Ehevertrag: So macht man es richtig!

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Auch wenn das Thema für viele unromantisch erscheint, so hat der Ehevertrag doch seinen festen Platz in der Gesellschaft gefunden. Viele Paare wollen sich damit in finanzieller Hinsicht absichern und darüber hinaus große Streitigkeiten im Falle einer Trennung vermeiden. Stattdessen soll möglichst alles in geordneten Bahnen verlaufen und jeder soll schon im Voraus wissen, womit er oder sie bei einer Scheidung zu rechnen hat. Es gibt bei Eheverträgen allerdings einige Punkte zu beachten, damit ein solcher Plan auch aufgeht.

Ist ein Ehevertrag überhaupt sinnvoll?

Zu allererst stellt sich die Frage, ob ein Ehevertrag überhaupt nötig ist. Der Gesetzgeber sieht bereits etliche Regelungen vor, die bei einer Trennung für eine gerechte Behandlung aller Parteien sorgen sollen. Diese funktionieren auch weit besser, als viele es sich vorstellen. In Deutschland sind die Gesetze in dieser Hinsicht auch weitaus fortschrittlicher als etwa in den USA. Von Horrorstorys aus Hollywoodfilmen sollte sich hierzulande deshalb niemand verunsichern lassen. Verdient aber ein Partner deutlich mehr als der andere, so darf über einen Ehevertrag nachgedacht werden. Auf diese Weise kann das eigene Vermögen abgesichert werden, indem zum Beispiel der Unterhalt bei einem bestimmten Betrag gedeckelt wird.

Sehr zu empfehlen ist ein Ehevertrag auch allen Unternehmern, da sie auf diese Weise ihre Firma schützen können. Wer auf einen Vertrag verzichtet, muss sonst damit rechnen, dass der Ehepartner bei einer Scheidung auch ein Anrecht auf ein Teil des Unternehmens hat. Dabei kann es sich um Anteile in Form von Aktien oder auch um Bargeld handeln. Es gab schon einige Fälle, in denen dadurch eine Firma an den Rand des Ruins getrieben wurde.

Ebenfalls zu empfehlen ist ein Ehevertrag, wenn zwei Partner über unterschiedliche Nationalitäten verfügen. In der Regel kommt bei einer Trennung das Recht des Landes zum Tragen, in dem sich die Eheleute gerade befinden. Einige Länder setzen sich über solche Bestimmungen aber auch hinweg und lassen stets die eigenen Gesetze gelten. Dazu zählen unter anderem auch die USA. Mit einem Ehevertrag ist sicher geregelt, welches Gesetz im Fall der Fälle Anwendung findet.

Zu allererst stellt sich die Frage, ob ein Ehevertrag überhaupt nötig ist. (#01)

Zu allererst stellt sich die Frage, ob ein Ehevertrag überhaupt nötig ist. (#01)

Ein Ehevertrag ist nicht in Stein gemeißelt!

Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass ein Ehevertrag nur bei Eheschließung geschlossen werden könnte. Wer diese Gelegenheit versäumt, hätte demnach also einfach Pech gehabt. Tatsächlich entspricht dies aber nicht den Tatsachen. Ein Ehevertrag lässt sich auch nach der Trauung noch schließen. Es ist auch möglich, einen bestehenden Ehevertrag nachträglich zu ändern. Das ist sogar sehr zu empfehlen, da sich die Gesetze laufend ändern und damit so manchen Vertrag aus dem letzten Jahrzehnt unwirksam machen.

Wer sich bei einer Scheidung sicher sein will, dass ein Ehevertrag gültig ist, sollte diesen deshalb regelmäßig auf seine Richtigkeit überprüfen. Heute gibt es auch dafür bestimmte Regelungen. So darf ein Ehevertrag zum Beispiel nicht einen Ehepartner übermäßig bevorteilen. Im besten Fall werden die Details des Vertrags mit einem Anwalt abgeklärt, bevor die Ehegatten ihn unterschreiben. Für seine Wirksamkeit muss das Dokument ohnehin durch einen Notar beglaubigt werden.

Einige Bereiche lassen sich auch mit einem Vertrag nicht nach Belieben regeln. Vor allem Kinder sind hier ein wichtiges Thema. Wer sich mit einem Ehevertrag bei einer Trennung vor Unterhaltszahlungen drücken möchte, kann sich von diesem Vorhaben schon mal verabschieden. Etwaige Textpassagen sind vor deutschen Gerichten nicht wirksam und werden daher auch einfach ignoriert. Kinder genießen einen besonderen Schutz durch den Staat, weshalb es hier auch sehr genaue Vorgaben gibt, denen sich Elternteile nicht einfach entziehen können.

Ein Ehevertrag lässt sich auch nach der Trauung noch schließen. Es ist auch möglich, einen bestehenden Ehevertrag nachträglich zu ändern. (#02)

Ein Ehevertrag lässt sich auch nach der Trauung noch schließen. Es ist auch möglich, einen bestehenden Ehevertrag nachträglich zu ändern. (#02)

Was bei Eheverträgen ausgeschlossen werden sollte

Insgesamt können sich Ehepartner in Deutschland über recht faire Bedingungen freuen und müssen selbst ohne Eheverträge nicht das Schlimmste befürchten. Es gibt jedoch einige Punkte, bei denen ein kategorischer Ausschluss von Ansprüchen sinnvoll ist. Hier geht der Blick zuerst auf den Versorgungsausgleich. Dieser soll dafür sorgen, dass geschiedene Eheleute durch eine Ehe keine Nachteile bei der Rente zu erwarten haben.

