Sonderabschreibungen: Regelungen für bewegliche Güter des Anlagevermögens

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Um hohe Strafzinsen zu vermeiden, sollten Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler, die in den Jahren 2017 bis 2020 Investitionsabzugsbeträge gebildet haben, jetzt aktiv werden und investieren. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es kleinen und mittelständischen Unternehmen, ihre Liquidität zu erhöhen, indem sie bis zu 50 Prozent der erwarteten Investitionskosten vorzeitig steuermindernd geltend machen können. Dieses Instrument der Steuergestaltung bietet die Möglichkeit, die eingesparten Steuern beispielsweise für die Finanzierung der geplanten Anschaffungen zu nutzen.

Steuerneutralität: IAB und Minderung der Anschaffungskosten

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann nur unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Eine dieser Bedingungen ist eine einheitliche Gewinngrenze von 200.000 Euro. Zudem müssen die entsprechenden Wirtschaftsgüter, für die der IAB geltend gemacht wird, mindestens in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren im Betrieb genutzt werden. Das bedeutet, dass sowohl im Jahr der Anschaffung als auch bis zum Ende des ersten Folgejahres eine betriebliche Nutzung vorliegen muss.

Durch den Investitionsabzugsbetrag können Unternehmen bereits im Jahr der Anschaffung einen Teil der voraussichtlichen Investitionskosten geltend machen. Dabei wird der Betrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet, aber gleichzeitig die Anschaffungskosten reduziert. Dies führt zu einem steuerneutralen Vorgang, der es Unternehmen ermöglicht, ihre Liquidität zu erhöhen und beispielsweise Kredite für die Investition aufzunehmen.

Um den Investitionsabzugsbetrag nutzen zu können, müssen Unternehmen die geplanten Anschaffungen innerhalb einer festgelegten Frist tatsächlich durchführen. Andernfalls wird der Abzug rückgängig gemacht und es fallen erhebliche Strafzinsen an. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der IAB dazu beiträgt, die Liquidität von Unternehmen zu verbessern und Investitionen zu fördern.

Der 31. Dezember 2023 ist ein wichtiges Datum für Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler, die in den Jahren 2017 bis 2020 Investitionsabzugsbeträge gebildet haben. Bis zu diesem Stichtag müssen die geplanten Anschaffungen durchgeführt sein, um Strafzinsen zu vermeiden. Insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer kleiner und mittelständischer Betriebe haben durch den Einsatz des Investitionsabzugsbetrags ihre finanzielle Lage verbessert und können die Steuerersparnisse zur Kreditaufnahme nutzen.

Zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag können kleine und mittlere Betriebe auch Sonderabschreibungen für bewegliche Güter des Anlagevermögens geltend machen. Hierbei muss die betriebliche Nutzung im Vordergrund stehen. Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten in den ersten fünf Jahren gesondert abzuschreiben.

Im Rahmen der Sonderabschreibung können Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung bis zu 20 Prozent der Kosten gesondert abschreiben. Die Aufteilung der Abschreibung auf die Jahre sollte dabei anhand des prognostizierten Gewinns erfolgen.

Im Hinblick auf Sonderabschreibungen plant die Bundesregierung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes einige Änderungen. Laut dem aktuellen Regierungsentwurf sollen Unternehmen in Zukunft bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten von beweglichen Gütern des Anlagevermögens als Sonderabschreibung absetzen können. Diese geplanten Neuerungen sollen vor allem kleinen und mittleren Betrieben dabei helfen, ihre Investitionen zu erleichtern und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler, die Investitionsabzugsbeträge gebildet haben, sollten die Fristen für ihre geplanten Investitionen im Blick behalten, um Strafzinsen zu vermeiden. Außerdem sollten sie prüfen, ob sie in diesem Jahr noch weitere Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen können, um ihre Steuerlast zu senken und ihre Liquidität zu verbessern.

Unternehmen, die ihre Liquidität verbessern und Steuervorteile zur Finanzierung ihrer Investitionen nutzen möchten, sollten in diesem Fall eine individuelle Beratung mit einem Steuerberater in Anspruch nehmen. Die vorteilhafteste Verteilung der Steuervorteile kann gemeinsam besprochen werden, um von den steuerlichen Regelungen und Fristen optimal zu profitieren.

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