Eine Hausratversicherung bietet Schutz für wertvolle Gegenstände, die im Außenbereich wie Terrasse, Garten oder Balkon gelagert werden. Sie deckt jedoch nur bestimmte Gefahren ab, wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl, nicht aber einfachen Diebstahl. Wenn ein teures Fahrrad ungesichert auf der Terrasse abgestellt wird, ist dies ein Risikoausschluss und daher nicht versichert, wie von Bianca Boss, Vorständin des BdV, erklärt.
Hausratversicherung: Schutz auch für Außenbereiche
Die Hausratversicherung erstreckt sich auf den Versicherungsort, der in der Police festgelegt ist. Dies beinhaltet nicht nur die Wohnung oder das Haus selbst, sondern auch Loggien, Balkone und unmittelbar angrenzende Terrassen. Darüber hinaus gelten auch Räume in Nebengebäuden wie Garagen, Keller oder Dachboden, sofern sie sich auf dem Grundstück der versicherten Immobilie befinden.
Um den Hausrat im Außenbereich vor Naturgewalten zu schützen, empfiehlt es sich, lose Gegenstände entweder in den Innenräumen zu lagern oder sicher zu befestigen. Denn während der Abwesenheit besteht immer die Gefahr, dass ein starkes Unwetter aufzieht und den Hausrat beschädigt.
Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Sturm nur ab, wenn es sich um einen Sturm im versicherungsrechtlichen Sinne handelt, also eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern (Windstärke 8).
Die Hausratversicherung bietet keinen Schutz gegen Schäden, die durch Überschwemmungen verursacht werden, sei es durch fließende oder stehende Gewässer oder durch Witterungsniederschläge. Um sich gegen solche Schäden abzusichern, ist eine separate Elementarschadenversicherung erforderlich.
Unterschiedliche Arten von Diebstahl in der Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung schützt vor Einbruchdiebstahl, jedoch nicht vor einfachem Diebstahl. Bei einem Einbruchdiebstahl muss der Dieb in das Haus oder den Keller eingebrochen sein, um gestohlene Gegenstände zu versichern. Wird ein Gegenstand hingegen ohne größere Hindernisse von der Terrasse gestohlen, handelt es sich um einfachen Diebstahl und ist nicht versichert. Einige Versicherer bieten jedoch Tarife an, die auch einfachen Diebstahl abdecken. Es empfiehlt sich, die Versicherungsbedingungen zu prüfen oder den Versicherer direkt zu kontaktieren.
Wichtiger Schutz für wertvolle Außengegenstände
Eine Hausratversicherung bietet einen umfassenden Schutz für wertvolle Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel, Grills oder Fahrräder. Sie schützt vor Schäden durch Einbruchdiebstahl sowie Naturgefahren wie Sturm. Allerdings ist der einfache Diebstahl nicht automatisch abgedeckt, es sei denn, es wurde eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Es ist daher ratsam, Fahrräder ordnungsgemäß zu sichern, um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und bei Fragen den Versicherer direkt zu kontaktieren.