Konnten beispielsweise Ehegatten nicht oder nur in geringem Umfang arbeiten gehen, weil sie sich um den Nachwuchs und den Haushalt kümmerten, so ist diese Zeit bei der Rentenversicherung auszugleichen. Der Versorgungsausgleich kann teilweise aber auch schlicht unfair sein. Es kann schon mal vorkommen, dass der Ausgleichsberechtigte tatsächlich höhere Rücklagen gebildet hat als der Ausgleichspflichtige. Um sich vor genau einem solchen Szenario zu schützen, ist der Verzicht auf Versorgungsausgleich bei einer Eheschließung sinnvoll.

Auch auf den Zugewinnausgleich können Ehepartner auf Wunsch verzichten. Mit einer Gütertrennung bleiben die Besitztümer der Eheleute dauerhaft getrennt, sodass der eigene Besitz auch nicht in Teilen in den Besitz des Ehepartners übergehen kann. Wer möchte, kann hier aber auch ganz bestimmte Grenzen festlegen. Keine Regelung bedarf es beim Zugewinnausgleich bei einer Erbschaft. Diese wird nicht als Zugewinn gewichtet und hat daher keinen Einfluss auf die Bewertung im Falle einer Trennung. Letztlich kann eine fehlende Gütertrennung auch zu Nachteilen führen. Stirbt einer der Ehepartner, steht dem anderen dann nur noch ein Viertel des Vermögens als Erbe zu. Die Entscheidung will also gut überlegt sein und auch in diesem Fall ist eine genaue Beratung durch einen Notar sinnvoll.

Wer sich bei einer Scheidung sicher sein will, dass ein Ehevertrag gültig ist, sollte diesen deshalb regelmäßig auf seine Richtigkeit überprüfen. (#03)

Wer sich bei einer Scheidung sicher sein will, dass ein Ehevertrag gültig ist, sollte diesen deshalb regelmäßig auf seine Richtigkeit überprüfen. (#03)

Keine Angst bei Schulden

Wo die Liebe hinfällt, lässt sich bekanntlich nie genau kontrollieren. Schon so manches Mal haben sich wohlhabende Menschen in arme Schlucker mit hohen Schulden verliebt. Wem so etwas passiert, der muss sich über die Schulden an sich bei einer möglichen Trennung aber keine Gedanken machen. Der gesetzliche Güterstand sieht vor, dass Ehepartner zu keinem Zeitpunkt für die Schulden des anderen aufkommen möchten, wenn sie dies nicht möchten. In dieser Hinsicht reicht der gewöhnliche Güterstand des Gesetzes also für eine Absicherung schon völlig aus und es ist keine zusätzliche Vereinbarung notwendig. Mit den vorher genannten Klauseln kann aber jeder sichergehen, dass er oder sie nicht nur des Geldes wegen geheiratet wird. Genau dafür sind Eheverträge gedacht und zeigen ihre Vorteile in vollem Umfang.

Abschließende Bewertung nur im Einzelfall möglich

Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Ehe sind unheimlich kompliziert. Bei Themen wie Unterhalt, Vermögen und anderen Dingen gibt es unendlich viele Dinge zu beachten und nicht immer sind Eheverträge ein wirksames Mittel gegen bestimmte Bedenken. Ob Verträge das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind, lässt sich deshalb auch immer nur im Einzelfall feststellen. Es spielen dabei nicht nur die Vermögensverhältnisse der Eheleute eine Rolle, sondern auch die Zukunftsplanung, Kinder, ein möglicher Ortswechsel und vieles mehr.

Aus diesem Grund sollte dieser Schritt mit einem Notar genau und im Detail besprochen werden. Dabei sollte sich auch niemand davor scheuen, vermeintlich dumme Fragen zu stellen. Gerade bei Rechtsthemen ist es besser, einmal zu viel als zu wenig nachzufragen. Kommt es eines Tages zur Verhandlungen, können schon kleine Fehlformulierungen in einem Dokument zu einer heftigen Niederlage führen.

Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Ehe sind unheimlich kompliziert. (#04)

Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Ehe sind unheimlich kompliziert. (#04)

Natürlich müssen Verträge auch in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen werden, weshalb jeder bei einer geplanten Ehe mit dem eigenen Partner über das Thema sprechen sollte. Es mag nicht ganz der Vorstellung einer perfekten Hochzeit oder der einzig wahren Liebe entsprechen, zeigt sich aber immer wieder als eine sehr sinnvolle Maßnahme.

Wer sich für diesen Schritt entscheidet, muss mit entstehenden Kosten für die Schließung von Eheverträgen rechnen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Geschäftswert ab, welcher sich nach dem Vermögen beider Ehegatten richtet. Verfügen diese bei Vertragsschluss über 100.000 Euro, belaufen sich die Kosten inklusive Mehrwertsteuer auf ungefähr 600 Euro. Teurer wird es, wenn noch die Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen wird. Das mag sich nach viel anhören, langfristig kann sich die Investition aber auf jeden Fall lohnen.


Bildnachweis: Titelbild: ©Shutterstock – IVASHstudio; ©Fotolia: -#01: Jeanette Dietl, -#02: Kzenon, -#03:ArTo, -#04:euthymia

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