Flexi Rente: Aktuelles Recht zur Rente mit 63

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Mit der Flexi Rente den Ruhestand individueller vorbereiten und gestalten: Seit Juli 2017 soll das neue Flexi-Rentengesetz genau das ermöglichen. Welche Vorteile bringt es und was ändert sich für Rentner?

Flexi Rente: Vorgeschichte

Rentnern, die neben der Rente noch etwas dazuverdienen möchten, bessere Möglichkeiten bieten. Eines der wichtigsten Ziele des neuen Flexi-Rentengesetzes, das im Juli dieses Jahres in Kraft trat. Mit den Stimmen der Großen Koalition beschloss der Bundestag am 21.10.2016 das Flexi-Rentengesetz. Es ändert in erster Linie das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Diese Anpassung, die Rentnern weit mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Altersbezüge gewährt, ist letztlich eine Folge der vor einigen Jahren beschlossenen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters: Der „Rente mit 67“. Festgelegt wurde diese Regelung in §35 Satz 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Die „Rente mit 67“ wird über einen langen Zeitraum eingeführt, durch die schrittweise Anhebung des Rentenalters. Sie wird damit erst im Jahr 2031 voll zur Anwendung kommen. Und zwar für alle jene Arbeitnehmer, die vor 1964 geboren wurden (§235 SGB VI).

 

Eines der wichtigsten Ziele des neuen Flexi-Rentengesetzes, das im Juli dieses Jahres in Kraft trat. (#01)

Eines der wichtigsten Ziele des neuen Flexi-Rentengesetzes, das im Juli dieses Jahres in Kraft trat. (#01)

Flexi Rente: Gründe für „Rente mit 67“

Vor allem zwei Gründe waren es, die den Gesetzgeber damals dazu veranlassten, eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit gesetzlich zu verankern:

  • der demografische Wandel mit einer immer älter werdenden Gesellschaft
  • dem stetig wachsenden Mangel an Fachkräften in der Arbeitswelt sowie fehlendem Fachkräfte-Nachwuchs, entgegenzuwirken

Jedoch forderte die Anhebung des Renteneintrittsalters im gleichen Zug von der Politik auch etwas ein.

Nämlich Modelle und Möglichkeiten zu schaffen, wie Menschen, z.B. wegen Erkrankung, früher in Rente gehen können,  ohne allzu schmerzhafte Minderungen ihrer Bezüge hinnehmen zu müssen. Oder diese Abschläge zumindest ausgleichen zu können, wenn die gesetzliche Rente nach einem vorzeitigen Renteneintritt nicht reicht.

Vorzeitiger Ruhestand: Wer darf früher in Rente?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Altersrente früher beziehen:

  • Erwerbsminderung
    Bei schwerer Krankheit kann Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Dafür muss man aber mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt haben
  • Frauen-Altersrente
    Frauen können mit 60 Jahren in Rente gehen, wenn sie vor 1952 geboren sind. Eine wichtige Voraussetzung ist  mindestens 15 Beitragsjahre
  • Schwerbehindert
    Ohne Abschlag ist die Altersrente hier erst mit 63 möglich
  • Arbeitslosigkeit
    Das Mindestalter für die sog. „Rente wegen Arbeitslosigkeit“ liegt inzwischen bei 63 Jahren.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Flexi Rente früher beziehen. (#02)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Flexi Rente früher beziehen. (#02)

Langzeitarbeitslose konnten früher mit 60 in Frührente

Ein interessantes Urteil zum Thema „Arbeitslosigkeit und Rente“ fällte das Sozialgericht Karlsruhe im August 2015 (Az. S 7 AL 1978/14). In dem Fall ging es um einen Versicherten, der einen Altersteilzeitvertrag abschloss. Ursprünglich war geplant, nach seiner Altersteilzeit eine Rente mit Abschlägen zu erhalten. Jedoch hatte er sich kurzfristig dann dafür entschieden, zunächst Arbeitslosengeld zu beziehen. Erst später wollte er eine abschlagsfreie Rente beantragen. Der Grund: Eine erhoffte höhere Rente. Ein nicht zulässiges Verhalten. Das Gericht entschied, die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt zu haben.

