So verläuft die Insolvenz einer Bank

0

Obwohl eine Bank auf zahlreiche finanzielle Mittel zugreifen kann, kommt es immer wieder dazu, dass eine Bank in eine finanzielle Krise gerät. Nicht jede kurzfristige Zahlungsunfähigkeit führt automatisch zu einer Insolvenz, jedoch ist irgendwann der Zeitpunkt erreicht, an dem die finanziellen Rücklagen der Bank erschöpft sind und diese ihre Forderungen nicht begleichen können.

Insolvenz eine Bank: Damals und heute

Vor einigen hundert Jahren glich die Insolvenz einer Bank einer schweren Katastrophe für die Kunden. Seit dem letzten Jahrhundert sorgen jedoch einige Sicherheitssysteme die Einlagen der Kunden ab. Die Insolvenz einer Bank nimmt wiederum einen anderen Verlauf, als es bei einem wirtschaftlichen Ruin eines Unternehmens der Fall ist. Die Insolvenz einer Bank geht nicht über Nacht vonstatten, sondern dauert seine Zeit.

In der „Übergangszeit“ sorgt die Bank meist für einen reibungslosen Ablauf und einen normalen Betrieb. Ist die Bank dauerhaft zahlungsunfähig, so sollten Anleger von ihrer Einlagensicherung Gebrauch machen. Diese Einlagen greifen jedoch nicht bei jeder Art von Ersparnis. Während das Bargeld- und Kreditkartenguthaben bis zu einem Wert von 100.000 abgesichert ist, gelten für Aktiendepots und Unternehmensanleihen andere Bedingungen.

Video: DieStory 21.11.2011 Adel vernichtet – Untergang des Bankhauses Oppenheim

Insolvenz einer Bank und die Folgen für die Aktiendepots

Viele Anleger fürchten sich um ihre Aktiendepots. Und das nicht zu Unrecht: Ab und an kommt es vor, dass ein Kreditinstitut insolvent geht. Für viele Kunden ist dies eine schockierende Nachricht. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld über die ersten Schritte Bescheid zu wissen und dementsprechend zu handeln.

Das Sondervermögen im Investmentgesetz

Alle Sondervermögen gelten als unbetroffen von anderen Investmentfonds der betreffenden Banken oder Gesellschaften. Diese Trennung soll für die Anleger den Schutz der Aktiendepots gewährleisten. Die Verwahrung dieser Sondervermögen nimmt eine Depotbank vor. Zwei hauptsächliche Gründe begründen dabei die Trennung des Sondervermögens von den übrigen Einlagen der Anbieter. Ein Grund liegt in der Sache an sich, denn die Bank kann die Aktien der Anleger nicht für ihre eigenen Zwecke verwenden.

Die ersten Schritte bei einer Insolvenz der Bank

  • Ruhe bewahren: Es ist nicht notwendig, in Panik zu verfallen. Rechtlich gesehen ist die Bank lediglich der Treuhändler, nicht der Besitzer der Aktien. Dies ist im Investmentgesetz (InvG) geregelt. Die Aktiendepots des Anlegers zählen unter die Sondervermögen, diese sind laut Gesetz vom eigenen Vermögen der Kapitalgesellschaft strikt zu trennen.
  • Ansprechpartner finden: Nicht mehr die Bank ist für die anfallenden Anliegen zuständig, sondern der Insolvenzverwalter. Hier ist Geduld gefragt, denn bis zur Klärung der Verwaltungsfragen kann etwas Zeit vergehen. Sollten die Anleger den Insolvenzverwalter bereits kennen, so können diese ihre Anliegen schriftlich geltend machen.
  • Herausgabe der Wertpapiere: Anleger können den Insolvenzverwalter schriftlich zur Herausgabe der Wertpapiere auffordern. Es ist dabei wichtig, alle relevanten Daten anzugeben, die der Insolvenzverwalter benötigt, um die Wertpapiere schnellstmöglich auszustellen. Hierzu zählen die Kontaktdaten, die Kundennummer bei dem insolventen Broker, sowie die Kontaktdaten des bestehenden neuen Brokers, sofern bereits dort ein Konto besteht.
Es gibt Fälle, in denen die Bank ihren Verwaltungsaufgaben und Pflichten nicht rechtmäßig nachkommt. Dies trifft dann zu, wenn Banken die Wertpapiere verpfänden oder anderweitig verbuchen. (#01)

Es gibt Fälle, in denen die Bank ihren Verwaltungsaufgaben und Pflichten nicht rechtmäßig nachkommt. Dies trifft dann zu, wenn Banken die Wertpapiere verpfänden oder anderweitig verbuchen. (#01)

Welches Gesetz greift bei der Pflichtwidrigkeit von Banken als Treuhänder?

Es gibt Fälle, in denen die Bank ihren Verwaltungsaufgaben und Pflichten nicht rechtmäßig nachkommt. Dies trifft dann zu, wenn Banken die Wertpapiere verpfänden oder anderweitig verbuchen. Anleger können hier einen Anspruch von bis zu 90 Prozent der Papiere geltend machen, die Grenze liegt jedoch bei einem maximalen Betrag von 20.000 Euro. Grund dafür ist, dass die Einlagensicherung in Deutschland, basierend auf dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), zwar verbindlich, aber sehr unübersichtlich geregelt ist.

