Viele natürliche Personen und Unternehmen stehen einmal vor der Situation, einen Kredit zu beantragen. Ein Kredit unterscheidet sich maßgeblich von einem Darlehen. Während ein Darlehen eine längere Laufzeit aufweist und meist eine hohe Summe datiert, zeichnen sich Kredite durch eine fest vereinbarte, meist überschaubare Laufzeit und eine geringere Summe aus.
Es wird gemeinhin zwischen kurzfristigen Krediten (Laufzeit unter einem Jahr), mittelfristigen Krediten (Laufzeit zwischen einem und vier Jahren) und langfristigen Krediten mit einer Laufzeit ab vier Jahren unterschieden. Damit ein Finanzinstitut einen Kredit vergibt, muss der Antragssteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um diesen zu erhalten.
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Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Kredit
Ein Kredit kommt stets zwischen zwei Vertragspartnern zustande: Auf der einen Seite steht der Kreditgeber (ein Finanzinstitut bzw. eine Bank, selten eine Privatperson), auf der anderen ein Kreditnehmer (eine natürliche Person oder eine Geschäftsperson). Der erste Schritt in einem solchen Prozess ist die Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers. Eine Bank ist laut § 18 KWG dazu verpflichtet, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers zu prüfen, um dessen Kreditwürdigkeit zu ermitteln. Dies geschieht mit den betreffenden Nachweisen von Seiten des Antragsstellers.
Zu den Unterlagen, welche der Antragssteller der Bank vorlegen muss, macht das Gesetz keine Angaben. Das für den Antragssteller zuständige Kreditinstitut legt die relevanten Nachweise fest und gibt ein eigenes Formular aus, auf dem die relevanten Nachweise verzeichnet sind. Rechtlich gesehen erhalten in Deutschland ausschließlich Personen mit dem Mindestalter von 18 Jahren einen Kredit. Zudem setzen viele Kreditinstitute Altersgrenzen und gewähren älteren Menschen ab 60 oder 70 Jahren keine Kredite mehr.
Weiterhin spielt der Wohnsitz des Antragsstellers eine Rolle. Dieser muss sich in Deutschland befinden, wenn der Kredit an einem deutschen Kreditinstitut beantragt wird. Das Gesetzt schreibt weiterhin vor, dass der beantragte Kredit ausschließlich der eigenen Verwendung dient und der Antragsteller diesen nicht für einen Dritten beantragt.
Die Kreditwürdigkeit steht und fällt mit dem Einkommen
Ein wichtiges Kriterium für die Bank ist die Einkommenssituation des Antragsstellers. Die finanzielle Situation des Antragsstellers entscheidet in den meisten Fällen darüber, ob der Kreditgeber dem Antrag stattgibt. Für die Geldgeber spielt die Kreditwürdigkeit eine wichtige Rolle, da sie sich sonst einer risikoreichen Situation aussetzen und Verluste einfahren, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann. Angestellte müssen für einen Kredit ihre Einkommensbescheide einreichen und dürfen sich nicht mehr in der Probezeit im laufenden Arbeitsverhältnis befinden.
Ein befristetes Arbeitsverhältnis zählt ebenfalls als unsicherer Faktor, den der Antragssteller meist mit einem Bürgen oder Vermögenswerten ausgleichen muss, um einen Kredit zu erhalten. Selbstständige haben es oft schwer, einen Kredit zu bekommen und müssen bei den Geldgebern ihre Steuerbescheide vorlegen. Mit einfachen Monatsabrechnungen ist es dabei nicht getan, denn Selbstständige verfügen über kein verlässliches und regelmäßiges Einkommen, sodass Banken hier auf spezielle betriebswirtschaftliche Auswertungen bestehen – die unter Umständen die Einnahmen der letzten drei Jahre der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit dokumentieren müssen.
Kreditinstitute prüfen die sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit des Antragsstellers
Das Einkommen ist nur ein Teilaspekt für die Kreditinstitute, um die sachliche Kreditwürdigkeit des Antragsstellers zu bewerten. Eine entscheidende Rolle spielt die Bonität des Antragsstellers. Hierfür wird nicht nur das Einkommen herangezogen, sondern auch eine aktuelle Schufa-Auskunft. Diese gilt in Deutschland als die wichtigste Auskunft, wenn es um die Kreditwürdigkeit eines Antragsstellers geht. Bestehende Schulden oder Zahlungsverzögerungen wirken sich negativ auf eine Kreditvergabe aus.
Darf eine Banken Sicherheiten von dem Antragssteller verlangen?
Eine gesetzliche Regelung zu den Sicherheiten für eine Kreditvergabe gibt es nicht in Deutschland. Auch hier orientieren sich die Werte an den Bemessungen des Kreditinstitutes und der Verhältnismäßigkeit des Kredites in Bezug auf die sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit des Antragsstellers. Zu den Sach- und Vermögenswerten für Privatkredite zählen Wertgegenstände wie Immobilien oder Fahrzeuge. Diese Sicherheiten müssen lediglich ausdrücklich im Kreditvertrag genannt werden, sofern dieser später zwischen dem Kreditgeber und -nehmer zustande kommt (§ 492 Absatz 2 BGB).
