Heizungsaustausch nach 30 Jahren statt Strafe: Jetzt informieren!

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Die Reform des GEGs durch die Ampelkoalition beinhaltet eine Vorgabe, die den Einsatz von neuen Öl- und Gasheizungen verbietet. Wer seine Heizung nicht innerhalb von 30 Jahren erneuert, wird mit empfindlichen Strafen belegt.

Keine Ausnahme bei Strafen vor der 30-Jahre-Frist: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld möglich

Wenn eine Öl- oder Gasheizung 30 Jahre oder älter ist, muss sie gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2020 ersetzt werden. Wer diese Frist ignoriert und weiterhin fossile Heizkessel betreibt, einbaut oder aufstellt, kann mit einer hohen Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro belangt werden.

Katalog Ölheizung & Gasheizung Austauschpflicht: Strafe für Umweltsünden
Straftatbestände für Ordnungswidrigkeiten
Höhe der Strafe Straftatbestände
5.000 Euro Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt.
5.000 Euro Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen.
5.000 Euro Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun.
5.000 Euro Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen.
5.000 Euro Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt.
5.000 Euro Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun.
5.000 Euro Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut.
5.000 Euro Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
5.000 Euro Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt.
5.000 Euro Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren.
5.000 Euro Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig.
5.000 Euro Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen.

Wie das 65-Prozent-Ziel unsere Zukunft beeinflussen wird.

Neu eingebaute Heizungen müssen ab dem Jahr 2024 zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um diesen Anteil zu erreichen. Klassische Öl- und Gasheizungen müssen entweder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben oder durch Biomethan ergänzt werden. Ab dem Jahr 2045 ist der Einsatz fossiler Brennstoffe für Heizungen vollständig verboten.

Der Heizungswechsel: Wie viel Zeit haben Sie, bevor es dringend wird?

Seit dem Jahr 2020 müssen bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Diese Regelung ist weiterhin in Kraft und wird nicht verschärft. Allerdings gibt es eine Ausnahme für Ein- und Zweifamilienhäuser in Eigenutzung, die vor dem 1. Februar 2002 erworben oder geerbt wurden. Hier sollten Sie jedoch bedenken, dass ältere Heizkessel ineffizient und reparaturanfällig sind.

Heizungsausfall vorzeitig: Was tun, wenn sie vor ihrem 30. Geburtstag den Betrieb einstellt?

Nach dem Einbau dürfen Heizungsanlagen laut Gesetz für eine Dauer von maximal 30 Jahren betrieben werden.

Defekte Heizungen im Bestand dürfen prinzipiell repariert und weiterbetrieben werden. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, so ist es erlaubt, eine neue Gas- oder Ölheizung als Ersatz zu installieren. Allerdings muss diese innerhalb von drei Jahren umgerüstet werden, um das Ziel von 65 Prozent zu erreichen.

Es gibt verschiedene Ausnahmen von der Dreijahresfrist, beispielsweise kann diese Frist auf bis zu zehn Jahre verlängert werden, wenn das Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden soll.

Wenn ältere Menschen über 80 Jahre in ihrem eigenen Haus leben und ihre Heizung ausfällt, haben sie die Möglichkeit, eine Gas- oder Ölheizung zu installieren. Wenn das Haus verkauft wird, müssen sie jedoch innerhalb von zwei Jahren auf eine andere Energiequelle umsteigen.

Ab dem Jahr 2024 wird auch für Personen, die Sozialtransfers beziehen, die Pflicht entfallen, ihre Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben.

Förderprogramme für den Heizungstausch: Welche Möglichkeiten gibt es?

Als umweltbewusster Verbraucher können Sie durch den Austausch Ihrer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine moderne Wärmepumpe nicht nur Ihre Heizkosten senken, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Staat bietet Ihnen einen großzügigen Klimabonus in Höhe von 20 Prozent der Kosten, zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent. Obwohl die Investitionskosten für die Wärmepumpe und Installation je nach Art variieren, sind die langfristigen Vorteile unschlagbar.

Alternativen zur Wärmepumpe: Welche Heizsysteme passen zu Ihrem Haus?

Gemäß Gesetzgebung werden Wärmepumpen als bevorzugte Option für die Heizung von Gebäuden empfohlen, aber es gibt auch andere Möglichkeiten. In dicht besiedelten Gebieten kann man Fernwärme nutzen, und es gibt auch Solarthermieanlagen, bei denen Sonnenenergie zur Erwärmung von Wasser genutzt wird. Sehr gut isolierte Gebäude können auch mit Stromdirektheizungen ausgestattet werden. Holzkamine und Pelletheizungen können auch zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels beitragen.

Infografik: Ist Ihre jetzige Heizung die beste Wahl für Ihre Bedürfnisse? (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Ist Ihre jetzige Heizung die beste Wahl für Ihre Bedürfnisse? (Foto: Schwarzer.de)

Gas- oder Ölheizungen in Verbindung mit Wärmepumpen können in noch nicht sanierten Mehrfamilienhäusern eine effektive Lösung zur Senkung des Energieverbrauchs sein und gleichzeitig eine zuverlässige Wärmeversorgung sicherstellen.

Der Einbau von Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden, ist technisch möglich. Allerdings benötigt es einen verbindlichen Plan für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes, damit eine flächendeckende Versorgung gewährleistet werden kann. Ab 2036 sollen diese Heizungen zudem zu mindestens 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden und es ist erlaubt, blauen Wasserstoff zu nutzen, der aus Erdgas und CO?-Abscheidung und -Speicherung hergestellt wird.

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