Rechtsanwälte erfolgreich in der Rückforderung von Verlusten bei illegalen Online-Sportwetten

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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit einem bahnbrechenden Urteil erneut bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil markiert einen weiteren Schritt in Richtung Rechtssicherheit für Online-Sportwetten und bietet den Spielern eine starke rechtliche Grundlage. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte betont, dass Spieler gute Erfolgsaussichten haben, ihre Verluste zurückzufordern, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

Verbotene Online-Glücksspiele: Spieler können Verluste zurückfordern

Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Eine neue Regelung ermöglicht es Anbietern seit dem 1. Juli 2021, eine Lizenz zu beantragen. Fehlt diese Erlaubnis, können Spieler ihre Verluste zurückfordern, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Gericht entscheidet zugunsten des Spielers in Rückzahlungsklage von Verlusten

CLLB Rechtsanwälte haben im Namen ihres Mandanten erfolgreich die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von 407.000 Euro gefordert. Der Mandant hatte zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen. Die beklagte Anbieterin der Sportwetten hatte eine Lizenz aus Malta, durfte jedoch keine Online-Sportwetten in Deutschland, insbesondere in Niedersachsen, anbieten. Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde Klage auf Rückzahlung der Verluste eingereicht und vom Gericht zugunsten des Mandanten entschieden.

Urteil: Spieler haben Anspruch auf Rückzahlung bei illegalen Online-Glücksspielen

Sowohl das Landgericht Oldenburg als auch das Oberlandesgericht Oldenburg haben die Klage abgewiesen und den Beklagten zur vollständigen Rückzahlung der Verluste verurteilt. Das OLG bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und stellte fest, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind, da der Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat. Das Gericht betonte, dass das Verbot dem Schutz der Spieler und Jugendlichen, der Suchtprävention und der Bekämpfung von Spielsucht dient.

Rückzahlungsanspruch trotz Teilnahme an illegalen Online-Sportwetten bestätigt

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in diesem Fall entschieden, dass die Teilnahme des Spielers an illegalen Online-Sportwetten keinen Einfluss auf seinen Anspruch auf Rückzahlung hat. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Spieler das Verbot kannte oder sich bewusst dagegen entschieden hat. Die Beklagte konnte keine Beweise vorlegen, die zeigen, dass der Spieler über die Illegalität des Angebots informiert war. Das Gericht betonte, dass es dem Kläger nicht zugemutet werden kann, das Angebot als illegal anzusehen, wenn die Beklagte selbst behauptet, dass es legal ist.

Keine Erlaubnis in Deutschland beantragt: Beklagte unterliegt

Auf den Antrag der Beklagten, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Fall auszusetzen, wurde vom OLG Oldenburg abgelehnt. Das Gericht betonte, dass bereits festgestellt wurde, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn die Beklagte der Meinung ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Erlaubnis in Deutschland beantragen müssen. Dies hat sie jedoch versäumt, so das OLG Oldenburg.

Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen möglich: Urteil bestätigt

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, dass Spieler, die Verluste aus Online-Glücksspielen erlitten haben, eine realistische Chance haben, diese Verluste zurückzufordern, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil trägt zur Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Online-Sportwetten bei und unterstützt die Bemühungen zur Prävention von Sucht, zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können somit darauf vertrauen, dass sie ihre Verluste zurückerstattet bekommen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

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