Vor der Flexi Rente: Leistungsverbesserungsgesetz

„Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ so lautet die vollständige (und etwas umständliche) Bezeichnung des neuen Gesetzes. Das neue Gesetz zur Flexi Rente war dabei längst nicht der erste Versuch der Politik, Flexibilität zu erzielen und den Rentnern hierzulande den Wechsel von der Arbeitswelt in die Rente zu erleichtern. Genau drei Jahre zuvor wurde z.B. ein erster Schritt mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz unternommen.

Dieses Gesetz gab dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit, Vereinbarungen und Absprachen über ein Ende des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu treffen. Und zwar während des noch laufenden Arbeitsverhältnisses. Weniger die Arbeitgeber, vielmehr der Arbeitnehmer der kurz vor dem Renteneintritt steht, soll vom neuen Gesetz zur Flexi Rente profitieren.

Frühzeitig mit Möglichkeiten der Flexi Rente befassen

Überraschend ist dabei, dass viele Arbeitnehmer die neuen Möglichkeiten, die ihnen das Gesetz gewährt, vermutlich gar nicht kennen. Genaue Zahlen darüber gibt es nicht, aber es ist davon auszugehen, denn schon als das Thema 2015/2016 politisch heiß diskutiert wurde, kannten viele Deutsche laut einem Online-Bericht der Wirtschaftswoche, die entsprechenden Pläne der Regierung zur Flexi Rente nicht.

Zu dieser Zeit war die Thematik aufgrund des kurz bevorstehenden Gesetzesentwurfs, aber in den Medien bereits vielfach präsent. Dabei betrifft die Flexi Rente alle Beschäftigte in Deutschland. Und so sollte man sich nicht erst damit befassen, wenn man kurz vor der Rente steht. Nur so gelingt ein problemloser und „weicher“ Übergang in den Ruhestand, für ein Leben im Alter mit finanziellen Spielräumen. Weit weg von Altersarmut und sozialem Abstieg.

 

Dabei betrifft die Flexi Rente alle Beschäftigte in Deutschland. Und so sollte man sich nicht erst damit befassen, wenn man kurz vor der Rente steht. (#03)

Dabei betrifft die Flexi Rente alle Beschäftigte in Deutschland. Und so sollte man sich nicht erst damit befassen, wenn man kurz vor der Rente steht. (#03)

„Rente mit 63“: Voraussetzung

Wer bestimmte Versicherungszeiten erreicht, kann schon früher in Rente gehen und muss nicht bis zum 65. Lebensjahr (oder ab 2031 bis 67 Jahre) arbeiten. Zu den Rentnern die eher,  also vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen können, gehört z.B. auch die Gruppe der sog. „langjährig Versicherten“. Für sie wurde vor ein paar Jahren die „Rente mit 63“ beschlossen (§236b SGB VI). Voraussetzung,  es muss 35 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt worden sein.

Auch Schwerbehinderte haben besondere Rechte und können in den Ruhestand, bevor das offizielle Renteneintrittsalter erreicht wird. Regulär können schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren eine Altersrente beantragen. Vorzeitig ist dies nach § 236a SGB VI ab 60 Jahren möglich,  dann aber mit entsprechenden Abschlägen. Wer eine dieser Rentenarten, die „Rente mit 63“ oder die Schwerbehindertenrente bezieht, muss mit Abschlägen in der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen, also mit der Kürzung der Bezüge. Ein Nebenverdienst bietet dabei eine attraktive Chance, die (Teil-)Rente aufzubessern.

Übrigens:

Wer mit 63 in Rente geht aber 45 statt 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, der muss keine Abschläge hinnehmen (abschlagsfreie Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“). Man erhält dann die Vollrente.

