Gerichtsurteile im Dieselskandal

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Im Dieselskandal wurden bereits unzählige Klagen eingereicht. Die Richter sprachen dabei zwar schon etliche Urteile, eine höchstinstanzliche Entscheidung steht jedoch nach wie vor aus.

Dieselskandal: Zahlreiche Klagen von Käufern gegen Automobilhersteller und Händler

Der Dieselskandal stellt schon seit Jahren ein wichtiges gesellschaftliches Thema dar und findet in der öffentlichen Berichterstattung viel Beachtung. Die großen Autokonzerne mussten bereits Bußgelder in Höhe von mehreren Milliarden Euro bezahlen. Auch persönlich wurden zahlreiche Manager bereits zur Verantwortung gezogen: Einige von ihnen sitzen bereits in Haft. Neben diesen wichtigen Entwicklungen, die eine große mediale Beachtung finden, gibt es jedoch noch viele weitere Aspekte, die sowohl für die Autobauer als auch für die Verbraucher von großer Bedeutung sind.

Hierzu zählen Tausende Verfahren, die derzeit an vielen verschiedenen Gerichten in Deutschland verhandelt werden. Dabei handelt es sich um Klagen von Privatpersonen, die sich durch die Autohersteller betrogen fühlen. Sie möchten nicht akzeptieren, dass ihre Fahrzeuge deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen, als die Unternehmen offiziell angegeben haben. Sie gehen von einer vorsätzlichen Schädigung aus und fordern eine Rücknahme des Autos unter voller Rückerstattung des Kaufpreises.

Viele Kläger machen zusätzlich Ansprüche auf Schadensersatz geltend. Die Gerichtsurteile im Dieselskandal, die die Richter bereits gesprochen haben und in den noch ausstehenden Verfahren sprechen werden, haben einen wichtigen Einfluss auf den weiteren Verlauf dieser Angelegenheit.

Video: Joachim Pohl zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten am 27.02.18

VW im Mittelpunkt, aber auch andere Unternehmen sind von Klagen betroffen

Die Gerichtsurteile im Dieselskandal betreffen in erster Linie die Volkswagen AG. Der Konzern aus Wolfsburg sieht sich nach eigenen Angaben mit rund 20.000 Verfahren konfrontiert. Andere Quellen sprechen sogar von mehr als 25.000 offenen Klagen. VW war nicht nur der Ausgangspunkt des gesamten Dieselskandals. Darüber hinaus sind die Verkaufszahlen dieser Marke deutlich höher als bei den anderen Autobauern, die in diesen Skandal verwickelt sind. Daher überrascht die hohe Anzahl an Klagen nicht.

Doch ist VW nicht der einzige Hersteller, der von diesem Problem betroffen ist. Auch die Stuttgarter Daimler AG muss sich mit mehreren Klagen von Käufern auseinandersetzen, die sich durch die Manipulation der Abgaswerte betrogen fühlen. Selbst Unternehmen, die selbst überhaupt keine Fahrzeuge herstellen, wurden bereits verklagt. Der Automobilzulieferer Bosch sieht sich ebenfalls mehreren Klagen ausgesetzt. Der Vorwurf lautet, dass das Unternehmen die Software, die für den Betrug zum Einsatz kam, maßgeblich entwickelt habe.

Insbesondere VW-Aktionäre, die durch den Kursverfall der Aktien erhebliche Verluste einfuhren, fordern von Bosch Schadensersatz. Allerdings gibt es hierbei bislang nur eine einzige Entscheidung. Dabei wies das Landgericht die entsprechende Klage als unbegründet zurück. Hinzu kommen Klagen gegen einzelne Händler. Diese sind zwar nicht direkt in den Abgasskandal involviert. Allerdings fordern zahlreiche Käufer, dass diese die entsprechenden Fahrzeuge zurücknehmen und den vollen Kaufpreis zurückerstatten sollen.

