Ein aktuelles Gutachten, das im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstellt wurde, zeigt, dass die geplante Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts das Vorsorgeprinzip der Europäischen Union verletzt. Insbesondere der Verordnungsentwurf zur Regelung neuer genomischer Techniken (NGT) steht im Widerspruch zum Vorsorgeprinzip und den Anforderungen des Cartagena-Protokolls. Das Gutachten bewertet die Privilegierung von NGT-Organismen der ersten Kategorie im Vergleich zu herkömmlich gentechnisch veränderten Organismen als ungerechtfertigt. Zudem wird kritisiert, dass für Pflanzen der ersten Kategorie keine Risikoprüfungen vorgesehen sind und eine Kennzeichnungspflicht fehlt.
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Keine Risikoprüfungen für NGT-Pflanzen der Kategorie 1
Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission sieht vor, dass für Pflanzen der ersten Kategorie keine Risikoprüfungen notwendig sind. Das Gutachten stellt jedoch fest, dass diese geplante Gesetzgebung die potenziellen Risiken von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 nicht angemessen berücksichtigt. Dies könnte zu einem Mangel an Sicherheitsvorkehrungen führen und die Möglichkeit von unerwünschten Nebenwirkungen oder Umweltschäden erhöhen.
Gemäß der vorliegenden Untersuchung fehlen wissenschaftliche Belege dafür, dass NGT-Pflanzen der ersten Kategorie generell weniger Risiken bergen als NGT-Pflanzen der zweiten Kategorie. Diese Erkenntnis wirft die Frage auf, ob der Verzicht auf eine Kennzeichnungspflicht im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip steht. Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Risikoprüfungen durchgeführt werden und eine klare Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel besteht.
Im Rahmen der geplanten Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts sollen Pflanzen der ersten Kategorie von Risikoprüfungen befreit werden. Diese Regelung bedeutet, dass selbst nach Feststellung einer Gefährlichkeit keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Da eine Kennzeichnungspflicht nicht vorgesehen ist, können die betroffenen Produkte nicht mehr identifiziert werden. Dies könnte zu Unsicherheiten und möglichen Gesundheitsrisiken für Verbraucher führen.
Studie zeigt: Verbraucher wollen Kennzeichnung von Gentechnik
Die Ergebnisse einer Umfrage im Auftrag von Foodwatch zeigen, dass Verbraucher eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel befürworten. Unabhängig davon, ob neue oder herkömmliche Techniken angewendet werden, sind 92 Prozent der Befragten der Meinung, dass diese Produkte gekennzeichnet werden sollten. Diese Umfrage verdeutlicht das Verlangen der Verbraucher nach Transparenz und ihrer Forderung nach einer bewussten Entscheidung beim Lebensmittelkauf.
Die Umfrageergebnisse belegen eindeutig, dass Verbraucher ein hohes Interesse an einer transparenten Kennzeichnung und einer umfassenden Risikoprüfung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln haben. Die Verbraucher möchten in der Lage sein, informierte Entscheidungen über den Konsum solcher Produkte zu treffen und erwarten eine verlässliche Bewertung möglicher Risiken. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, ihren Anliegen nachzukommen und klare Regelungen für die Kennzeichnung und Risikoprüfung zu schaffen.
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft fordert Regulierung
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) appelliert an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, sich aktiv für eine umfassende Regulierung aller neuartigen gentechnisch veränderten Pflanzen einzusetzen und den Verordnungsentwurf der EU-Kommission abzulehnen. Eine solche Regulierung ist notwendig, um mögliche Risiken und Auswirkungen dieser Pflanzen auf die Umwelt und die Landwirtschaft zu berücksichtigen und um die bereits existierenden gentechnikfreien Anbaumethoden zu schützen und zu fördern.
Die AbL betont die Notwendigkeit, die existierende gentechnikfreie konventionelle und ökologische Landwirtschaft sowie ihre Wertschöpfungsketten vor möglichen Bedrohungen zu schützen. In ihrer Stellungnahme werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass gentechnikfreie Wertschöpfungsketten erhalten bleiben. Es ist von großer Bedeutung, dass Landwirte, die bewusst auf den Einsatz von Gentechnik verzichten, weiterhin Unterstützung erhalten und ihre Produkte erfolgreich vermarkten können, um den Verbrauchern eine echte Wahlmöglichkeit zu bieten.
Risikoprüfungen und Kennzeichnungspflicht bei Gentechnik unerlässlich
Laut einem aktuellen Rechtsgutachten verstößt der geplante Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Regelung neuer genomischer Techniken gegen das Vorsorgeprinzip. Um die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu gewährleisten, sollten umfassende Risikoprüfungen durchgeführt werden. Darüber hinaus ist eine transparente Kennzeichnungspflicht erforderlich, um Verbrauchern die Wahlfreiheit zu geben und ihre individuellen Präferenzen bei der Ernährung zu berücksichtigen.
Die breite Zustimmung der Verbraucher zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln zeigt, dass ihre Entscheidungsfreiheit respektiert werden sollte. Indem sie die Möglichkeit haben, sich bewusst für oder gegen den Kauf solcher Produkte zu entscheiden, können sie ihre individuellen Präferenzen und Bedenken berücksichtigen. Gleichzeitig ist es wichtig, die bestehende gentechnikfreie Landwirtschaft und ihre Wertschöpfungsketten zu schützen, um den Verbrauchern eine Vielfalt an Produkten anzubieten, die ihren Vorlieben entspricht.
Bundesagrarminister Özdemir wird dazu aufgefordert, sich aktiv für den Schutz der Verbraucher und den Erhalt der gentechnikfreien Wertschöpfungsketten einzusetzen. Risikoprüfungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel und eine Kennzeichnungspflicht sind notwendig, um Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, informierte Entscheidungen zu treffen. Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Regelung neuer genomischer Techniken sollte daher abgelehnt werden, um den Schutz der Verbraucher und die Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft zu gewährleisten.