Malerische Buchten, endlose Sandstrände und historische Sehenswürdigkeiten, soweit das Auge reicht: die Türkei als Urlaubsland und als Ziel ausgiebiger Reisen, ist für viele Menschen nach wie vor sehr attraktiv. Doch welche Einreisebestimmungen für die Türkei gelten eigentlich? Worauf ist zu achten, wenn man nicht mit der gefürchteten türkischen Justiz in Konflikt geraten will?
Einreisebestimmungen Türkei: auf aktuelle Ausweisdokumente achten
Auf den ersten Blick muten die Einreisebestimmungen für die Türkei recht unkonventionell und locker an. Ganz grundsätzlich gilt: wer über einen (vorläufigen) Reisepass oder Personalausweis verfügt, der darf in die Türkei reisen. Kinder brauchen einen entsprechenden Kinderreiseausweis. Deutsche Staatsangehörigen haben sogar, rein theoretisch, das Recht auf die Einreise, wenn diese Ausweisdokumente bereits bis zu einem Jahr abgelaufen sind – die einzige Ausnahme bildet hier der vorläufige Personalausweis. Dieser muss bei der Reise ins türkische Urlaubsgebiet aktuell sein. Und: auch von der Bundespolizei ausgestellte sog. „Reiseausweise als Passersatz“, werden von den türkischen Behörden beim Versuch der Einreise, nicht akzeptiert.
In der Vergangenheit gab bei den Kontrollen immer wieder große Probleme für Urlauber, deren Personalausweis oder Reisepass bereits abgelaufen war. Es ist daher absolute Pflicht, sich um aktuelle, gültige Dokumente zu kümmern, wenn man Ärger mit den türkischen Behörden verhindern möchte. Gezielte, wichtige Informationen und Hinweise dazu, erhalten Urlauber und Interessierte auch stets auf den Seiten den Auswärtigen Amts – inkl. aktueller Reisewarnungen und besonders gefährdeter Regionen.
Einreisebestimmungen Türkei: Informationen rechtzeitig einholen
Wichtig ist, sich im Vorfeld des Aufenthalts, wenn es z.B. in die Hauptstadt Istanbul oder in die auch bei Deutschen beliebte Urlaubregion um Antalya geht, rechtzeitig und zeitnah Informationen über die erforderlichen Dokumente einzuholen. Welche Visa- und Visum-Bestimmungen gibt es? Welche Regelungen und Vorschriften existieren hinsichtlich der Einreisebestimmungen, auch wenn man mit Kindern reist?
Wie sieht es mit den Zollregelungen aus? Welche Unterschiede bestehen zu Deutschland? Dies alles sind Aspekte und Themen, mit denen man sich nicht erst ein paar Tage vor der Einreise in die Türkei, beschäftigen sollte.
Deutsche Staatsbürger dürfen sich generell und innerhalb eines halben Jahres, 90 Tage lang ohne Visum in der Türkei aufhalten. Besondere Einreisebestimmungen für die Türkei gelten, wenn jemand plant, nicht nur ein paar Tage oder für einen Urlaub, sondern für länger dorthin zu reisen. Wer z.B. für mehr als 90 Tage in der Türkei arbeiten, ein Auslandssemester oder ein längeres Praktikum absolvieren wird, der braucht ein gültiges Visum. Deutsche haben die Möglichkeit, dieses Visum vor Reiseantritt bei der türkischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Visapflicht für türkische Staatsangehörige, die nach Deutschland wollen
Benötigen Deutsche für die Einreise in die Türkei erst dann ein Visum, wenn sie sich länger als 90 Tage auf türkischem Staatsgebiet aufhalten, so sieht das deutsche Gesetz im Gegenzug für türkische Staatsangehörige andere Regelungen vor. Schon die Einreise aufgrund nur eines kurzen Aufenthalts, etwa für einen Urlaub oder den Besuch eines Verwandten, wird Türken ohne gültiges Visum verwehrt. Im Vergleich dazu sind die Einreisebestimmungen für die Türkei, deutlich gemäßigter.
Diese Bestimmung gibt es in Deutschland schon lange, und fast so lange regt sich auch immer wieder heftiger Widerstand dagegen. Die Visapflicht (für Touristen aber auch für beruflich bedingte Reisen) verstoße an dieser Stelle gegen geltendes europäisches Recht und sei unverhältnismäßig, so die Argumente vieler Gegner. Vor allem auch hinsichtlich des zeitlichen und bürokratischen Aufwands. Und viele Gerichte sehen das ähnlich.
Urteile zu Einreisebestimmungen und zur Visapflicht türkischer Staatsangehöriger
So gab der Europäische Gerichtshof Anfang 2009 einem türkischen LKW-Fahrer Recht, der verlangte, ohne Visum nach Deutschland fahren zu dürfen. Ebenfalls 2009 sprach das Amtsgericht Erding einen türkischen Geschäftsmann frei, der sein Visum um einige Tage überzogen hatte. In einem ganz ähnlichen Fall entschied das Verwaltungsgericht kurze Zeit später, ganz genauso. Der türkische Präsident Erdogan fordert daher schon seit längerem vehement von Deutschland, die Visapflicht für türkische Staatsangehörige endlich aufzuheben.
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