Sowohl gegen VW als auch gegen Daimler sind bereits mehrere Urteile gesprochen worden. Die Unternehmen wurden dabei bereits mehrfach zu Entschädigungszahlungen verurteilt. (#01)

Sowohl gegen VW als auch gegen Daimler sind bereits mehrere Urteile gesprochen worden. Die Unternehmen wurden dabei bereits mehrfach zu Entschädigungszahlungen verurteilt. (#01)

Zahlreiche Urteile verpflichten Automobilhersteller zu Schadensersatzzahlungen oder Rücknahmen

Sowohl gegen VW als auch gegen Daimler sind bereits mehrere Urteile gesprochen worden. Die Unternehmen wurden dabei bereits mehrfach zu Entschädigungszahlungen verurteilt. Ein Beispiel hierfür ist das Urteil 65 O 29/17 des Landgerichts Berlin. Dieses verurteilt die Volkswagen AG, eine Entschädigung an den Käufer zu bezahlen. Darüber hinaus erließ dieses Gericht verschiedene Urteile gegen Händler und verpflichtete sie dazu, die beanstandeten Fahrzeuge zurückzunehmen und den Kaufpreis zumindest größtenteils zu erstatten.

Ein Beispiel hierfür ist das Urteil 14 O 416/16, das ebenfalls das Landgericht Berlin fällte. Das Landgericht Regensburg verkündete mit dem Urteil 66 O 1476/17 vom 27.04.2018 ebenfalls eine Entscheidung gegen VW. Hierbei wurde die Volkswagen AG zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Der Kläger erstritt dabei eine beachtliche Geldsumme, obwohl er das beanstandete Fahrzeug zwischenzeitlich bereits weiterverkauft hatte. VW ist jedoch nicht das einzige Unternehmen, das zur Rücknahme eines Fahrzeugs oder zu Schadensersatzzahlungen verurteilt wurde.

Auch die Daimler AG musste vor Gericht bereits empfindliche Niederlagen einstecken. Ein aktuelles Beispiel ist das Urteil 9 O 76/18 des Landgerichts Hanau vom 07.06.2018. Demnach muss Daimler einen Mercedes-Benz Vito zurücknehmen und den Kaufpreis in Höhe 59.500 Euro zurückerstatten – allerdings unter Abzug einer Nutzungsentschädigung. Auch das Landgericht Karlsruhe verhandelte einen ähnlichen Fall und stellte dabei eine „sittenwidrige vorsätzliche Schädigung“ fest – das alles vor dem Hintergrund, dass die Daimler AG nach wie vor bestreitet, eine illegale Abschaltvorrichtung in ihre Fahrzeuge eingebaut zu haben.

Auch die Daimler AG musste vor Gericht bereits empfindliche Niederlagen einstecken. Ein aktuelles Beispiel ist das Urteil 9 O 76/18 des Landgerichts Hanau vom 07.06.2018. (#02)

Auch die Daimler AG musste vor Gericht bereits empfindliche Niederlagen einstecken. Ein aktuelles Beispiel ist das Urteil 9 O 76/18 des Landgerichts Hanau vom 07.06.2018. (#02)

Gerichtsurteile im Dieselskandal: Grundsatzurteil könnte Klagewelle auslösen

Bei den hier vorgestellten Urteilen handelt es sich jedoch ausschließlich um Entscheidungen in erster Instanz. Das bedeutet, dass sie noch anfechtbar sind. Entsprechende Berufungsverfahren laufen bereits vor einigen Oberlandesgerichten. Eine grundsätzliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof steht bislang noch aus. Das führt zu einer recht großen Unsicherheit bei den Betroffenen. Experten gehen davon aus, dass sich deshalb noch viele Autokäufer mit einer Klage zurückhalten. Sollte jedoch ein Grundsatzurteil zugunsten der Käufer der manipulierten Fahrzeuge gefällt werden, ist davon auszugehen, dass sich viele weitere Betroffene mit einer Klage an ein Gericht wenden werden. Daher könnte das zu einer regelrechten Klagewelle führen.

Verjährung an Anfang 2019

Allerdings drängt die Zeit bei den entsprechenden Verfahren. Das liegt daran, dass die Ansprüche der Geschädigten bereits bald verjähren könnten. Dabei ist es unerheblich, wann das entsprechende Fahrzeug gekauft wurde. Als Grundlage wird hierbei der Zeitpunkt herangezogen, zu dem die Käufer von der Manipulation erfahren haben. Das geschah im Jahre 2015, als der Abgasskandal ans Licht der Öffentlichkeit gelangte. Da die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt, können Klagen noch bis Ende 2018 eingereicht werden. Ab 2019 ist – von begründeten Ausnahmen abgesehen – keine Klage mehr möglich. Das bedeutet für alle Betroffenen, die noch keine Klage eingereicht haben, dass sie sich recht schnell entscheiden müssen.

