Ein E-Zigarette-Verbot gibt es in Deutschland noch nicht, allerdings müssen sich die Dampfer der elektrischen Alternative zur klassischen Zigarette auf eine Reduzierung des Angebotes einstellen.
E-Zigarette-Verbot: Verbot einer gesunder Zigarettenalternative?
Man hört es gerne von den Nutzern der elektronischen Zigarette selbst oder aber von den betreffenden Händlern: Die Nutzung der E-Zigarette stelle so gut wie kein Risiko für die Gesundheit des Rauchers dar. Sollte diese Aussage wirklich wahr sein, wäre ein E-Zigarette-Verbot wenig sinnvoll.
Bevor über die Folgen des Rauchens diskutiert werden kann, muss erst einmal zwischen „nicht schädlich“ und „gesund“ unterschieden werden. Denn gesund ist das Dampfen der E-Zigarette keinesfalls, auch wenn einige Berichte den Verbrauchern genau das einreden wollen. Zudem ist sie auf keinen Fall „nicht schädlich“. Sie könnte zwar weniger schädlich sein als die klassische Zigarette, das ist aber schwierig festzustellen, da E-Zigaretten ganz andere schädliche Wirkungen auf die Gesundheit des Nutzers haben als herkömmliche Zigaretten.
Problematisch ist vor allem, dass die Langzeitfolgen des Dampfes der E-Zigarette kaum absehbar sind. Die Markteinführung fand 2004 statt, weshalb es keinerlei Langzeitstudien über die schädliche Wirkung der elektronischen Glimmstängel gibt. Viele Studien machen aber jetzt schon deutlich: Weniger schädlich als eine normale Zigarette ist die elektronische Version kaum, sie ist nur anders schädlich. So können E-Zigaretten laut Kurzzeitstudien neue Schadwirkungen entwickeln, die noch gar nicht bekannt waren.
Ein E-Zigarette-Verbot wäre aus gesundheitlicher Sicht also genauso sinnvoll wie ein Verbot der herkömmlichen Zigarette. Zwar werden anders als bei traditionellen Tabakwaren wie Zigaretten und Zigarren keinesfalls die schädlichen Abbauprodukte aus einem Verbrennungsprozess eingeatmet, sondern einfacher Dampf, doch das bedeutet nicht, dass keine Schadstoffe entstehen.
Neben dem häufig erwähnten Wasserdampf enthält der Dampf von E-Zigaretten außerdem:
- Nikotin
- Propylenglycol
- Diacetyl
Dazu kommen noch zahlreiche andere Stoffe, deren Schadwirkung noch nicht oder nur unzureichend bekannt ist. Nikotin gilt als krebserregend, während Propylenglycol für kurzfristige Beeinträchtigungen auf die Atemwegsorgane bekannt ist. Diacetyl steht im Verdacht, Bronchiolitis obliterans zu begünstigen, eine sonst eher seltene Atemwegserkrankung. Zudem fördert der Stoff die Entstehung von sogenannten Beta-Aggregationen, die mit Alzheimer-Erkrankungen in Verbindung gebracht werden. Eine gesundheitliche Grundlage für ein E-Zigarette-Verbot ist also vorhanden.
E-Zigarette: Verbot herkömmlicher Zigaretten sorgt für Umsatz
Rauchen ist nicht mehr so in wie früher. Statt zu den klassischen Tabakprodukten wie Zigaretten greifen sowohl ehemalige Raucher als auch Neulinge immer häufiger zu der elektronischen Variante. Seit der Markteinführung 2004 hat sich die Anzahl der Nutzer der E-Zigarette massiv vervielfacht. Vor allem in Großbritannien, den USA sowie in einigen Schwellenländern zeigen die Menschen eine höhere Affinität zur E-Zigarette als zum gewöhnlichen Tabakprodukten wie Zigaretten oder Zigarren. Ein E-Zigarette-Verbot hätte also weitreichende Folgen.
Dieser Trend wird sich weiter vorsetzten und ausweiten. Grund dafür ist vor allem die Politik. Bis zum Jahr 2040 will die Weltgesundheitsorganisation das herrkömmliche Rauchen weltweit abschaffen. Dabei helfen sollen Verbote und gesetzliche Regelungen bezüglich Werbung und Verkauf helfen. So soll Zigarettenwerbung komplett untersagt und die Tabaksteuer erhöht werden.
Für die E-Zigarette wäre ein Verbot von klassischen Tabakprodukten ein Segen. Bereits jetzt sorgen die Verkäufe der elektronischen Alternative für massive Gewinne bei den Zigarettenherstellen, die sich deshalb kaum gegen eventuelle Verbote und Gesetzte bezügliche klassischer Zigaretten wehren. Tatsächlich investieren diese Firmen seit Jahren viel Geld in ihre elektronischen Produkte.
