Auch im Jahr 2016 kommen auf den Internethandel rechtliche Neuerungen zu. So unter anderem das bereits in Kraft getretene Elektrogesetz, neue Regelungen für die ausführliche Kennzeichnung von Lebensmitteln sowie geänderte Bestimmungen zum Jugend- und Datenschutz. Deshalb lohnt sich der Blick auf das bevorstehende Jahr.
Elektrogesetz und Nährwertdeklaration
Bereits Ende Oktober 2015 wurde das neue Elektrogesetz in Kraft gesetzt. Dieses regelt umfassende Registrierungs- und Rücknahmepflichten für Elektroartikel. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass zukünftig weniger Elektroschrott über den Hausmüll entsorgt wird. Händler sind nunmehr verpflichtet, ausgediente Elektronikteile zurück zu nehmen. Verbraucher müssen ihren Elektroschrott nun nicht mehr selbst zum Wertstoffhof bringen.
Welche Auswirkungen das Gesetz auf den Internethandel haben wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschätzen. Onlinehändler befürchten jedoch erhebliche Einbußen.
Bereits seit 2014 gelten auch neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gilt auch für den Internethandel. Weitere neue Pflichten kommen auf Onlinehändler aus dem Lebensmittelhandel Ende 2016 zu. Dann ist es zwingend vorgeschrieben, die in den vertriebenen Lebensmitteln enthaltenen Nährwerte entsprechend zu deklarieren.
Jugend- und Datenschutz
Aller Voraussicht nach wird am 01. Oktober 2016 die Ergänzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verbindlich. Nach dieser müssen die Betreiber von Webseiten ihre angebotenen Inhalte nach Altersstufen klassifizieren. Möglicherweise können dann die Entwicklung beeinträchtigende Webinhalte – wie beispielsweise Pornographie oder gewaltverherrlichende Darstellungen – nur noch ab entsprechenden Altersstufen aufgerufen werden. Der Gesetzgeber passt den Jugendschutz durch diese Regelung den neuesten technischen Entwicklungen an.
Der allgemeine Datenschutz wird im Jahr 2016 ebenfalls ein aktuelles Thema bleiben. Hintergrund sind immer neue Skandale, die die Daten von Verbrauchern und Onlinekäufern betreffen. Gemäß EU-Grundrecht hat jede Person ein Recht auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Bislang bestanden keine einheitlichen Regelungen. Dies soll im Jahr 2016 durch EU-einheitliche Vorgaben zur Nutzung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Institutionen angepasst werden.
Anwälte wie unter www.anwaltskanzlei-online.de erreichbar, stehen für Fragen von Privatpersonen und auch Unternehmen kompetent zur Verfügung, bieten auf ihren Webseiten bereits vorab Informationen und stellen die entsprechenden Fachanwälte vor.
Entwicklungen aufmerksam verfolgen
Im Jahr 2016 steht eine Vielzahl neuer Regelungen an, die den Internethandel betreffen. Onlinehändler und die Betreiber von Webseiten sind gut beraten, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen zu informieren und ihre Angebote entsprechend anzupassen. Derart lassen sich unter Umständen drohende Abmahnungen bereits im Vorfeld vermeiden.
Weiterführende Informationen:
- Über das Elektrogesetz gibt es hier.
- Zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) finden Sie hier.
- über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erhalten Sie hier.
- Zum Datenschutzgesetz erfahren Sie hier.
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