Franz Heistermann begann seine Karriere beim Bundeskartellamt bereits 1981. Heute ist er Vorsitzender der ersten Beschlussabteilung und Direktor des Bundeskartellamtes. In dieser Position ist er mit der Behörde für den Schutz des Wettbewerbes in Deutschland zuständig.
Warum gibt es das Bundeskartellamt?
Hauptaufgabe des Bundeskartellamtes ist der Schutz des Wettbewerbes. Wettbewerb kann wirtschaftlich gesehen viele Vorteile haben. Die Unternehmen werden durch fairen Wettbewerb dazu motiviert, innovativ zu arbeiten und ihre Dienstleistungen ständig zu verbessern und an die Wünsche denen der Kunden anzupassen. Wettbewerb ist außerdem wichtig, um die Entstehung einer gesellschaftlichen Machtstellung eines Unternehmens zu verhindern. Aber in manchen Fällen kann Wettbewerb auch anstrengend sein. Deshalb versuchen manche Unternehmen, den fairen Wettbewerb untereinander zu behindern oder komplett abzustellen. Das kann zum Beispiel durch unrechtmäßige Absprachen unter Konkurrenten, die Übernahme anderer Betrieb oder missbräuchliches Verhalten geschehen.
Um solche Praktiken zu unterbinden, ist in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1958 das GWB in Kraft getreten, das Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Nicht selten wird es auch als „Grundgesetz der Marktwirtschaft“ bezeichnet.
Das Bundeskartellamt hat seine Hauptaufgabe darin, dieses Gesetz gegen Wettgewerbsbeschränkungen anzuwenden und durchzusetzen. Dazu gehört:
- die Kontrolle von Fusionen mehrerer Unternehmen
- die Durchsetzung von Kartellverboten
- die Missbrauchsaufsicht über besonders marktstarke und marktbeherrschende Unternehmen
- die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (erst seit 1999)
Das Kartellamt hat insgesamt zwölf Beschlussabteilungen, die sich mit Entscheidungen bezüglich Zusammenschlüssen, missbräuchlicher Verhaltensweisen und Kartellen beschäftigen. Diese Beschlussabteilungen sind überwiegend nach den verschiedenen Branchen der Wirtschaft gegliedert.
Die erste Beschlussabteilung mit Franz Heistermann beschäftig sich unter anderem mit der Gewinnung von Erzen, Erden und Steinen, der Bauindustrie und den damit verbundenen Dienstleistungen, der Immobilienbranche und mit dem Holz- und Möbelgewerbe.
Der Streit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt über die Holzvermarktung
Nicht immer läuft die Arbeit des Bundeskartellamtes ohne Probleme ab. Bei Uneinigkeit kann es mitunter zu langen und kräftezehrenden Streitigkeiten kommen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Streit über die Holzvermarktung zwischen den Land Baden-Württemberg, vertreten durch Alexander Bonde und Franz Heistermann als Vertreter des Bundeskartellamtes.
Bereits im Jahr 2002 wurde der Holzverkauf in den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Nordrhein-Westphalen vom Bundeskartellamt in Bonn gerügt. Es geht um viel Geld. Erst sechs Jahre später haben sich Amt und Länder einigen können.
Im Jahr 2012 kamen erneut Beschwerden seitens der Säge- und Holzindustrie aus Baden-Württemberg und das Bundeskartellamt um Franz Heistermann, oft auch die Wettbewerbshüter genannt, musste erneut ein Verfahren gegen Stuttgart einleiten. Offensichtlich waren die Maßnahmen, die 2008 beschlossen worden waren, nicht ausreichend, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
In Baden-Württemberg kümmert sich der Landesbetrieb Forst BW um alle betrieblichen Aufgaben rund um den Wald. Dabei vermarktet das Unternehmen Holz aus Privatwald, Staatswalt und Körperschaftswald. 46 sogenannte „Untere Forstbehörden“ oder auch UFB dienen als Einhaltverwaltung für alle Waldbesitzer. Zu den Aufgaben der staatlichen Mitarbeiter gehört auch das Markieren der Bäume, die im Anschluss gefällt werden sollen. Der Umsatz des Betriebs ist enorm. Im Jahr 2011 belief er sich auf 154 Millionen Euro. Geleitet wird der Landesbetrieb Forst BW von dem Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart und den Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen.
