Deutlich mehr Geld für die Homeoffice-Pauschale im Jahr 2023

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Die Homeoffice-Pauschale wurde laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. auf 1.260 Euro im Jahr angehoben, was mehr als das Doppelte des früheren Betrags ist. Zusätzlich zu dieser Erhöhung können bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun auch die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale am gleichen Arbeitstag in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wurde auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht. Der genaue Zusammenhang zwischen diesen Änderungen wird vom Verein verständlich erklärt.

Eine einfache Anleitung zur Ermittlung der Homeoffice-Pauschale

Herr Müller, ein Büroangestellter, wurde aufgrund der Corona-Pandemie angewiesen, von zu Hause aus zu arbeiten. Er ist froh, dass er nun sechs Euro pro Arbeitstag von der Steuer absetzen kann, verglichen mit den früheren fünf Euro. Da er 180 Tage im Jahr im Homeoffice arbeitet, kann er insgesamt 1.080 Euro absetzen. Diese zusätzliche Steuererleichterung ermöglicht es Herrn Müller, einen Teil der zusätzlichen Kosten für seinen häuslichen Arbeitsplatz zu decken, wie zum Beispiel die Anschaffung eines ergonomischen Schreibtischstuhls und eines höhenverstellbaren Schreibtischs.

:Die Berechnung: 210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro

Markus ist ein leidenschaftlicher Reisefotograf und verbringt den Großteil des Jahres damit, an verschiedenen Orten in der Welt zu fotografieren. Da er nur etwa 150 Tage im Jahr tatsächlich von zu Hause aus arbeitet, hat er das Glück, den Maximalbetrag von 1.260 Euro von der Steuer absetzen zu können. Für ihn ist es eine positive finanzielle Belohnung, da seine Reisekosten und andere damit verbundene Ausgaben dadurch teilweise abgedeckt werden.

Der Betrag der Homeoffice-Pauschale liegt jetzt höher als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Ab dem Jahr 2023 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der auch als Werbungskostenpauschale bekannt ist, auf 1.230 Euro pro Jahr angehoben. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun bis zu 1.230 Euro an Werbungskosten steuerlich geltend machen können, ohne diese im Detail nachweisen zu müssen. Vor 2021 lag der Pauschbetrag lediglich bei 1.000 Euro, während er für das Jahr 2022 auf 1.200 Euro erhöht wurde.

Die Fahrtkosten stellen oft den größten Teil der Werbungskosten dar. Betrachten wir dazu das Beispiel einer Arbeitnehmerin, die von zu Hause aus arbeitet: Da sie nicht mehr zur Arbeitsstelle fahren muss, kann sie auch weniger Kosten über die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt) geltend machen, was sich auf ihre insgesamten Werbungskosten auswirkt.

Mit der Anhebung der Homeoffice-Pauschale auf 1.260 Euro jährlich übersteigt die Arbeitnehmerin den erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro allein durch diesen Betrag. Sollte sie an den verbleibenden Arbeitstagen ins Büro fahren oder weitere Werbungskosten haben, können diese Aufwendungen zusätzlich in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Neue Regelung erlaubt parallele Nutzung der Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale

Seit 2023 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am gleichen Tag zur Arbeit fahren und aufgrund fehlender Arbeitsplätze am Arbeitsort von zuhause aus arbeiten, sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass sie die Fahrtkosten zur Arbeit und die Kosten für das Arbeiten von zuhause steuerlich berücksichtigen können.

Lehrerinnen und Lehrer können jetzt bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale nutzen, nachdem sie an einem Tag zur Schule gefahren sind und ihren Unterricht von zuhause aus vor- oder nachbereiten. Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit, die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung anzugeben, sofern sie an den entsprechenden Tagen tatsächlich in der Schule waren. Genauer gesagt, können sie für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke 30 Cent pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer seit 2022 sogar 38 Cent geltend machen.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag hat die Homeoffice-Pauschale abgelöst

Bis zum 1. Januar 2023 betrug der Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000 Euro. Darüber hinaus konnte die Homeoffice-Pauschale mit einem maximalen Betrag von 600 Euro pro Jahr in Anspruch genommen werden. Bislang wurde die Homeoffice-Pauschale nicht zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinzugerechnet, da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag den Mindestwerbungskostenabzug für Angestellte darstellte. Daher konnten nur diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dieser Regelung profitieren, die zusammen mit ihren übrigen Werbungskosten bis zum Jahr 2021 einen Betrag von 1.000 Euro und im Jahr 2022 einen Betrag von 1.200 Euro erreichten.

Sofern die Arbeitnehmerin im Jahr 2022 zusätzliche Werbungskosten in Höhe von 700 Euro hatte und zudem mindestens 120 Tage im Homeoffice arbeitete, hatte sie das Recht, bei der Steuererklärung 1.300 Euro als Werbungskosten anzugeben. Die 1.300 Euro setzten sich dabei aus den 700 Euro für die Werbungskosten und weiteren 600 Euro für die Homeoffice-Pauschale zusammen.

Erst wenn die Arbeitnehmerin im Jahr 2022 einen Betrag von mehr als 1.200 Euro an Werbungskosten und der Homeoffice-Pauschale erreicht hatte, konnte sie die Kosten, die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinausgingen, in ihrer Steuererklärung berücksichtigen.

Jeder Arbeitnehmer/ jede Arbeitnehmerin gewinnt mit der Homeoffice-Pauschale 2023

Die Anhebung der Homeoffice-Pauschale kommt allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute und hat vielfältige Vorteile. Zum einen ermöglicht sie es den Beschäftigten, einen größeren Teil ihrer Arbeit von zu Hause aus zu erledigen, was zu einer besseren Work-Life-Balance und einer Reduzierung des Pendelverkehrs führt. Durch den höheren Pauschalbetrag werden die entstehenden Kosten im Homeoffice abgedeckt, sei es für die Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes oder für die Nutzung von Arbeitsmaterialien. Ab dem 206. Tag im Homeoffice überschreiten sie zudem den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und können somit weitere steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, alle weiteren Werbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Homeoffice stehen, von der Steuer abzusetzen.

Flexibilität für Arbeitnehmer: Ab sofort können Arbeitnehmer, die keinen festen Arbeitsplatz am Arbeitsort haben, von einer neuen Regelung profitieren. An bis zu 210 Arbeitstagen im Jahr, an denen sie den Arbeitsort besuchen, können sie sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Entfernungspauschale nutzen. Diese Regelung ermöglicht es Arbeitnehmern, die regelmäßig zwischen Homeoffice und Büro wechseln, die steuerlichen Vorteile beider Optionen zu nutzen und ihre Kosten effektiv abzudecken.

Eine interessante Regelung betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in der Lage sind oder nicht die Erlaubnis haben, im Homeoffice zu arbeiten. Sie erhalten einen steuerlichen Vorteil durch den erhöhten Arbeitnehmerpauschbetrag, der ihnen einen höheren Steuerabzug ermöglicht. Darüber hinaus können Arbeitnehmer, die einen Arbeitsweg von mehr als rund 19 Kilometern haben und an mindestens 220 Tagen im Jahr an ihrem Arbeitsplatz tätig sind, ihre Fahrtkosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzen. Es empfiehlt sich, alle tatsächlichen Werbungskosten zu überprüfen, um von dieser Regelung zu profitieren.

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