Steuerbefreiung für Familienheim: Tipps für Immobilienerben in München

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Die steigenden Immobilienpreise in München haben dazu geführt, dass Eigentümer zu Millionären werden. Allerdings stellt sich für diejenigen, die ihr Eigentum vererben möchten, eine Herausforderung dar: hohe Steuern, die vom Finanzamt erhoben werden. Im Jahr 2023 sind diese Steuern für Immobilienerbschaften weiter gestiegen, was sowohl Erblasser als auch Erben vor große Schwierigkeiten stellt. Prof. Wolfgang Böh, Fachanwalt für Erbrecht, bietet wertvolle Tipps und Unterstützung für Erben, um mit dieser Problematik umzugehen.

Steuerbefreiung für Immobilienvererbung als Familienwohnheim möglich

Bei einer Erbschaft, bei der ein Kind eine Immobilie erbt, die zuvor von einem Elternteil bewohnt wurde, besteht die Möglichkeit, diese Immobilie als Familienwohnheim zu übernehmen. Dies kann aus erbschaftssteuerlicher Sicht sehr vorteilhaft sein, da unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung gewährt wird. Dadurch können erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.

Bei einer Erbengemeinschaft, beispielsweise unter Geschwistern, wird die Immobilie im Erbfall allen Miterben zugeteilt. Es ist notwendig, dass sich die Erben darauf einigen, wie die Immobilie aufgeteilt oder verwertet werden soll.

Wenn sich die Erben nicht einigen können, bietet eine Teilungsversteigerung der Immobilie eine Lösung. Diese findet beim örtlich zuständigen Amtsgericht statt und ermöglicht eine faire Aufteilung des Erlöses unter den Miterben. Der Verkauf der Immobilie erfolgt öffentlich und der erzielte Betrag fließt in die Erbmasse ein.

Eine geerbte Immobilie kann für die Erben zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen, insbesondere in Fällen, in denen die Immobilie Teil eines landwirtschaftlichen oder betrieblichen Vermögens ist. In solchen Fällen kann es zu Besteuerungen aufgrund der Betriebsaufgabe kommen, die die Erbschaftssteuer erheblich erhöhen. Ebenso können hohe Erbschaftssteuern entstehen, wenn die Immobilie der einzige Vermögenswert des Nachlasses ist. Dies kann zu finanziellen Schwierigkeiten führen und erfordert möglicherweise eine Stundungsvereinbarung mit dem Finanzamt.

Wenn man eine geerbte Immobilie besitzt, die zu Liquiditätsproblemen führen kann, besteht die Möglichkeit, mit dem Finanzamt eine Stundung zu vereinbaren. Dadurch erhält man genügend Zeit, um die Immobilie zu verkaufen und die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Dies ist besonders relevant, wenn die Immobilie zum Betriebs- oder landwirtschaftlichen Vermögen gehört und eine Besteuerung aufgrund der Betriebsaufgabe erfolgt.

Im Testament versuchen Eltern häufig, ihr Immobilienvermögen gerecht auf ihre Kinder zu verteilen. Dies geschieht oft durch die Zuweisung einzelner Immobilien an bestimmte Kinder. Allerdings führt diese Vorgehensweise nicht immer zu einer gerechten Lösung, sondern kann im Gegenteil zu noch mehr Streit führen. Insbesondere wenn die Verteilung nicht juristisch ausreichend geregelt ist, können Konflikte entstehen.

Bei der Erbschaft einer vermieteten Immobilie gehen nicht nur die Rechte und Pflichten des Mietvertrags auf den Erben über, sondern auch sämtliche Probleme, die mit dem Mieter verbunden sind. Es ist daher von großer Bedeutung, sowohl die Kündigungsfristen und Ansprüche aus dem Mietverhältnis im Auge zu behalten als auch die steuerliche Behandlung dieser Einkünfte zu berücksichtigen. Wolfgang Böh empfiehlt hierbei eine sorgfältige Prüfung und Beratung.

Der Erbfall einer Immobilie im Ausland kann zu erheblichen Abwicklungsproblemen führen, besonders wenn sich die Immobilie außerhalb der EU befindet. In vielen Ländern ist es vorgeschrieben, dass das eigene Erbrecht für inländische Immobilien angewendet wird. Dadurch kann es zu einer erschwerten Abwicklung kommen, da ein anderes Erbrecht für die Auslandsimmobilie gilt. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen im jeweiligen Land zu informieren.

Steuerbefreiung für Familienheim: Vorteile der Immobilienerbschaft nutzen

Die Erbschaft einer Immobilie kann für Erblasser und Erben eine komplexe Situation darstellen, die verschiedene Herausforderungen mit sich bringt. Prof. Wolfgang Böh bietet wertvolle Tipps und Hilfestellungen, die den Erben ermöglichen, von verschiedenen Vorteilen zu profitieren und die damit verbundenen Probleme zu bewältigen.

Immobilienerben können von einer Steuerbefreiung für das Familienheim profitieren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dadurch können sie erhebliche finanzielle Vorteile erzielen.

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