Das Problem für das Bundeskartellamt liegt darin, dass der Landesbetrieb Privat-, Staats- und Körperschaftswald bewirtschaftet und den Betrieb nicht auf den eigenen Staatswald beschränkt. Damit wird laut Kartellamt von Seiten des Forst BW jeglicher Wettbewerb vermieden. Dazu kontrolliert Forst BW Verkaufskonditionen und Preise – laut Bundeskartellamt ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg bat daraufhin einen Kompromiss an: Ende Forstminister Alexander Bonde von den Grünen stellte Ende November 2014 ein vom Ministerrat verabschiedetes Eckpunktepapier vor. Die Kernidee dieses Papiers war, dass die Fläche mit Staatswald (etwa 24 Prozent der Gesamtfläche des Waldes) in Zukunft selbständig verwaltet wird. Privat- und Körperschaftswald sollten weiterhin als Einheitsforst verwaltet werden.
Weiterhin würde die langfristige Forstplanung hoheitliche Aufgabe bleiben. Damit würde auch das Kennzeichnen der Bäume, die gefällt werden sollen, weiter im Zuständigkeitsbereich des Landes Baden-Württemberg liegen. Flexibilität im Hinblick auf die Änderung des Bundeswaldgesetztes sollte eine Ausstiegsklausel gewährleisten, die dann Anwendung finden würde, wenn Teile des Kartellverfahrens durch die Reform des besagten Gesetzes hinfällig würden. Von verschiedenen Seiten erhielt Bonde Lob für diesen Kompromissvorschlag. Nach dem Papier würden 76 Prozent der Waldfläche unverändert bleiben.
Das Bundeskartellamt war allerdings nicht dieser Meinung. Im Dezember 2014, also einen Monat nach der Vorstellung des Eckpapiers durch Alexander Bonde, schickte Franz Heistermann als Vorsitzender der ersten Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes und damit für das Holzgewerbe zuständig einen Entwurf mit Zusagen, die Baden-Württemberg in Zukunft einhalten musste. Heistermann störte sich vor allem daran, dass das Land die zu fällenden Bäume weiterhin kennzeichnen wollte. Das Land sieht darin eine hoheitliche Aufgabe – eine Ansicht, die Franz Heistermann nicht teilt. Das wird deutlich, wenn man seine Aufzeichnungen zu dem Fall liest.
Im Januar begab sich Forstminister Alexander Bonde dann nach Bonn, um das persönliche Gespräch mit dem Bundeskartell zu suchen. Er kehrte ohne Einigung nach Stuttgart zurück. Man hatte sich nicht auf eine rechtssichere Lösung einigen können. Der Kompromissvorschlag des Landes Baden-Württemberg wurde daraufhin zurückgezogen.
Nun ist das Bundeskartellamt an der Reihe, zu reagieren. Es wird zurzeit eine Unterlassungsverfügung vorbereitet, zu der sich das Land Baden-Württemberg dann äußern kann. Tritt die Unterlassungsverfügung in Kraft, hätte das große Folgen für das Bundesland. Das Kennzeichnen und der Holzverkauf von Bäumen in Privat- und Körperschaftswäldern wäre mit sofortiger Wirkung untersagt. Dazu würden hohe Schadenersatzforderungen der Sägeindustrie kommen. Das Land hätte natürlich die Möglichkeit, gegen die Erklärung Rechtsmittel einzulegen. Das würde das eigentliche Problem aber nicht lösen, sondern nur aufschieben. Eine Einigung in letzter Minute wäre also wünschenswert.
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