Video: Abgasskandal: Sieben Jahre Haft für VW-Manager

Viele Urteile enden mit Vergleich

Die Autohersteller sind sich der Tatsache bewusst, dass ein Grundsatzurteil eine enorme Klagewelle auslösen könnte – allerdings nur, wenn dieses noch vor Jahresbeginn 2019 gefällt wird. Danach sind die Ansprüche bereits verjährt. Aus diesem Grund versuchen sie, auf Zeit zu spielen. Die Konzerne sind darum bemüht, eine höchstrichterliche Entscheidung, die für die potenziellen Kläger Rechtssicherheit bieten könnte, hinauszuzögern. Ein Mittel hierfür stellt es dar, Vergleiche zu bewirken. Im Rahmen von außergerichtlichen Vereinbarungen verpflichten sich die Kläger dazu, gegen die Zahlung einer Entschädigung von weiteren Rechtsmitteln abzusehen.

In wie vielen Fällen die Verfahren tatsächlich mit einem Vergleich enden, ist jedoch nicht erfasst. Ein Volkswagensprecher verkündete vor Kurzem, dass etwa ein Dutzend Fälle vor einem Oberlandesgericht – also in zweiter Instanz – verhandelt wurden. Dabei habe VW nur eine Niederlage erlitten. Diese Werte mögen zwar erfolgreich klingen. Doch verschleiern sie die Tatsache, dass VW bei einer drohenden Niederlage den Klägern sehr großzügige Vergleiche anbietet, um Gerichtsurteile im Dieselskandal zu verhindern. Deutlich wurde diese Vorgehensweise im Juni 2018 bei sechs Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. Kurz vor der Urteilsverkündung wurden alle sechs Verfahren eingestellt – in vier Fällen aufgrund einer außergerichtlichen Einigung.

Zuvor hatte der Richter bereits unmissverständlich klargemacht, dass mit einem Urteil zugunsten der Kläger zu rechnen ist. Ein ähnliches Verhalten ist bereits auch in erster Instanz zu beobachten. Auch hierbei gibt VW an, dass das Unternehmen von den rund 4000 Fällen, bei denen es bereits zu einer Entscheidungsfindung kam, 70 Prozent gewonnen habe. Die Anzahl der Vergleiche nennen die Sprecher jedoch nicht. Nach offiziellen Angaben des Konzerns dienen die großzügigen Vergleichszahlungen dazu, die Beziehung zu den Kunden aufrechtzuerhalten. Allerdings scheint die Taktik, auf diese Weise eine Grundsatzentscheidung hinauszuzögern, sehr offensichtlich. Daher ist ein entsprechender Verdacht kaum von der Hand zu weisen.

Doch auch hierbei sieht die Zwischenbilanz für Volkswagen recht positiv aus: Eine Beschwerde wurde zurückgewiesen und die andere zog der Kläger selbst zurück. Die dritte liegt jedoch nach wie vor zur Verhandlung vor. (#03)

Doch auch hierbei sieht die Zwischenbilanz für Volkswagen recht positiv aus: Eine Beschwerde wurde zurückgewiesen und die andere zog der Kläger selbst zurück. Die dritte liegt jedoch nach wie vor zur Verhandlung vor. (#03)

Gerichtsurteile im Dieselskandal: Entscheidendes Verfahren am Bundesgerichtshof noch nicht beendet

Trotz des Bestrebens, die Verfahren bereits in den niederen Instanzen beizulegen, um grundsätzliche Gerichtsurteile im Dieselskandal hinauszuzögern, haben es mittlerweile drei Fälle vor den Bundesgerichtshof gebracht. In allen drei Fällen geschah dies auf Betreiben der Kläger. Allerdings wies das Gericht alle Klagen zurück. Die Kläger reichten daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde ein.

Doch auch hierbei sieht die Zwischenbilanz für Volkswagen recht positiv aus: Eine Beschwerde wurde zurückgewiesen und die andere zog der Kläger selbst zurück. Die dritte liegt jedoch nach wie vor zur Verhandlung vor. Wird der Beschwerde stattgegeben, könnte das dazu führen, dass der Fall tatsächlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird – eventuell mit schwerwiegenden Folgen für die Automobilkonzerne, die in den Abgasskandal verwickelt sind.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: josefkubes-#01: Jonathan Weiss  -#02: SARYMSAKOV ANDREY -#03: 1Roman Makedonsky

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