Produktrückrufe oder Nachrichten über defekte Waren verschiedenster Art, machen immer wieder die Runde und erreichen uns über die Medien. Immer geht es dabei um das Wohl und die Gesundheit des Menschen oder auch von Tieren, die durch „Produktionsfehler“ wie etwa Gummireste oder Plastik in Hundefutter sowie anderer Tiernahrung, gefährdet ist.
Prominente Fälle von Plastik im Hundefutter und in Lebensmitteln
Immer wieder kommt es zu Lebensmittelskandalen, die medial enorme Wellen schlagen. Zwei prominente Beispiele dieser Art: der Rückruf von 27 Millionen Schokoriegeln der Firma Mars Anfang des Jahres oder auch jener von neun Millionen Wagner-Pizzen 2012. In beiden Fällen wurden Produktionsrückstände in den Waren entdeckt: bei Mars Plastik-, bei Wagner Metallteilchen. Doch ein prominentes Beispiel gibt es auch im Bereich Tiernahrung bzw. Hundefutter, mit weitreichenden Folgen für das betreffende Unternehmen. Der Premiumhersteller Platinum muss seit fast zehn Jahren immer wieder um seine weiße Weste bzw. seinen guten Ruf kämpfen, was nicht zuletzt an der energischen, online geführten Diskussion zum Thema liegt. Mittlerweile – so scheint es, wenn man sich in einschlägigen Foren einmal umsieht – einhelliger Konsens dieser Foren-Diskussionen bzw. der User: das Hundefutter von Platinum beinhalte immer wieder und in außergewöhnlich hoher Anzahl Plastikreste, die für den Hund lebensgefährlich sein können.
Reaktionen nach Plastik-Fund in Platinum
Fakt ist, dass 2007 ein Hundebesitzer Plastik in Platinum-Hundefutter gefunden hat. Die Reaktion des Herstellers folgte aber umgehend: Platinum informierte seine Kunden über den Vorfall, das betroffene Hundefutter wurde problemlos ausgetauscht und es erfolgte eine öffentliche Entschuldigung seitens der Firma. Nachdem bekannt wurde, dass Plastik in Platinum entdeckt wurde, machten sich die Verantwortlichen auch sofort an die Ursachenforschung, Fehlersuche und -behebung. Trotz dieser angemessenen und zügigen Reaktion, wird Platinum seitdem hartnäckig von dem Ruf verfolgt, Hundefutter zu vertreiben, bei dem die Gefahr von Plastikteilen besonders hoch sei. Die Frage, woran das genau liegt, lässt sich leicht beantworten: es sind die Diskussionen in den Online-Foren, die dafür gesorgt haben.
Unter Themen, Threads und Überschriften wie „Plastik im Hundefutter“ oder „Plastik in Platinum“, berichten Hundehalter von ihren Erfahrungen mit den Produkten des Herstellers und ob sie selbst schon einmal Plastik in einer Hundefutter-Sorte entdeckt haben. Das Problem bei diesen Online-Diskussionen, etwa zum Thema „Plastik im Hundefutter“: die Beiträge prägen die Meinungen der beteiligten User – Beiträge Erfahrungsberichte, wie diese vor allem 2007 bzw. nach dem Fund von Plastik in Platinum, in vielen Foren massenweise abgesetzt wurden.
Meist bekannte, große Firmen Opfer von Cybermobbing und Gerüchten
Doch in virtuellen Kommunikations-Umgebungen, in denen vor allem die Möglichkeit der anonym geäußerten Meinung besteht, lauern auch Gefahren. Vor allem die der bewussten Rufschädigung, in Deutschland als Wettbewerbsdelikt strafbar, sowie der üblen Nachrede. Eine Infografik auf dem Statistik-Portal „statista.com“ über die Zahl der Wettbewerbsdelikte in Deutschland zwischen 2001 und 2015, führt klar vor Augen: die Anzahl der pro Jahr hierzulande polizeilich erfassten Wettbewerbsdelikte ist zum Teil beträchtlich hoch. So gab es allein 2007 über 7500 polizeilich erfasste Wettbewerbsdelikte – das Jahr in dem der Fall von Plastik in Platinum bekannt wurde – und sich zu einem der bestimmenden Themen in den Tier- und Hundeforen entwickelte.
