen.

Die Sonderabschreibung für Wohngebäude stellt eine vielversprechende Maßnahme dar, um den Wohnungsbau anzukurbeln und dem steigenden Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden. Bauwillige und Investoren können von den Vorteilen der degressiven Abschreibung profitieren und somit aktiv zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt beitragen.

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