Abschlagsfreie Rente: Arbeitslos kurz vor 45 Beitragsjahren

Der Frührentner, der 45 Beitragsjahre geschafft hat, muss eigentlich nicht mit Abschlägen rechnen. Jedoch gibt es Ausnahmen. Etwa dann, wenn man kurz vor der Rente arbeitslos wird. Im August 2017 verhandelte das Bundessozialgericht (BSG) über Sonderfälle wie z.B. einer möglichen Insolvenz (Az: B 5 R 8 /16 R) oder einer Frührente aufgrund von Erkrankung (Az: B 5 R 16 /16 R). In solchen Fällen besteht in der Regel kein Rechtsanspruch auf die abschlagsfreie Altersrente. Auch wenn fast 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt wurden. Einzige Ausnahme nach dem Urteil der Richter, eine Kündigung nach und wegen einer „tatsächlichen Insolvenz“.

Wem nur wenige Monate bis zum Erreichen der abschlagsfreien Rente fehlen, dem bleibt immerhin noch eine Möglichkeit: Mit einem Minijob können die Kürzungen aufgefüllt werden.

Rente und Erwerbstätigkeit besser kombinierbar

Genau das ist eines der Hauptziele des neuen Flexi-Gesetzes: eine verbesserte, einfachere Kombination von Rente und einer weiteren Erwerbstätigkeit (Teilzeitarbeit). Und zwar vor allem für Menschen, die sich mit 63 Jahren in den Vorruhestand verabschieden. Die neue Flexi Rente vereinfacht die vorher geltenden Hinzuverdienstgrenzen (§ 34 Abs.2 und 3 SGB VI), die sehr kompliziert waren. Die Grenzen richteten sich danach, ob der Rentner eine Drittelrente, eine hälftige Rente oder eine Zweidrittelrente bezog.

Die Einkünfte aus der Teilzeitbeschäftigung werden durch die neue Regelung nicht mehr in festen monatlichen Grenzen angerechnet. Es gilt seit Juli stattdessen eine einheitliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Jahr mit stufenloser Anrechnung. Das Zusatzeinkommen der Frührentner, die eine Vollrente erhielten, war bisher auf maximal 450 Euro pro Monate beschränkt (also auf Minijobs).

Wichtig:
Nimmt man nach Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand einen neuen (Teilzeit-)Job zwecks Aufbesserung der Rente an, muss die neue Beschäftigung der Rentenversicherung gemeldet werden. Die Rentenversicherung rechnet auch aus, um wie viel die Altersbezüge gekürzt werden,  falls man über die 6300 Euro kommt. Wird die Grenze überschritten, gibt es nur noch eine Teilrente, 40 Prozent des darüber liegenden Betrages werden abgezogen.

Weitere Vorteile Flexi Rente

Ein zusätzlicher großer Pluspunkt der Flexi Rente wurde weiter oben im Text schon angerissen: die mit dem früheren Ruhestand verbundenen Abschläge, können flexibler ausgeglichen werden. Heißt: die individuelle gesetzliche Rente wird aufgestockt. Die „Flexibilität“, die im Begriff Flexi Rente steckt, ist hier Programm. Denn die Möglichkeiten, wie die Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung aufgefangen werden können, sind vielseitig: z.B. durch Aufnahme einer Nebentätigkeit, Erben einer größeren Geldsumme oder Auszahlung einer Lebensversicherung.

Weitere Vorteile der Flexi Rente:

  • Rentner haben die Möglichkeit, zusätzliche „Entgeltpunkte“ bei ihrem Rententräger zu erwerben. Der Rentenanspruch erhöht sich damit.
  • Die Versicherten bekommen künftig eine „Rentenauskunft“, und zwar ab dem 55. Geburtstag. Darin erhalten sie detaillierte Infos darüber, wie sie den Übertritt in den Ruhestand vielseitig gestalten können. Und welche „finanziellen Auswirkungen“ das Vorziehen oder Hinausschieben des Renteneintritts auf die Rente hat
  • Die erwarteten Abschläge bei der Rente können auch durch höhere Einzahlungen ausgeglichen werden. Bisher war das aber erst ab 55 Jahren möglich. Das neue Gesetz korrigierte diese bislang starre Grenze nach unten. Künftig ist es bereits ab 50 Jahren möglich, Ausgleichszahlungen vorzunehmen.

Bildnachweis:© Shutterstock – Titelbild: Jacob Lund – #01: 2309kay – #02: Iakov Filimonov – #03: kuzmafoto

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