Jeder kennt es aus eigener Erfahrung: man bemerkt auf der Straße vor der Wohnung ein frisches Häufchen oder hört am Nachmittag kurz ein Kläffen von gegenüber. Das alles stellt noch ein kein rechtliches Problem dar und muss vom Nachbarn hingenommen werden – solange etwa das Hundebellen keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt und ortsüblich ist. Ist dies nicht der Fall, versteht der Paragraph 1004 BGB darunter eine erhebliche „Eigentumsbeeinträchtigung“, z.B. durch die Geräuschkulisse, was bei Mehrhundehaltung oft der Fall ist.
Mehrhundehaltung: Je mehr Hunde desto größer die Lärmbelästigung
In solchen Fällen ist die Grenze des Zulässigen überschritten. Doch ab wann spricht man eigentlich von einer „wesentlichen“ und „ortsunüblichen Beeinträchtigung“? Mit dieser Problematik geht zumeist die Frage einher, wie viele Hunde oder Hündinnen in einem Wohngebiet überhaupt leben, denn: je mehr Hunde desto höher die Geräuschkulisse und damit nicht selten auch die Anzahl der Streitigkeiten, Klagen und Beschwerden.
Mehrhundehaltung in Wohngebieten oft unzulässig
Hier hängt die Frage der Mehrhundehaltung laut Gesetzgeber u.a. vom Charakter der Umgebung ab, heißt: spielen sich die Probleme in einem reinen Wohngebiet oder einem Mischgebiet, etwa mit Geschäften und Restaurants, ab.
Urteile in den letzten Jahren führten zu der mittlerweile als gesichert geltenden Rechtsprechung, dass ein Bewohner es auf keinen Fall hinnehmen muss, wenn in einem Wohngebiet der Nachbar mehr als zehn Hunde hält – unabhängig davon, ob er dies gewerblich als Züchter oder als Privatperson tut.
In einem konkreten Fall klagte ein Mann aufgrund des ständigen Bellens von einem Rudel Yorkshire-Terrier in der Nachbarschaft. Er bekam Recht. Das Verwaltungsgericht Koblenz begründete das Urteil damit, dass derart viele Hunde in einem Wohngebiet unzulässig seien.
Und das Landgericht Coburg entschied in einem ähnlichen Fall, dass es sich bei einer Hundezucht in einem Wohngebiet mit einer unverhältnismäßig hohen Anzahl an Hunden oder Hündinnen ohnehin nicht mehr um den „vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“ handele.
Noch etwas Allgemeines: bei einem Rudel handelt es sich um mehr als zwei Tiere. Hier kann man schon von einer Mehrhundehaltung sprechen, da die meisten „Rudel“ aus mehr als zwei Hunden bestehen.
Video: Mehrhundehaltung – viele Hunde haben
Nachbarn vor zu häufigem Hunde-Gebell schützen
Mehrhundehaltung kann auch im Mischgebiet rechtswidrig sein
Anders verhält es sich in einem Mischgebiet und auch in dörflich oder landwirtschaftlich geprägten Gegenden. Dort gelten andere Bestimmungen und Belästigungsgrenzen. Aber auch in Mischgebieten kann es durchaus zu Urteilen kommen, die das Halten einer Vielzahl an Hunden oder Hündinnen untersagen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg begründete im Jahre 2003 seine Entscheidung damit, dass an das betreffende Grundstück Wohngebiete anschließen würden und die Nachbarn daher zu Nachtzeit vor dem Bellen zu schützen seien.
Die Frage, ob Hundegebell ganz allgemein zumutbar und Mehrhundehaltung rechtens ist, hängt letztlich immer vom Einzelfall ab. Hier sind Gesetzgeber und Rechtsprechung nicht einheitlich, allgemein gültige Vorgaben gibt es nicht und man muss jeden Fall gesondert und individuell betrachten.
Laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg aus dem Jahre 2005 jedenfalls, gehöre „Hundebellen in einem Mehrfamilienhaus zum normalen Geräuschspektrum“. Dies müsse man als Nachbar hinnehmen. Und das Arbeitsgericht Hamburg-Wandsbek urteilte bereits 1991, dass „gelegentliches Bellen“ in jedem Fall zumutbar und völlig normal sei, etwa wenn der Hundebesitzer nach Hause kommt oder er Besuch erhält.
Bildnachweis:© Fotolia Titelbild: Rita Kochmarjova
1 Kommentar
Ich wohne in einem Wohn-/ Mischgewebe und es wird langsam lästig mit meinem Nachbarn und seinen vielen Hunden.
Zu Anfang waren es nur ein paar Huskys, nach einiger Zeit wurden es immer mehr. Mittlerweile haben sie 12 Huskys und noch 2 einer anderen Rasse.
Das Gebell und Geheule ist teilweise unerträglich geworden.
Ab und an wird dann auch noch nach 0:00 Uhr mit den Hunden im Garten gespielt.
Schon mehrmals die Hundehalter an gebrüllt, die sollen es unterlassen, doch nach einiger Zeit kommt dasselbe wieder und wieder, als ob sie es mit Absicht tun.
Der Gestank ist auch vorallem im Sommer besonders schlimm, wenn die Unde im Garten ihr Geschäft verrichten.
mir geht es ähnlich, bei mir springen die nachbarhunde ans fenster (EG) hoch, ich werde von den hundehalterin beleidigt wenn ich den staublappen ausschüttle oder mich am fenster mal am kopf kratze, dann würde ich deren köter locken. habe jetzt vor mich ans bauamt zu wenden § 6 BauNVO verbietet eigentlich derartige belästigungen auch in mischgebieten.