Es fällt dabei immer wieder auf, dass zumeist die bekannten, erfolgreichen Unternehmen und Branchen-Platzhirsche Opfer dieser bewussten Image-Schädigung oder gar von Cyber-Mobbing werden. Selten betrifft es kleine, unbekannte Firmen oder Billigwaren-Produzenten. Mit radikalen, schädlichsten Konsequenzen für das Vertrauen, dass die Verbraucher den Großunternehmen entgegenbringen. Schädlich vor allem auch deshalb, da jedes Unternehmen (ob Branchen-Primus oder kleines, inhabergeführtes Geschäft) vom Vertrauen der Kunden lebt und abhängig ist. Laut „statista.com“ bestätigt eine 2016 zum Thema „Vertrauen zu Großunternehmen“ durchgeführte Umfrage dies: 81 Prozent der Befragten gaben an, wenig bis gar kein Vertrauen mehr zu Großunternehmen oder Konzernen zu haben.
Foren mit beträchtlicher Wirkung auf Meinungsbildung der User
Es kann durchaus die berechtigte Frage bzw. Vermutung in den Raum geworfen werden, ob diese Zahl nicht beträchtlich niedriger wäre, wenn es keine Diskussionsforen gäbe, in denen „frei Schnauze“, anonym und unverblümt Meinungen geäußert würden. Wie eben in jenem Fall nach dem Fund von Plastik im Hundefutter von Platinum.
Ein weitreichendes Problem im Rahmen dieser Debatte: Die Hemmschwelle für Beleidigungen und das Streuen von Gerüchten im virtuellen Raum und hinter einer geschützten – da anonymen Identität – sinkt beträchtlich. Foren und Blogs sind eine regelrechte Brutstätte für negative oder gar Hass-Posts zu bestimmten Marken oder Unternehmen. Und: die Glaubwürdigkeit des Web 2.0. bei Nutzern und Verbrauchern ist hoch. Laut einer Untersuchung von Hotwire, einer angesehenen PR-Agentur, vertrauen europäische Internetnutzer fast genauso wie einem Zeitungsartikel oder einem TV-Bericht. Bei Nutzern, die in einem Forum wieder und wieder negative Beiträge über Platinum oder Schilderungen über Plastik-Funden in Hundefutter lesen, wird sich in vielen Fällen auch jenes Meinungsbild in den Köpfen fest verankern – unabhängig davon, ob die Beiträge erfunden oder wahr sind. Schließlich bleibt auch bei jedem Gerücht immer etwas beim Leser „hängen“.
Anwälte empfehlen: Beweise dokumentieren und sichern
Ebenso wie Mobbing im privaten Bereich eine Person derart schädigen und belasten kann, dass sie mit Suizidgedanken spielt oder diesen sogar ausführt, so können Cybermobbing und das wiederholte, bewusste „Absetzen“ von Unwahrheiten, eine Firma in den Ruin treiben.
Anwälte empfehlen hier immer wieder den Unternehmen, die Polizei einzuschalten oder eben mit rechtlichen Schritten gegen die Rufschädigung, immerhin ein strafbarer Wettbewerbsdelikt, vorzugehen. Für betroffene Firmen gilt, unbedingt Beweise für diese falschen Äußerungen zu sammeln und zu sichern sowie evtl. Rufmord-Kampagnen zu dokumentieren, sprich: diffamierende Posts und Beiträge in Foren bzw. Communities ausdrucken oder Screenshots anfertigen und all diese Dokumente lieber einmal zu viel als einmal zu wenig speichern. Mehr kann man als Unternehmen hier nicht tun, denn: ebenso wie man nicht vermeiden kann, dass über Personen, etwa im Unternehmen bzw. am Arbeitsplatz, gewisse Gerüchte gestreut werden, genauso wenig kann man verhindern, dass ein Unternehmen Internet-Cyberattacken ausgesetzt wird.
Falsche Tatsachenbehauptungen rechtlich unzulässig
Grundsätzlich sagt der Gesetzgeber: jeder Nutzer darf online alles äußern und schreiben – solange es wahr ist und keine falsche Tatsachenbehauptung darstellt. Ein Beispiel: Möchte man sich etwa als Käufer eines MP3-Players, der nach kurzer Zeit kaputt gegangen ist und im Anschluss der Umtausch im Laden verwehrt wurde, negativ über die Firma äußern, so darf man das. Meinungsäußerungen sind erlaubt, müssen im Ernstfall aber auch bewiesen werden bzw. es muss der Grund genannt werden können, was zu dieser Äußerung geführt hat. Anders sieht es mit Tatsachenbehauptungen aus. Lässt man sich in einem Forum über die Firma aus und bezeichnet sie als „kriminelle Vereinigung“, so ist dies nicht zulässig, da diese allgemeine Behauptung durch den Blogger nicht bewiesen werden kann. Dahinter steckt dann meist nichts weiter als der Frust des Nutzers, dass er das Gerät im Landen nicht umgetauscht bekommen hat.
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