Während also allein in den USA die Zahl der verkauften klassischen Zigaretten seit Anfang des Jahrtausends um fast 40 Prozent gesunken ist, hat sich der Gewinn der Tabakkonzerne im selben Zeitraum beinahe verdoppelt. Bei einem E-Zigarette-Verbot würden die Hersteller also massiv Verluste machen. Und obwohl die Politik sich mit Gesetzten bezüglich Tabakprodukten in der Regel schwer tut wie das verschleppte Gesetzt bezüglich des Tabakwerbeverbots zeigt, müssen Nutzer von E-Zigaretten seit Mai 2017 einige Einschränkungen besonders bezüglich des Angebots von Liquids beachten.
E-Zigarette: Verbot bestimmter Zusatzstoffe und Liquids
Es ist zwar kein E-Zigarette-Verbot, aber wer die elektronische Alternative der klassischen Zigarette dampft, muss ab Mai 2017 bestimmte Änderungen im Angebot berücksichtigen. Betroffen sind neben der eigentlichen E-Zigarette auch die Liquids, also die Nachfüllbehälter für die E-Zigaretten.
Grund für diese Änderungen und den damit verbundenen Einschränkungen für die Nutzer ist die Übergangsfrist, die im Tabakerzeugnisgesetz geregelt und am 20. Mai 2017 angelaufen ist. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen alle Tabakprodukte und damit auch E-Zigaretten und Liquids den neuen Vorgaben der EU.
Die Neuerungen betreffen dabei vor allem die Größe der Liquideinheiten wie auch die Nikotinmenge. Zudem sind im Rahmen der ab Mai geltenden EU-Richtlinien etliche der bisher erlaubten Zusatzstoffe untersagt. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen findet sich im folgenden Abschnitt:
Was ändert sich für den Endverbraucher?
Deutsche, die E-Zigaretten verwenden, können seit dem 20. Mai 2017 nur noch E-Zigaretten und Liquids kaufen, die den sogenannten TPD2-Vorgaben der EU entsprechen.
Das bedeutet zum Beispiel, dass die Flüssigkeiten für E-Zigaretten nur noch als Liquideinheit von 10 Millilitern gekauft werden können. Zudem gibt es auch neue Regelungen bezüglich der Nikotindosierung in E-Zigaretten. Ein Verbot gilt für alle Mengen, die 20 Milligramm pro Milliliter übersteigen.
Welche Zusatzstoffe sind seit Mai nicht mehr erlaubt?
Nicht nur die Menge der Liquids wurde neu geregelte, auch bestimmte Zusatzstoffe sind bei E-Zigaretten nun verboten. Dazu gehören zum Beispiel Vitamine, die den Eindruck erwecken könnten, dass eine elektronische Zigarette oder ein Nachfüllbehälter einen gesundheitlichen Nutzen für den Raucher hat.
Ein E-Zigarette-Verbot gilt auch dann, wenn der elektronische Glimmstängel Zusätze wie Koffein oder Taurin beinhaltet. Das Verbot gilt nicht nur für diese zwei Stoffe im speziellen, sondern für alle Zumischungen, die mit Energie und Vitalität assoziiert werden oder solche, die das Inhalieren oder die Nikotinaufnahme erleichtern.
Gibt es weitere Auflagen und Verbote?
Auch für die Verpackung von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern gelten neue Richtlinien. So muss mindestens ein Drittel jeder Verpackungsoberfläche gemäß Artikel 12 Absatz 2 zur Warnung auf Tabakerzeugnissen mit Warnhinweisen bezüglich der Gefährlichkeit von Nikotin bedruckt oder beklebt sein.
Zudem sind die Hersteller dazu verpflichtete, einen umfangreichen Beipackzettel breitzustellen, der die Nutzer über die Inhaltsstoffe, toxikologischen Untersuchungen sowie Nachweise zu suchterzeugenden Wirkungen der Flüssigkeiten, die für das Rauchen einer E-Zigarette verwendet werden, informiert.
Sowohl die E-Zigarette als auch das Fläschchen zum Nachfüllen müssen mit einem Mechanismus ausgestattet sein, der ein Auslaufen verhindert. Außerdem müssen die Hersteller nach den neunen Richtlinien sicherstellen, dass ihre E-Zigaretten kindersicher sind.
Sind vor Mai 2017 gekaufte E-Zigaretten verboten?
Nein, alle E-Zigaretten und E-Liquids, die bis zum 20.05.2017 in Deutschland gekauft wurden, sind als legal erworben worden und sind es auch jetzt noch. Das nennt sich Bestandsschutz. Das betreffende Gesetz der EU regelt nämlich nicht den Besitz, sondern nur den Verkauf.
Tatsächlich gibt es seit November 2016 aber kaum noch ältere Modelle zu kaufen, die nach den neunen Richtlinien unter ein E-Zigarette-Verbot fallen würden, da sich der Markt mehr oder weniger selbst reguliert hat. Liquids, die bei vielen Händler noch in 20, 30 oder 50ml Flaschen erhältlich waren, wurden in der Regel vor dem 20. Mai 2017 abverkauft.
Bildnachweis: © Shutterstock-Titelbild: chombosan, -#1 vchal, -#2 CatherineL-Prod, -#3 goodluz, -#4 Miriam Doerr Martin Frommherz