Jede Gruppe von Banken – ob private, öffentliche oder die Sparkassen-, Volks- und Raiffeisenbanken hat ein eigenes System für Einlagensicherungen. Sollte dieser Fall eintreten, kann ein Anleger die Aktiendepots nicht mehr verwenden oder auf ein anderes Institut übertragen. Anders sieht es aus, wenn die Bank lediglich der Depotverwalter ist und die Aktien nicht von der Bank selbst sind. Dann ist die Insolvenzverwaltung zur Herausgabe der Wertpapiere verpflichtet.

Wie lassen sich die Aktiendepots übertragen?

Nachdem der Anleger die Insolvenzverwaltung kontaktiert und die entsprechenden Aktiendepots zurückerhalten hat, stellt sich die Frage nach der Depotübertragung. In der Regel ist es für die Anleger einfach, nach einer Insolvenz rasch zu einem neuen Broker zu finden. Es empfiehlt sich, diese Gelegenheit zu nutzen und sich vorab über die einzelnen Anbieter zu informieren.

Aktiendepot.com stellt einen umfangreichen Vergleich der Depotanbieter zusammen und hält für Anfänger und Wechselwillige einen informativen Überblick bereit, um die einzelnen Anbieter gezielt zu vergleichen. Einige Banken ermöglichen eine direkte Online-Eröffnung eines Depots. Die ersten Schritte liegen hier in der Dateneingabe und der damit verbundenen Legitimation der Daten.

Video: Konkursverfahren: Welche Anlagen sind verloren, wenn eine Bank in den Konkurs fällt?

Kostet die Übertragung etwas und bleiben die Aktiendepots weiterhin kostenlos?

Geht die Depotbank insolvent, so fallen keine zusätzlichen Kosten für den Anleger an, um die verbleibenden Aktiendepots auf einen neuen Anbieter zu übertragen. Der neue Anbieter hat ja ein Interesse daran, neue Kunden zu gewinnen und bietet oftmals besonders im ersten Jahr der Laufzeit günstige Bedingungen an. Ob das Depot nach dem Umzug auch weiterhin kostenlos bleibt, hängt ganz vom Anbieter ab. Anleger sollten vorab also genau darauf achten, ob die angebotenen Konditionen auch wirklich von Dauer sind.

Wie lassen sich insolvente Banken rechtzeitig erkennen?

Es ist meist schwierig, die Insolvenz einer Bank frühzeitig zu erkennen. Eine Vorstufe der Insolvenz ist das von der zuständigen Finanzaufsicht an das Kreditinstitut verhängte Moratorium. Das Moratorium beinhaltet dabei eine Reihe von Maßnahmen, welche im Falle einer Überschuldung oder drohenden Finanzunfähigkeit in Kraft treten. Diese Maßnahmen treten unter anderem im Falle einer drohenden Insolvenz ein und können vom Zahlungsverbot bis hin zur Verweigerung von Zahlungsannahmen reichen. Kunden der Bank haben weiterhin ihren Verpflichtungen nachzugehen. Dazu gehört, dass diese ihre Kredite weiterhin abbezahlen.

Die Vermögenswerte der Kunden sind hierbei ebenfalls betroffen und werden erst ausgezahlt, wenn der Kredit abgezahlt ist. Ausnahmen existieren hierbei ausschließlich nur zum Zweck, die Bank als solche zu verwalten – das bedeutet, die Mitarbeiter zu finanzieren oder die laufenden Stromkosten zu decken. Die Interessen der Gläubiger stehen in dieser „Vorstufe“ der Insolvenz im Vordergrund und auch die Vermögen der Kunden sollen geschützt werden. Anleger, die von dem Moratorium wissen, haben jedoch jetzt bereits die Möglichkeiten, etwaige Konsequenzen zu ziehen und ihre Depots auf einen anderen Anbieter zu übertragen. Dabei ist es völlig legitim, dass bereits während des Moratoriums das Depot auf einen anderen Anbieter übertragen wird – vorausgesetzt, der Anleger hat sich dort bereits registriert.

Ein Antrag bei der alten Bank ist in diesem Falle jedoch erforderlich, um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bevor die Insolvenz in Kraft tritt. Die Dauer eines Moratoriums variiert. Dauert es länger als sechs Wochen, so tritt der Entschädigungsfall in Kraft, der zumeist die gesetzliche Einlagensicherung enthält. Geldforderungen, die abseits der EU vorliegen, sind hierbei jedoch ausgenommen. Hier hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Video: Anonymous_ Banken gehen Pleite .. der Staat Insolvent…UND, WAS DANN?

Aktiendepots selbst bei der Insolvenz einer Bank recht sicher

Insgesamt sind die Aktiendepots im Vergleich zu Konten selbst bei einer Insolvenz recht sicher. Die Beiträge als solche sind sicher – es besteht jedoch die Möglichkeit einer Kursänderung. Diese reagiert auf Veränderungen mit einer Kursschwankung. Aber auch hier hat der Anleger die Möglichkeit, das Risiko für sich zu minimieren, indem er die Aktien auf verschiedene Gesellschaften aufteilt und so auch im Falle einer Insolvenz der Bank keine allzu herben Verluste verzeichnen müsste.

Die Aktien können gleichzeitig als Sachwert fungieren, wenn sie an substanzstarke Unternehmen gekoppelt sind. Im Falle einer insolventen Bank sollten Anleger diese „Pleite“ als Chance sehen, ihre nächsten Schritte genaustens zu planen und künftig ihre Bank noch sorgfältiger auszuwählen, um einer erneuten Insolvenz vorzubeugen und lediglich mit wirtschaftlich gut gestellten Instituten zu arbeiten.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild:Lane V. Erickson -#01: igorstevanovic

Lassen Sie eine Antwort hier