Wann darf eine Bank rechtlich gesehen von einer Offenlegung der benötigten Unterlagen absehen?
Das Gesetz sieht einige wenige Ausnahmefälle vor, in denen eine Offenlegung nicht erforderlich ist. Dies trifft dann zu, wenn der Kredit beispielsweise bereits durch Grundpfandrechte abgesichert ist. Zusätzlich ist eine Offenbarung der finanziellen Verhältnisse für einige Institutionen nicht erforderlich, dazu zählen nationale oder internationale Zentralregierungen und Banken, einige internationale Organisationen oder regionale Regierungen und sonstige rechtliche Körperschaften.
Wege für den Antragssteller, um den Antrag einzureichen
Kunden haben rechtlich gesehen verschiedene Möglichkeiten, den Antrag für eine Kreditvergabe einzureichen. Es ist legitim, diesen persönlich bei dem betreffenden Kreditinstitut abzugeben oder per Post oder Fax zu senden. Einige Kreditinstitute bieten darüber hinaus ein Online-Formular an. Für den Kunden ist dies sehr zeitsparend und vereinfacht die Antragsstellung. Es ist ratsam, vor dem Antrag einen Kreditrechner zu verwenden, die besten Angebote zu vergleichen und sich genaustens über die Konditionen von Krediten zu informieren. Das Portal kredittestsieger.org fasst die Voraussetzungen für einen Kredit übersichtlich zusammen. Antragssteller sollten auf alle Fälle bereits vorher realistisch einschätzen, ob sich der Antrag lohnt, ob sie die rechtlichen Grundlagen erfüllen und ob ein Antrag mit der derzeitigen persönlichen finanziellen Situation sinnvoll ist.
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Kreditvergabe von einem privaten Geldgeber
Neben der Möglichkeit, bei einer Bank einen Kredit zu beantragen, kann der Antragssteller einen anderen Weg einschlagen und seinen Kredit von einem privaten Anbieter erhalten. Dies funktioniert nicht nur über die vorhandenen Kontakte zu Freunden oder Familie, sondern auch über diverse Onlineplattformen, welche Kredite von privaten Personen offerieren. Diese Darlehen bieten dem Kreditnehmer einige Vorteile, da sie üblicherweise nicht denselben Konditionen folgen wie der Kredit einer Bank. Die Privatleute sind freier und nicht so sehr an rechtliche und wirtschaftliche Bestimmungen gebunden, da sie die Bedingungen selbst aushandeln können. Zudem ist der Nachweis einer Schufa meist variabler und entfällt bei Freunden und Familie, da hier oftmals ein enges Vertrauensverhältnis besteht.
Ebenso verhält es sich mit den notwendigen Sicherheiten wie Vermögens- und Sachwerten – diese sind für private Kredite meist nicht notwendig oder lassen sich auf individueller Ebene vereinbaren. Ein privater Kredit bringt jedoch nicht nur vorteilhafte Konditionen mit sich. Die Freiheiten sind zwar eine positive Komponente, jedoch hat der Kreditnehmer hier keine rechtlich geregelten Konditionen, auf die er sich berufen kann. Gibt es Differenzen oder Probleme mit dem Kreditgeber, so kann sich der Kreditnehmer an keine Institution wenden. Es gilt bei privaten Krediten ebenso, genau auf die Kündigungsfrist zu achten.
Ein privater Kreditgeber ist berechtigt, den Kredit mit einer Laufzeit von 3 Monaten zu kündigen. Für Kreditnehmer und Kreditgeber ist es vonnöten, für solche Fälle einen Darlehensvertrag aufzusetzen und alle Details genau festzuhalten. Dies gibt beiden Parteien Sicherheit und sorgt dafür, dass diese im Falle von Streitigkeiten etwas in der Hand haben, auf das sie sich berufen können. Im Internet gibt es einige Mustervorlagen, welche die Kreditnehmer als beispielhafte Vorlagen heranziehen können.
Steuerliche Konditionen bei privaten Krediten
Auch für private Kredite fallen Steuern an. Diese gelten als eine Art des Kapitalvermögens und sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Der Zinssatz von solch einem Darlehen hängt wiederum im privaten Umfeld von dem Verwendungszweck ab. Sofern das Darlehen nicht auf eine Einkommenserhöhung abzielt, entfallen die dazugehörigen steuerlichen Verpflichtungen und der Kreditnehmer hat lediglich eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zu zahlen.
Sofern derjenige, der den Kredit bezieht, diesen dazu gebraucht, um ein Einkommen zu erzielen, ändert sich der Steuersatz. Das Finanzamt berechnet hier zugleich einen sehr viel höheren Steuersatz mit Zinsen, der sich aus den persönlichen Einkünften bemisst. Steuerliche Vorteile innerhalb der Familie sollen so unterbunden werden.
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