Finanzielle Absicherung nach der Hochzeit: Was Sie wissen sollten

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Nach einer Hochzeit im Mai stellen viele Paare fest, dass ihr Vermögen nicht automatisch geteilt wird. Dies kann zu unerwarteten Konsequenzen führen, insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) rechtzeitige finanzielle Vorsorge. Dazu gehören die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten, um im Ernstfall Entscheidungen für den Partner treffen zu können. Zusätzlich sollte eine Patientenverfügung erstellt werden, um auch in gesundheitlichen Angelegenheiten im Sinne des Partners handeln zu können.

Irrtum: Vermögen des Partners gehört nicht automatisch nach der Heirat

Nach der Heirat denken viele Paare fälschlicherweise, dass das Vermögen, das sie in die Ehe einbringen, automatisch auch ihrem Partner gehört. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie Jürgen Buck, Vorstand der GVI, warnt. Besonders bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann dies zu unerwarteten Konsequenzen führen. Im Todesfall des Partners, der das Vermögen besitzt, erbt der andere Partner nach der gesetzlichen Erbfolge. Allerdings müssen Beträge über den Freibetrag und Versorgungsfreibetrag versteuert werden.

Wichtig: Vorsorgen in finanzieller und gesundheitlicher Hinsicht

Um auch in gesundheitlichen Notfällen abgesichert zu sein, ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten zu erstellen. Diese ermöglichen es, im Ernstfall Entscheidungen für den Partner zu treffen, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Zusätzlich empfiehlt Jürgen Buck die Erstellung einer Patientenverfügung, um auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim im Sinne des Partners handeln zu können.

Neues Notvertretungsrecht für Ehepartner in Gesundheitsangelegenheiten

Das Notvertretungsrecht gewährt Ehepartnern seit dem 1. Januar 2023 die Befugnis, in Gesundheitsangelegenheiten für einen Zeitraum von 6 Monaten Entscheidungen zu treffen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies keine Alternative zur Patientenverfügung darstellt. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, im Ernstfall Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen festzuhalten und sicherzustellen, dass diese respektiert werden. Daher wird empfohlen, trotz des Notvertretungsrechts eine Patientenverfügung zu erstellen, um Ihre präferierte medizinische Versorgung zu dokumentieren.

Finanzielle Vorsorge in der Ehe: Vor Überraschungen schützen

Nach der Hochzeit werden viele Paare von der finanziellen Realität überrascht. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, rechtzeitig finanziell vorzusorgen. Eine umfassende finanzielle Planung, inklusive der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten und einer Patientenverfügung, ist unerlässlich, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu sichern. Weitere Informationen und wertvolle Tipps zum Thema „Heirat und Finanzen“ finden Sie auf der Website www.geldundverbraucher.de in der Gratis-Rubrik.

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